Immer mehr Sparkassen und Banken schaffen kostenlose Girokonten ab: Doch es gibt Möglichkeiten sich dagegen zu wehren
02.12.2012
Nach Angaben von Verbraucherschützern schaffen derzeit immer mehr Banken kostenlose Konten ab. Schon die ersten Bankinstitute haben ihre Kunden über die Umstellung informiert. Neben der Santander Bank und der Hypo-Vereinsbank haben auch zahlreiche Sparkassen vor, bisherige kostenlose Konten in kostenpflichtige Konten umzuwandeln. Weitere Filialen werden folgen. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Mönchengladbach widerspricht jedoch dieser Praxis.
Laut einzelner Medienberichte verschickt die Deutsche Bank derzeit Anschreiben an ihre Kunden, um ihnen beizubringen, dass das Konto in ein sogenanntes „Aktivkonto“ umgestellt wird. Statt der vorigen Null-Euro soll dieses nunmehr 4,99 Euro pro Monat kosten. Ein ähnliches Anschreiben verschickt derzeit auch die Santander Bank.
Zwar mögen für Normalverdiener zusätzliche 5 bis 10 Euro pro Monat keine großen Einbußen bedeuten, allerdings sind diese Zusatzausgaben für Einkommensschwache Haushalte eine weitere zusätzliche Belastung. Eine Rettung könnte ein neuerliches Urteil das Landgerichts Mönchengladbach sein (Az: 8 O 62/12). Die Richter urteilten, dass eine Bank einen Vertrag nicht einseitig ohne die eindeutige Zustimmung des Bankkunden ändern kann. Das Gericht gab dabei einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Santander Bank AG statt.
Erfolgreiche Klage gegen automatische Umwandlung
Die Bank hatte den Kunden in einem Brief mitgeteilt, dass das bisherige Kontomodell „Giro4Free“ in das Premium-Konto-Modell „GiroStar“ umgewandelt wird. In den ersten 12 Monaten soll zwar das Konto weiterhin kostenlos bleiben, nach Ablauf des „Übergangsjahres“ würden Kosten in Höhe von 5,99 Euro je Monat entstehen. Sind Kunden nicht einverstanden, so könnten diese innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Schreibens einen Widerspruch einlegen. Diese Praxis stieß bei vielen Kunden und den Verbraucherschützern auf großes Unverständnis: „Wenn Unternehmen ihre Verträge jederzeit automatisch zu Lasten der Verbraucher ändern dürften, würden sie mit kostenlosen Angeboten nur noch angelockt und müssten später doch zahlen“, kritisierte der Verbraucherschützer-Vorstand Gerd Billen.
Aus diesem Grund klagten die Verbraucherschützer erfolgreich gegen die beinahe automatische Kontoumstellung. Das Landgericht kam in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Formulierungen in dem Anschreiben „irreführend“ seien und den Eindruck entstehen lassen, dass auch ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden das Konto einseitig umgeändert werden kann.
In der Tatsache ist aber mindestens notwendig, dass ein entsprechender Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhaltet ist. Ein solcher lag aber in dem konkreten Fall nicht vor. Zwar hatte die Bank formuliert, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Änderungsfrist von acht Wochen geändert werden könne und der Kunde auf das Kündigungsrecht hingewiesen werden muss, eine Änderung der Gebühren war hiervon allerdings nicht erfasst. Allein durch Stillschweigen kann ein Zustimmung des Kunden nicht erreicht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kunden sollten daher die Umwandlung nicht einfach hinnehmen, sondern ihre Bank unter Angabe des Aktenzeichen widersprechen. Alternativ kann vom Kündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Es ist zu erwarten, dass zwar viele Banken, aber längst nicht alle keine Kostenlos-Konten mehr anbieten. Zuvor sollten die Geschäftsbedingungen genau durchgelesen werden. Entsprechende Hilfen bieten auch die unabhängigen Verbraucherzentralen. (sb)
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