Eingliederungsetat wird nicht voll ausgenutzt und nunmehr sogar gesenkt
Ein Viertel des Eingliederungsetats für Arbeitslose wurde nicht ausgeschöpft. Unter anderem handelt es sich um finanzielle Mittel zur Weiterbildung von vorübergehenden Erwerbslosen. Das ergeht aus einer kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung. Dabei verweigern Arbeitsagenturen oftmals Weiterbildungen.
Wie die Arbeitsmarktexpertin und Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann berichtet, sei der Eingliederungstitel im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für Weiterbildungen von Erwerbslosen bestimmt, die nur kurzzeitig keinen Arbeitsplatz finden und Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben.
BA weist Kritik von sich
Für das Jahr 2019 waren hierfür Soll-Ausgaben von 4,2 Milliarden Euro bestimmt gewesen. Es wurden aber lediglich 3,02 Milliarden Euro für Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben. Laut Bundesarbeitsministerium sei somit das Soll nur zu 72 Prozent erfüllt. 250 Millionen Euro aus dem Eingliederungstitel, die als “arbeitsmarktpolitische Interventionsreserve” vorgesehen waren, wurden “aufgrund der günstigen Beschäftigungssituation im abgelaufenen Haushaltsjahr” nicht verwendet worden.
Die BA behauptet, eine 100 Prozent Auslastung sei überhaupt nicht angestrebt gewesen. Vielmehr sollten die Gelder “sinnvoll” verwendet werden. Daher wolle man nunmehr dazu übergehen, für 2020 die Gelder für Weiterbildungen auf etwa 3,7 Milliarden Euro zu reduzieren.
Weiterbildungen und Hilfe wird oftmals verwehrt
Für die Linken-Politikerin ist dies jedoch der falsche Weg. “Es ist nicht nachvollziehbar, dass so viel Geld nicht verwendet wird”, kritisierte sie gegenüber RND. Denn vielfach würden sich Erwerbslose von den Arbeitsagenturen mehr Unterstützung wünschen, um wieder einen adäquaten Job zu finden. Weiterbildungen werden nämlich oftmals verwehrt. “Da ist es bitter zu sehen, dass über ein Viertel des Eingliederungstitels nicht genutzt wird”, so Zimmermann.
Rechtsanspruch auf Weiterbildungen
Daher appelliert die Politikerin, dass die Bundesregierung endlich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung einführen” soll. Die BA müsse den eingeräumten finanziellen Spielraum besser ausschöpfen.
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