2,5 Millionen sollen ab 2027 kostenlose Krankenkasse verlieren

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Am 30. März 2026 hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einberufene Finanzkommission Gesundheit ihren Bericht vorgelegt – 470 Seiten, 66 Empfehlungen, ein Einsparpotenzial von bis zu 42 Milliarden Euro. Das klingt nach Systemrettung. Tatsächlich ist es in weiten Teilen eine Umverteilung:

Weg von Leistungserbringern und Pharmaindustrie, hin zu den 75 Millionen gesetzlich Versicherten. Chronisch Kranke, Familien mit einem Alleinverdiener und Langzeiterkrankte stehen dabei vor kumulativen Mehrbelastungen, die schnell in den vierstelligen Bereich gehen.

Die Ausgangslage ist amtlich: Die GKV-Ausgaben stiegen 2025 um 7,8 Prozent, die Einnahmen nur um 5,3 Prozent. Für 2027 erwartet die Kommission eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro – ohne Reformen wächst sie bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro.

Auf dieses Szenario stützt die Kommission ihre Forderungen. Auf dieses Szenario beruft sich Warken, wenn sie sagt, alle Beteiligten müssten ihren Beitrag leisten.

Einen Großteil des Defizits hat die Bundesregierung selbst mitverursacht – und das ist kein marginaler Posten. Die GKV finanziert seit Jahren die Krankenversicherung von Bürgergeld-Empfängern – nach Kommissionsberechnung bis zu zwölf Milliarden Euro jährlich, die eigentlich aus Steuermitteln kommen müssten.

Die Solidargemeinschaft der Versicherten zahlt für eine Aufgabe, die verfassungsrechtlich dem Bund gehört. Der GKV-Spitzenverband klagt bereits gerichtlich. Würde der Bund diese Kosten übernehmen, wäre die Finanzierungslücke für 2027 fast geschlossen – ohne Zuzahlungserhöhungen, ohne Einschnitte bei der Familienversicherung.

Dass dieser Weg trotzdem nicht der erste Schritt ist, sagt viel über die Richtung dieser Reform.

Mehr zahlen in der Apotheke – 50 Prozent höhere Zuzahlung geplant

Seit 2004 sind die Zuzahlungen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten nahezu unverändert. Die Kommission will das ändern: Der bisherige Mindestzuzahlungsbetrag von 5 Euro soll auf 7,50 Euro steigen, der maximale Zuzahlungsdeckel von 10 auf 15 Euro – eine Erhöhung um 50 Prozent. Erhoffte Mehreinnahme: 1,9 Milliarden Euro allein für 2027.

Was das im Alltag bedeutet: Andrea K., 54, aus Dortmund, leidet seit Jahren unter rheumatoider Arthritis und Bluthochdruck. Sie holt monatlich vier verschreibungspflichtige Medikamente aus der Apotheke. Heute zahlt sie dafür 40 Euro monatlich, 480 Euro im Jahr.

Bei einem Deckel von 15 Euro wären es künftig 60 Euro im Monat, 720 Euro im Jahr. Die Krankheit wird nicht teurer. Die Verwaltung der Krankheit schon.

Auch Krankenhausaufenthalte sollen teurer werden. Der Tagessatz soll von 10 auf 15 Euro steigen – ebenfalls plus 50 Prozent. Wer fünf Tage stationär liegt, zahlt statt 50 künftig 75 Euro. Wer dreimal jährlich stationär aufgenommen wird, zahlt künftig 135 Euro statt 90 Euro – allein für den Aufenthalt, ohne jede Leistungsverbesserung.

Familienversicherung vor dem Aus: 2.700 Euro Mehrbelastung für 2,5 Millionen Haushalte

Der politisch explosivste Vorschlag betrifft die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern in der GKV. Bislang können nicht oder geringfügig beschäftigte Ehe- und Lebenspartner über den versicherten Partner kostenlos mitversichert sein, sofern ihr monatliches Gesamteinkommen 565 Euro nicht übersteigt. Das soll nach dem Willen der Kommission weitgehend abgeschafft werden.

Bisher kostenlos mitversicherte Erwachsene sollen künftig einen Pauschalbeitrag von rund 240 Euro monatlich zahlen – 200 Euro für die Krankenversicherung, 25 Euro für die Pflegeversicherung.

Im Jahr macht das bis zu 2.700 Euro Mehrbelastung. Betroffen wären nach Schätzungen rund 2,5 Millionen Erwachsene. Der erhoffte Spareffekt für die Kassen: 3,5 Milliarden Euro.

Thomas und Sabine R. aus Celle: Er, 57, arbeitet als Schlosser, sie kümmert sich seit zehn Jahren um die gemeinsame pflegebedürftige Mutter und ist deshalb nicht erwerbstätig. Kinder unter sechs Jahren gibt es im Haushalt nicht mehr.

Nach den Kommissionsplänen würde Sabine aus der Ausnahmeregelung herausfallen – obwohl sie Pflegearbeit leistet, die der Staat sonst bezahlen müsste. Plötzlich stünden 2.700 Euro zusätzliche Ausgaben im Raum.

Ob pflegende Angehörige tatsächlich ausgenommen werden, ist noch nicht gesetzlich geregelt. Die Kommission nennt es als Möglichkeit. Ein verbindlicher Gesetzentwurf liegt noch nicht vor.

Ausgenommen bleiben sollen laut Kommissionsempfehlung Eltern mit Kindern unter sechs Jahren. Alle anderen – Paare ohne Kinder, ältere Ehepaare, Haushalte mit einem pflegenden Partner ohne Kleinkind – würden nach aktuellem Diskussionsstand voll belastet.

Für Rentnerhaushalte, die knapp über der Grundsicherung liegen, könnte das bedeuten, dass ergänzende Sozialleistungen nötig werden.

Der politische Widerstand ist beträchtlich. CSU-Chef Markus Söder lehnte die Abschaffung öffentlich ab. SPD-Gesundheitspolitiker warnen vor einem Risiko: Wenn gutverdienende Familien in die private Krankenversicherung wechseln, könnte das Ziel – Stabilisierung der GKV-Finanzen – sogar konterkariert werden.

Ministerin Warken will trotzdem bis zum Sommer einen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen. Was drinsteht, entscheidet das parlamentarische Verfahren.

Krankengeld wird gekürzt – gerade wer lange krank ist, verliert

Wer länger als sechs Wochen erkrankt ist und deshalb Krankengeld bezieht, soll nach dem Willen der Kommission künftig weniger erhalten. Bislang beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Regelentgelts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Die Kommission empfiehlt eine Absenkung auf 65 Prozent beziehungsweise maximal 85 Prozent des Nettogehalts. Erhoffte Einsparung: 1,3 Milliarden Euro für 2027.

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Wer brutto 3.000 Euro im Monat verdient und länger krank wird, bekommt statt bisher 2.100 Euro Krankengeld künftig nur noch 1.950 Euro – 150 Euro weniger im Monat. In einer Phase, in der man gesundheitlich angeschlagen ist und möglicherweise höhere Ausgaben für Medikamente, Fahrten zum Arzt oder Therapien hat.

Der Vorschlag trifft alle gleich, unabhängig davon, ob jemand wegen einer chronischen Erkrankung, nach einem Arbeitsunfall oder nach einer Operation ausfällt. Eine Differenzierung nach Ursache sieht das Konzept nicht vor.

Zahnersatz, Hautkrebsscreening, Homöopathie: Weitere Leistungen werden gestrichen

Der Kommissionsbericht greift auch in kleinere Leistungsbereiche ein. Beim Zahnersatz soll die 2020 eingeführte Verbesserung zurückgedreht werden: Der Festzuschuss, der damals von 50 auf 60 Prozent der Regelversorgungskosten erhöht wurde, soll wieder auf das alte Niveau sinken.

Wer sein Bonusheft konsequent geführt hat, profitiert derzeit von bis zu 75 Prozent Zuschuss – auch das stünde zur Disposition. Die Kassen würden dadurch rund 590 Millionen Euro jährlich sparen, die Versicherten entsprechend mehr draufzahlen.

Das Hautkrebsscreening für Versicherte ab 35 Jahren – bislang alle zwei Jahre kostenlos möglich – soll ausgesetzt werden. Die Kommission verweist auf fehlende Belege für den Nutzen der Maßnahme. Einsparpotenzial: 240 Millionen Euro. Für Menschen, die diese Vorsorge regelmäßig genutzt haben, entfällt damit eine Leistung, auf die sie sich verlassen haben.

Leistungen ohne nachgewiesenen medizinischen Nutzen sollen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden. Konkret empfiehlt die Kommission, Homöopathie nicht mehr zu erstatten sowie medizinische Cannabisblüten aus dem Regelkatalog zu nehmen.

Sie sollen nur noch per Privatrezept erhältlich sein, standardisierte Extrakte bleiben erstattungsfähig. Die GKV gibt derzeit rund 200 Millionen Euro jährlich für medizinisches Cannabis aus – etwa die Hälfte davon für Blüten.

Wann kommt das Gesetz – und was Betroffene jetzt tun können

Die Kommissionsvorschläge sind keine beschlossene Sache. Die Familienversicherung nach § 10 SGB V gilt weiterhin unverändert. Krankengeld, Zuzahlungen, Zahnersatzzuschüsse – alles bleibt bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beim alten Stand.

Ministerin Warken hat angekündigt, vor der Sommerpause 2026 einen Entwurf ins Kabinett zu bringen. Beschlossen werden könnte ein Gesetz damit im Herbst 2026, mit Wirkung ab Januar 2027.

Wer heute familienversichert ist, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Ein Gesetz mit kurzen Übergangsfristen ist realistisch. Frühzeitig zu prüfen, welche eigenen Einnahmen als Gesamteinkommen angerechnet würden und wie hoch der Beitrag einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft wäre, ist keine Panikmache – sondern Vorbereitung.

Wer von höheren Zuzahlungen betroffen sein wird, sollte prüfen, ob ein Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung besteht. Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.

Diese Regelung bleibt nach einer Reform aller Voraussicht nach erhalten. Wer die Grenze bereits erreicht hat oder absehbar erreichen wird, kann bei der Krankenkasse einen Befreiungsantrag stellen – der Antrag muss selbst gestellt werden, er wird nicht automatisch gewährt.

Die eigentliche Gretchenfrage dieser Reform ist noch nicht beantwortet: Wer trägt wie viel? Das Kommissionspaket hat ein Gesamtvolumen von 42 Milliarden Euro. 45 Prozent davon sollen laut Empfehlung von Leistungserbringern und Herstellern kommen.

Ob das gelingt, entscheidet sich im Machtkampf mit Ärzteverbänden, Krankenhausträgern und Pharmaindustrie – einem Kampf, den die Politik in der Vergangenheit regelmäßig verloren hat. Je weniger auf dieser Seite gespart wird, desto mehr bleibt an den Versicherten hängen.

Wer von den Änderungen betroffen sein könnte, sollte jetzt handeln: Zuzahlungsbefreiung prüfen, Familienversicherungs-Status dokumentieren, und jeden Bescheid der Kasse in den nächsten Monaten sofort auf Richtigkeit prüfen. Bei Ablehnung eines Befreiungsantrags gilt: Widerspruch einlegen – der Bescheid nennt die Frist.

Häufige Fragen zur GKV-Reform 2027

Gilt die Abschaffung der Familienversicherung auch für Kinder?
Nein. Kinder sind von den Reformvorschlägen ausgenommen. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern soll nicht angetastet werden. Betroffen wären ausschließlich erwachsene Ehe- und Lebenspartner ohne ausreichendes eigenes Einkommen.

Was passiert mit Personen, die wegen Krankheit nicht arbeiten können?
Die Reformvorschläge sehen für dauerhaft Erwerbsunfähige keine gesetzlich gesicherte Ausnahme vor. Ob Härtefallregelungen kommen, ist politisch noch vollständig offen. Betroffene sollten die weiteren Gesetzgebungsschritte beobachten und bei Bedarf Sozialrechtsberatung in Anspruch nehmen.

Kann ich gegen höhere Zuzahlungen vorgehen?
Solange kein neues Gesetz in Kraft ist, gelten die alten Regeln unverändert. Nach einer Gesetzesänderung richtet sich ein Widerspruch gegen konkrete Bescheide – etwa wenn eine beantragte Zuzahlungsbefreiung abgelehnt wird, obwohl der Anspruch besteht. Der Antrag auf Befreiung muss aktiv bei der Krankenkasse gestellt werden.

Wer ist von der Familienversicherungs-Abschaffung ausgenommen?
Nach aktuellem Kommissionsvorschlag sollen Eltern mit Kindern unter sechs Jahren weiterhin beitragsfrei mitversichert sein. Pflegende Angehörige werden von der Kommission als mögliche Ausnahme genannt, aber nicht rechtsverbindlich festgelegt. Die genaue Ausgestaltung entscheidet der Gesetzgeber.

Was kostet mich die Reform konkret, wenn alle Vorschläge umgesetzt werden?
Ein Haushalt mit einem familienversicherten Erwachsenen und chronischer Erkrankung kann das ausrechnen: Ein Haushalt mit einem familienversicherten Erwachsenen und chronischen Erkrankungen könnte durch Familienversicherungsbeitrag (2.700 Euro/Jahr) plus höhere Zuzahlungen schnell auf 3.000 bis 4.000 Euro Mehrbelastung kommen. Diese Zahl ist ein Szenario, kein Beschluss – aber sie zeigt die Richtung.

Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: Ergebnisse der FinanzKommission Gesundheit
ZDF heute: Krankenversicherung: 66 Vorschläge für Milliarden-Einsparungen
SoVD: Vorschläge zur Reform der GKV-Finanzierung liegen vor
Das Investment: GKV-Reform: 66 Vorschläge gegen das Milliardenloch
Deutscher Bundestag: Debatte Familienversicherung