Wer wegen derselben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält zunächst Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenkasse. Spätestens nach 78 Wochen – das entspricht einem Jahr und sechs Monaten ab Beginn der Erkrankung einschließlich der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers – endet dieser Anspruch.
Mit der sogenannten „Aussteuerung“ ist die Krankenkasse aus der Leistungspflicht heraus; zuständig wird nun die Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft, ob Arbeitslosengeld I (ALG I) gezahlt werden kann und ob dafür die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III greift, wenn die Erwerbsfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft gemindert ist.
Tabelle: Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld
| Was | Wie (inkl. Rechtsgrundlage) |
| Zuständigkeit nach Ende des Krankengeldes | Nach der 78-wöchigen Krankengelddauer prüft die Bundesagentur für Arbeit den Anspruch auf ALG I; greift bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit die Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). |
| Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung | Empfehlenswert ist die Meldung spätestens drei Monate vor Aussteuerung, um Unterbrechungen zu vermeiden; eine spätere Meldung mindert die Höhe des ALG I nicht, kann aber die erste Zahlung verzögern. |
| Anwartschaftszeit | Anspruch besteht bei mindestens zwölf Monaten Pflichtversicherung in den letzten 30 Monaten (verkürzt auf sechs Monate für Kurzzeitbeschäftigte) nach §§ 142 f. SGB III. |
| Bemessungsentgelt & Leistungssatz | Grundlage ist das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt vor der Erkrankung; Leistung beträgt 60 % des Nettobetrags, 67 % bei Kind (§ 151 SGB III). |
| Verlängerter Bemessungszeitraum | Liegen im letzten Jahr weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt, wird der Bemessungszeitraum auf bis zu 24 Monate erweitert (§ 150 Abs. 3 SGB III); Krankengeldzeiten bleiben außen vor. |
| Nahtlosigkeitsregelung | ALG I wird auch ohne aktuelle Arbeitsfähigkeit gezahlt, solange über eine mögliche Erwerbsminderungsrente noch nicht entschieden ist (§ 145 SGB III). |
| Anspruchsdauer ALG I | Je nach Alter und Beitragszeiten sechs bis 24 Monate; 24 Monate nur ab 58 Jahren + 48 Monate Beiträge in den letzten fünf Jahren (§ 147 SGB III). |
| Kranken- & Pflegeversicherung | Während des ALG-I-Bezugs bleibt die gesetzliche Versicherung bestehen, Beiträge zahlt die Agentur; für PKV-Versicherte gibt es einen Zuschuss bis zum Höchstbeitrag (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). |
| Übergang nach Auslaufen ALG I | Nach Ende des Anspruchs ist Bürgergeld zu beantragen; ein automatischer Übergang erfolgt nicht (§ 7 ff. SGB II). |
Welche Fristen sollten Betroffene unbedingt einhalten?
Rechtlich existiert keine starre Frist, doch Fachleute raten, sich spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes arbeitsuchend zu melden.
Dieser zeitliche Puffer ermöglicht der Agentur, Unterlagen anzufordern, den Versicherungsverlauf zu prüfen und gegebenenfalls die Nahtlosigkeitsregelung festzustellen, ohne dass es zu einer Zahlungsunterbrechung kommt. Melden sich Betroffene zu spät, riskieren sie zwar kein geringeres ALG I, wohl aber eine „verspätete“ erste Zahlung.
Wird das Arbeitslosengeld niedriger, wenn zuvor nur Krankengeld floss?
Nein laut Sozialrecht. Das Krankengeld zählt ausdrücklich nicht als Bemessungsentgelt für ALG I. Grundlage ist vielmehr das durchschnittliche beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das in der Vergangenheit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde.
Stehen im unmittelbaren Zwölfmonatszeitraum vor Beginn der Arbeitslosigkeit weniger als 150 Tage mit Arbeitsentgelt, wird der Bemessungszeitraum auf bis zu 24 Monate ausgedehnt (§ 150 Abs. 3 SGB III). Somit kann die Agentur auf Monate zurückgreifen, in denen regulärer Lohn bezogen wurde.
Wie funktioniert der verlängerte Bemessungszeitraum in der Praxis?
Ein Beispiel: Maler- und Lackierermeister Harry ist seit April 2023 wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und erhält nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld.
Im Herbst 2024, nach 78 Wochen, wird er ausgesteuert. Im letzten Jahr hat Harry keinen Cent Lohn erhalten. Weil die 150-Tage-Grenze unterschritten ist, zieht die Agentur die davor liegenden Monate heran, also das Kalenderjahr 2022. Sein damaliges Durchschnittsnetto bildet das Bemessungsentgelt; davon erhält Harry 60 Prozent ALG I beziehungsweise 67 Prozent, falls Kinder mit im Haushalt leben (§ 151 SGB III).
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Bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung, dass auch nicht arbeitsfähige Personen ALG I bekommen?
Ja. Normalerweise ist ALG I an die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt geknüpft, mindestens 15 Stunden pro Woche.
Die Nahtlosigkeitsregelung durchbricht dieses Prinzip, wenn ärztliche Unterlagen eine voraussichtliche Erwerbsminderung belegen, der Rentenversicherungsträger aber noch nicht entschieden hat. Betroffene erhalten trotz fehlender Arbeitsfähigkeit ALG I, bis geklärt ist, ob eine Erwerbsminderungsrente zusteht oder die Genesung wieder Erwerbsfähigkeit erwarten lässt.
Entstehen durch die Aussteuerung Versorgungslücken bei der Krankenversicherung?
Während des ALG-I-Bezugs bleibt man gesetzlich kranken- und pflegeversichert; die Beiträge trägt die Arbeitsagentur.
Wer allerdings beim Auslaufen des Krankengeldes weder ALG I noch Bürgergeld erhält – etwa wegen fehlender Anwartschaftszeiten – muss sich freiwillig versichern. In solchen Übergangsphasen lohnt es sich, frühzeitig mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen, um nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.
SGB-III-Reformen von 2024 für Ausgesteuerte
Zum 1. Januar 2024 wurden mehrere Paragraphen des SGB III redaktionell angepasst, unter anderem zur digitalen Antragstellung. An den Kernvorschriften zur Bemessung des ALG I (§§ 150 bis 152) und zur Nahtlosigkeit (§ 145) änderte sich jedoch nichts, sodass die dargestellten Regeln unverändert gelten.
Was geschieht, wenn die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes endet?
Die Dauer von ALG I hängt von Alter und Versicherungszeiten ab und liegt zwischen sechs und 24 Monaten. Läuft der Anspruch aus und besteht weiterhin Erwerbsunfähigkeit, folgt regelmäßig Bürgergeld nach dem SGB II, sofern keine Rentenleistung bewilligt ist.
Spätestens dann prüft die Agentur erneut, ob ein Rentenantrag zu stellen ist oder Reha-Maßnahmen Aussicht auf berufliche Wiedereingliederung bieten.
Fazit: Droht wirklich kein Nachteil?
Wer nach langer Krankheit ausgesteuert wird, hat keinen geringeren ALG-I-Anspruch als Beschäftigte, die direkt aus einem Job arbeitslos werden. Entscheidend ist, rechtzeitig Kontakt zur Arbeitsagentur aufzunehmen, den Versicherungsverlauf bereitzuhalten und ärztliche Atteste über die aktuelle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Das deutsche Sozialrecht sichert so einen lückenlosen Übergang von der Krankengeld- in die Arbeitslosen- oder Rentenleistung – ohne Abstriche beim Lebensstandard in der heiklen Phase zwischen Krankheit und möglicher Rückkehr ins Erwerbsleben.




