200 Euro weniger Rente – und alle trifft es unvorbereitet

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Wer heute auf seine jährliche Renteninformation blickt, sieht oft eine Zahl, die nach einem langen Arbeitsleben wie ein Versprechen wirkt. 1.800 Euro, manchmal mehr. Viele leiten daraus einen künftigen Lebensstandard ab, rechnen Miete, Lebensmittel, Versicherungen und vielleicht ein bisschen Reisen gegen und glauben: Das wird schon passen.

Der Moment der Ernüchterung kommt häufig erst mit der ersten Auszahlung, wenn plötzlich ein spürbarer Betrag fehlt, ohne dass „etwas passiert“ wäre. Tatsächlich passiert sehr viel – nur eben automatisch, im Hintergrund, nach Regeln, die viele erst dann kennenlernen, wenn es zu spät für eine entspannte Korrektur der Planung ist.

Bruttorente auf dem Papier, Nettorente auf dem Konto

Die Renteninformation und auch der Rentenbescheid arbeiten zunächst mit der Bruttorente. Das ist die Rente vor Abzügen. Im Berufsleben ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto vertraut, weil Lohnabrechnung und Gehaltszettel die Abzüge sichtbar machen. Bei der Rente fehlt dieses trainierte Gefühl oft, weil die „stolze Summe“ in der Kommunikation der Rentenversicherung schnell wie ein Auszahlbetrag wirkt – obwohl sie es nicht ist.

Auch die gesetzliche Rente zählt sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtige Einnahme. Mit Rentenbeginn entfallen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Rentenversicherung, doch zwei Posten bleiben und sind für das gefühlte Minus verantwortlich: Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Wie hoch diese Abzüge ausfallen, hängt vom Versicherungsstatus und von Beitragssätzen ab, die sich von Jahr zu Jahr ändern können.

Krankenversicherung der Rentner: der Normalfall mit Teilung der Last

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) pflichtversichert. Voraussetzung ist grob gesagt, dass man in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens überwiegend gesetzlich krankenversichert war. Ist diese Pflichtversicherung gegeben, wird es bei der Finanzierung zumindest etwas fairer verteilt: Der Krankenversicherungsbeitrag aus der gesetzlichen Rente wird zwischen Rentner und Rentenversicherungsträger hälftig aufgeteilt – einschließlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Genau dieser Mechanismus wird in vielen Alltagsrechnungen übersehen. Wer die Bruttorente als „Netto“ betrachtet, plant an der Realität vorbei – obwohl die Abzüge im System regelhaft vorgesehen sind.

Der Zusatzbeitrag: kleine Prozentzahl, spürbarer Effekt

Zur Krankenversicherung gehört der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Für viele Berechnungen wird mit dem gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag gearbeitet. Für 2025 liegt dieser Durchschnitt bei 2,5 Prozent, für 2026 bei 2,9 Prozent.

Im Alltag bedeutet das: Schon wenige Zehntel-Prozentpunkte entscheiden über zweistellige Eurobeträge im Monat – gerade bei Renten, die ohnehin knapp kalkuliert sind. Wer seine Netto-Rente realistisch planen will, kommt deshalb nicht darum herum, den aktuellen Zusatzbeitrag der eigenen Kasse zu kennen.

Pflegeversicherung: volle Zahlung aus der Rente und neue Staffelung nach Kindern

Während sich bei der Krankenversicherung der Rentenversicherungsträger beteiligt, gilt das bei der Pflegeversicherung nicht. Den Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung tragen Rentnerinnen und Rentner aus ihrer Rente grundsätzlich vollständig selbst.

Zum 1. Januar 2025 wurde der allgemeine Beitragssatz auf 3,6 Prozent angehoben; für Kinderlose ab 23 Jahren gilt inklusive Zuschlag ein Satz von 4,2 Prozent.

Außerdem gibt es Beitragsabschläge für Eltern mit mehreren Kindern, die jedoch an die Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder unter 25 Jahren geknüpft sind. Wer „nur“ erwachsene Kinder hat, zahlt in der Regel den allgemeinen Satz, ohne Abschläge.

Diese Details sind nicht nur rentenrechtliche Feinheiten. Sie entscheiden darüber, ob die monatliche Differenz zwischen Erwartung und Auszahlung eher bei etwas über 200 Euro liegt – oder darüber.

Rechenbeispiel: 1.800 Euro Bruttorente und was davon bleibt

Nehmen wir eine Bruttorente von 1.800 Euro im Monat und unterstellen den häufigen KVdR-Fall. Für die Krankenversicherung ergibt sich bei einem Gesamtbeitrag von 17,1 Prozent im Jahr 2025 (14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,5 Prozent Zusatzbeitrag) zunächst ein rechnerischer Beitrag von 307,80 Euro. Da die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt, werden dem Rentner daraus 153,90 Euro von der Rente abgezogen.

Bei der Pflegeversicherung wird es für die Planung oft unangenehmer, weil hier kein Zuschuss greift. Bei 3,6 Prozent sind das 64,80 Euro, die vollständig von der Rente einbehalten werden.

Aus 1.800 Euro Bruttorente werden in diesem Beispiel 1.581,30 Euro, die tatsächlich auf dem Konto ankommen. Die Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung summieren sich auf 218,70 Euro im Monat. Das liegt in der Größenordnung, die viele erst nach Rentenstart „fühlen“, obwohl sie rechnerisch von Beginn an feststeht.

Wer sich die Entwicklung im aktuellen Jahr 2026 ansieht, erkennt zusätzlich den Effekt steigender Zusatzbeiträge: Der gesetzliche Durchschnittszusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Allein daraus wird der Krankenversicherungsabzug auf die Rente – bei sonst gleichen Annahmen – etwas höher ausfallen als 2025.

Betriebsrente: Entlastung durch Freibetrag, Beiträge bleiben spürbar

Viele Ruheständler haben neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Auch sie ist in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Seit 2020 gibt es für pflichtversicherte Rentner in der KVdR einen Freibetrag, der die Belastung mindert. 2025 liegt dieser Freibetrag bei 187,25 Euro monatlich, 2026 bei 197,75 Euro.

Wichtig ist, wie die Entlastung wirkt: Beiträge werden erst auf den Teil der Betriebsrente fällig, der den Freibetrag übersteigt. Erhält jemand 300 Euro Betriebsrente, sind im Jahr 2025 also 112,75 Euro beitragspflichtig.

Anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es bei Betriebsrenten keinen hälftigen Anteil der Rentenversicherung. Der volle Krankenversicherungsbeitrag einschließlich Zusatzbeitrag fällt auf diesen beitragspflichtigen Teil an, zusätzlich kommt die Pflegeversicherung hinzu. Wer mit 17,1 Prozent Krankenversicherung (2025) und 3,6 Prozent Pflegeversicherung rechnet, landet bei rund 23 Euro Abzug im Monat allein auf den beitragspflichtigen Teil der Betriebsrente. Damit schrumpft die Betriebsrente zwar nicht dramatisch, aber spürbar – besonders dann, wenn mehrere Versorgungsbezüge zusammenkommen.

Freiwillig versichert im Alter: Wenn mehr Einkommen beitragspflichtig wird

Nicht alle Rentnerinnen und Rentner sind in der KVdR pflichtversichert. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sein. Dann kann die Beitragsberechnung deutlich komplexer werden, weil nicht nur die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge, sondern je nach Konstellation auch weitere Einnahmen wie Mieteinkünfte oder Kapitalerträge herangezogen werden.

Hinzu kommt eine zweite Ebene, die in der öffentlichen Debatte oft untergeht: Die Entlastung über den Freibetrag bei Betriebsrenten gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur für pflichtversicherte Rentner in der KVdR, nicht für freiwillig Versicherte.

Das kann für Betroffene den Unterschied machen zwischen einer moderaten Zusatzbelastung und einem dauerhaft hohen Abzug auf die Betriebsrente.

Die Beitragslast ist zudem nach oben gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für 2025 liegt sie bei 5.512,50 Euro monatlich; für 2026 wird sie mit 5.812,50 Euro angegeben.

Wer mehrere Einkommensquellen hat, kann dadurch schneller an diese Grenze stoßen – und sollte das in der Ruhestandsplanung bewusst einpreisen.

Warum der Eindruck von „plötzlich weg“ entsteht

Der Schock entsteht selten, weil Menschen nicht rechnen könnten. Er entsteht, weil die entscheidende Bezugsgröße verwechselt wird. Die Kommunikation rund um die Rente liefert zunächst eine Bruttozahl, während im Kopf bereits Netto geplant wird. Im Arbeitsleben lernt man diese Differenz über Jahre hinweg mit jeder Gehaltsabrechnung. Beim Rentenstart passiert sie scheinbar über Nacht.

Das Rentensystem dahinter ist keine Willkür, sondern Sozialversicherungsrecht. Die Beiträge finanzieren Leistungen, die im Alter typischerweise häufiger gebraucht werden als in jungen Jahren. Das tröstet niemanden, der auf jeden Euro schauen muss, erklärt aber, warum die Abzüge nicht „irgendwo verschwinden“, sondern Teil der Umlagefinanzierung sind.

Was vor Rentenbeginn wirklich hilft

Wer unangenehme Überraschungen vermeiden will, sollte die eigene Planung frühzeitig von der Brutto- auf die Nettoebene ziehen. Entscheidend ist, ob die KVdR-Pflichtversicherung greift, wie hoch der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse ist und ob neben der gesetzlichen Rente noch Betriebsrenten oder andere regelmäßige Einkünfte anfallen. Gerade bei freiwilliger Versicherung lohnt sich eine sorgfältige Prüfung, welche Einnahmearten die Krankenkasse bei der Beitragsberechnung berücksichtigt und wie sich das in Euro und Cent auswirkt.

Bei der Pflegeversicherung sollte man die ab 2025 geltenden Sätze kennen und verstehen, wie die Kinder-Regelung tatsächlich funktioniert. Abschläge hängen nicht daran, ob man „irgendwann Kinder hatte“, sondern an der Zahl berücksichtigungsfähiger Kinder unter 25 Jahren.

Ein Beispiel aus der Praxis

Frau Meier geht zum 1. April 2026 in Rente. In ihrer letzten Renteninformation hat sie sich an den 1.800 Euro orientiert und ihre Fixkosten darauf abgestimmt. Als die erste Zahlung eingeht, stehen auf dem Konto aber nur rund 1.570 Euro. Der Grund ist nicht „ein Fehler“, sondern die automatische Verrechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Frau Meier ist pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Ihre Krankenkasse erhebt 2026 den Zusatzbeitrag, der sich am gesetzlichen Durchschnitt von 2,9 Prozent orientiert. Zusammen mit dem allgemeinen Satz ergibt sich für sie ein Krankenversicherungsbeitrag von 17,5 Prozent.

Auf ihre Bruttorente gerechnet wären das 315 Euro, allerdings trägt die Rentenversicherung die Hälfte. Von Frau Meiers Rente gehen deshalb für die Krankenversicherung rund 157,50 Euro ab.

Zusätzlich wird der Pflegeversicherungsbeitrag direkt einbehalten, den sie komplett selbst trägt. Bei 3,6 Prozent sind das 64,80 Euro. Allein diese beiden Positionen reduzieren ihre monatliche Auszahlung damit um rund 222,30 Euro.

Zwei Wochen später merkt sie den zweiten Effekt, den viele erst im Alltag wahrnehmen: Sie bekommt zusätzlich 300 Euro Betriebsrente. Weil sie KVdR-pflichtversichert ist, greift auch 2026 der Freibetrag von 197,75 Euro. Beitragspflichtig sind nur 102,25 Euro. Darauf zahlt sie den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ohne Beteiligung der Rentenversicherung. Unterm Strich werden von der Betriebsrente ungefähr 22 Euro abgezogen. Am Ende hat Frau Meier zusammen aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente monatlich knapp 1.850 Euro zur Verfügung, obwohl auf den ersten Blick „2.100 Euro“ im Raum standen.

Wenn Frau Meier diese Differenz vorher in ihre Rechnung eingebaut hätte, wäre die erste Auszahlung kein Schock gewesen, sondern eine bestätigte Erwartung.

Und dann ist da noch die Steuer

Der Blick auf Kranken- und Pflegeversicherung ist nur ein Teil der Realität. Je nach Rentenhöhe, Rentenbeginnjahr und weiteren Einkünften kann zusätzlich Einkommensteuer anfallen. Diese Ebene ist individuell und hängt unter anderem davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Rente ist und welche Abzüge im Einzelfall greifen. Wer die eigene Netto-Situation verlässlich abbilden will, muss deshalb neben den Sozialabgaben auch die Steuerseite mitdenken.