Nahles plädiert für verlängerte Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I Anspruch
26.01.2015
Die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) prüft derzeit, ob die Anspruchsberechtigung für das Arbeitslosengeld Eins erleichtert werden könnte. Derzeit müssen Erwerbslose in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen Arbeitslosengeld-1 Anspruch zu erwerben. Wer nur hingegen nur 11 Monate in den letzten zwei Jahren nachweise kann, muss demnach Hartz IV beantragen. Die Arbeitsministerin lässt nun prüfen, ob die Rahmenfrist auf drei Jahre verlängert werden kann.
"Wir sollten diese Rahmenfrist auf drei Jahre verlängern," sagte Nahles der "Wirtschaftswoche". Nahles begründet ihren Vorstoß mit den veränderten Bedingungen in der Arbeitswelt. Da müssen wir mit der Zeit gehen, die Absicherung auf die neuen Gegebenheiten einstellen", sagte die SPD-Politikerin. So gäbe es immer mehr Menschen, die in Jobs arbeiten, in denen mal für ein paar Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Wenn die arbeitslos werden, haben sie trotz ihrer Beiträge keinen Schutz, weil sie nicht lange genug eingezahlt haben", erläuterte die Ministerin.
Ob eine Änderung in Kraft tritt, ist ungewiss. Hier bedarf es weiterer Abstimmungen innerhalb der Koalition. Erwerbslosen-Verbände bezeichneten das Vorhaben als „Tropfen auf den heißen Stein“. Allerdings führe die verlängerte Rahmenfrist für einige Betroffene in der Tat zu leichten Verbesserungen. (sb)
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