Wer Bürgergeld bezieht, erlebt bei Gesundheitskosten oft dieselbe Abwehrformel: „Das ist im Regelbedarf enthalten.“ Das klingt endgültig, ist es aber nicht. Der Regelbedarf ist eine Pauschale für durchschnittliche Ausgaben.
Sobald eine medizinisch notwendige Belastung im Einzelfall deutlich darüber hinausgeht oder ihrer Art nach nicht realistisch in der Pauschale aufgeht, muss das Jobcenter prüfen, ob ein Mehrbedarf oder zumindest ein Darlehen in Betracht kommt – und zwar nicht nach Bauchgefühl, sondern nach klaren Kriterien.
Inhaltsverzeichnis
So steigen die Chancen
Ihre Chancen steigen massiv, wenn Sie den Antrag nicht als „Bitte um Extrageld“, sondern als Prüfprogramm formulieren: medizinische Notwendigkeit, Vorrang anderer Träger, tatsächliche Kosten, Unabweisbarkeit, Erheblichkeit und die passende Rechtsgrundlage.
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung
Wenn es um Diäten oder besondere Ernährung geht, ist der klassische Hebel der Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung. Dafür reicht nicht der Hinweis „gesunde Ernährung wäre besser“, sondern es braucht eine medizinisch begründete Kostform, die nachweislich Mehrkosten verursacht.
Wichtig für die Argumentation: Dieser Mehrbedarf ist kein Auffangtatbestand für die allgemeine Unterdeckung im Regelbedarf. Es geht um konkrete Mehrkosten wegen konkreter Erkrankungen – nicht um die generelle Kritik, man könne „aus dem Regelsatz nicht ausgewogen essen“.
Härtefall-Mehrbedarf für unabweisbare besondere Bedarfe
Für viele Gesundheitskosten, die nicht „Ernährung“ sind – etwa regelmäßige Fahrten zu Behandlungen, dauerhaft notwendige Hygiene- oder Gesundheitsartikel oder besondere Zuzahlungsbelastungen – ist der zentrale Anknüpfungspunkt der Härtefall-Mehrbedarf für einen unabweisbaren, laufenden, besonderen Bedarf.
Entscheidend ist hier der Begriff „unabweisbar“: Der Bedarf darf nicht durch Dritte gedeckt sein, Einsparmöglichkeiten werden berücksichtigt, und die Belastung muss erheblich vom durchschnittlichen Bedarf abweichen.
Darlehen bei Bedarfsspitzen, die eigentlich im Regelbedarf stecken
Wenn die Ausgabe im Grundsatz „aus der Pauschale“ zu bestreiten wäre, im konkreten Monat aber objektiv nicht finanzierbar ist und nicht aufgeschoben werden kann, kommt statt Mehrbedarf oft ein Darlehen in Betracht.
Das betrifft typischerweise einmalige Bedarfsspitzen, die das Jobcenter als „regelbedarfsnah“ einordnet – die aber nach den Umständen unabweisbar sind.
Fahrten zu Ärzten, Therapie, Klinik: So vermeiden Sie die typische Jobcenter-Falle
Bei Fahrtkosten ist die häufigste Falle eine reine „Kilometer-Rechnung“ ohne Einordnung. Juristisch läuft die Prüfung zweistufig: Zuerst muss geklärt werden, ob die Krankenkasse zuständig ist, denn Fahrkosten sind im System der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt und werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen.
Gerade ambulante Fahrten sind dabei an besondere Voraussetzungen und teils an Genehmigungen gebunden.
Wenn die Kasse nicht zahlt oder nur teilweise, müssen Sie gegenüber dem Jobcenter zeigen, dass es sich um einen laufenden, medizinisch notwendigen Bedarf handelt, der im Einzelfall den pauschalen Verkehrsanteil tatsächlich übersteigt.
In der Rechtsprechung wurde bei Fahrtkosten ausdrücklich darauf abgestellt, dass ein besonderer unabweisbarer Bedarf nur entstehen kann, soweit die nachgewiesenen Aufwendungen die in der Pauschalbemessung berücksichtigten Anteile übertreffen; scheitert dieser Vergleich, scheitert häufig der Anspruch.
Was in der Praxis überzeugt: Sie liefern nicht nur Kilometer, sondern ein geschlossenes Paket aus Termindichte, Unaufschiebbarkeit, günstigster zumutbarer Beförderungsart und echter Kostenlast.
Je häufiger die Termine und je weniger Spielraum im Budget besteht, desto eher wird die Frage „unabweisbar?“ real – aber nur, wenn die Zahlen belastbar sind.
Hilfsmittel- und Arznei-Zuzahlungen: Erst die Belastungsgrenze nutzen, dann die Lücke belegen
Bei Zuzahlungen scheitern viele Anträge, weil sie beim Jobcenter beginnen, obwohl der wichtigste Hebel bei der Krankenkasse liegt. Zuzahlungen sind gesetzlich geregelt; zugleich schützt die Belastungsgrenze davor, dass Versicherte dauerhaft überfordert werden.
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Bescheid prüfenSobald die Grenze erreicht ist, stellt die Kasse eine Befreiung aus, sodass im laufenden Kalenderjahr weitere Zuzahlungen entfallen.
Der saubere Weg lautet deshalb: Zuzahlungen konsequent sammeln, Belastungsgrenze berechnen lassen, Befreiung beantragen, und erst dann die verbleibende Restlücke beziffern.
Wenn danach weiterhin regelmäßig erhebliche Kosten bleiben, kann das – je nach Konstellation – in Richtung Härtefall-Mehrbedarf führen. In der Rechtsprechung wird zudem betont, dass der tatsächliche Mehrbedarf konkret zu ermitteln ist; wer nur „ungefähr“ behauptet, liefert dem Jobcenter die Ablehnungsbegründung frei Haus.
Diät/Ernährung: Warum ein kurzes Attest fast immer zu wenig ist
Beim Ernährungs-Mehrbedarf ist die medizinische Begründung nicht Formalie, sondern der Kern. In der Praxis orientieren sich Jobcenter und Gerichte häufig an fachlichen Empfehlungen und verlangen eine nachvollziehbare ärztliche Darstellung.
Das bedeutet: Ein Attest, das nur eine Diagnose nennt, hilft wenig. Ein brauchbarer Nachweis beschreibt, welche Kostform medizinisch erforderlich ist, warum sie erforderlich ist, wie lange sie voraussichtlich nötig bleibt und weshalb dadurch Mehrkosten entstehen.
Erst dann lohnt sich die zweite Ebene, also eine nachvollziehbare Mehrkosten-Darstellung, etwa über typische Warenkörbe oder wiederkehrende Spezialprodukte.
Das Nachweis-Set, mit dem Jobcenter „prüfen müssen“ statt pauschal abwinken
Damit das Jobcenter nicht mit Standardsätzen durchkommt, sollten Sie die Unterlagen so strukturieren, dass jede Ablehnungsroute eine Gegenakte bekommt: medizinische Notwendigkeit, vorrangige Ansprüche, tatsächliche Kosten, Restlücke. Je klarer Sie die Prüfung vorzeichnen, desto schwerer wird eine formelhafte Ablehnung.
| Was Sie geltend machen | Was Sie belegen sollten (Minimum) |
| Fahrten zur Behandlung | Verordnung/Terminplan, ggf. Kassenbescheid, Kostenaufstellung (Datum, Strecke, Verkehrsmittel), Begründung, warum keine günstigere Alternative zumutbar ist |
| Zuzahlungen (Hilfsmittel/Arznei/Fahrten) | Quittungen, Berechnung/Bestätigung der Belastungsgrenze, Befreiungsantrag/-bescheinigung, Restlücke nach Befreiung |
| Kostenaufwändige Ernährung | Ärztliche Begründung zur Kostform, Dauer, Mehrkostenplausibilisierung (Preisvergleich/Warenkorb), ggf. Orientierung an fachlichen Empfehlungen |
| Einmalige Bedarfsspitze | Warum unabweisbar und nicht aufschiebbar, warum nicht aus dem Regelbedarf deckbar, Nachweis der konkreten Rechnung, Begründung, warum Darlehen beantragt wird |
Zwei kurze Rechenbeispiele, die Jobcenter-Logik vorwegnehmen
Beispiel 1: Regelmäßige Therapie-Fahrten (eigener Pkw).
Vier Termine pro Monat, je 25 km einfach, also 50 km hin und zurück. Das ergibt 200 km pro Monat. Rechnen Sie konservativ mit 0,20 € pro km, liegen die Fahrtkosten bei 40 € monatlich, zuzüglich ggf. Parkkosten. Entscheidend ist anschließend der Vergleich:
Bleibt die Belastung unter dem, was in der Pauschalbemessung typischerweise für Verkehr bereits mitgedacht wurde, wird ein Mehrbedarf schwerer durchsetzbar. Übersteigt sie das deutlich und ist sie medizinisch unvermeidbar, wird die Prüfung ernster.
Beispiel 2: Zuzahlungen über Monate.
Sie sammeln sämtliche Zuzahlungsbelege und lassen die Belastungsgrenze berechnen. Sobald die Grenze erreicht ist, beantragen Sie die Befreiung. Wenn das Jobcenter später behauptet, Zuzahlungen seien „regelbedarfsnah“, kontern Sie nicht emotional, sondern mit Zahlen:
Bis zur Befreiung mussten Beträge vorfinanziert werden, danach entfällt die Zuzahlungspflicht, und übrig bleibt nur eine konkret bezifferte Restbelastung (falls überhaupt). Damit ist der typische Ablehnungsweg „vermeidbar“ deutlich geschwächt.
FAQ
Muss das Jobcenter Gesundheitskosten immer extra übernehmen, wenn sie hoch sind?
Nein. Entscheidend ist, ob es für den konkreten Bedarf eine vorrangige Zuständigkeit (z. B. Krankenkasse) gibt und ob die Kosten im Einzelfall als unabweisbar und erheblich überdurchschnittlich nachgewiesen sind.
Reicht ein ärztliches Attest für Diät-Mehrbedarf?
Ein bloßes Diagnose-Attest reicht häufig nicht. Überzeugend ist eine Begründung, welche Kostform medizinisch erforderlich ist, warum sie erforderlich ist und weshalb dadurch Mehrkosten entstehen.
Was ist, wenn das Jobcenter sagt: „Zuzahlungen sind durch die Belastungsgrenze begrenzt“?
Dann müssen Sie zeigen, ob und wann Sie die Belastungsgrenze erreichen, ob eine Befreiung beantragt ist und welche Kosten bis dahin tatsächlich anfallen. Ohne diese Nachweise bleibt der Antrag angreifbar.
Mehrbedarf oder Darlehen – was ist besser?
Mehrbedarf passt eher bei laufenden, atypischen Belastungen. Ein Darlehen ist typischer, wenn eine unabweisbare Bedarfsspitze vorliegt, die eigentlich vom Regelbedarf umfasst wäre, aber im konkreten Monat nicht zu decken ist.
Quellenübersicht
- Sozialgesetzbuch II: Regelbedarf, Mehrbedarfe, Darlehen (insbesondere § 20, § 21, § 24 SGB II)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu Mehrbedarfen nach § 21 SGB II
- Bundessozialgericht: Rechtsprechung zu Fahrtkosten als möglicher unabweisbarer besonderer Bedarf (u. a. Urteil vom 26.01.2022, Az. B 4 AS 81/20 R)
- Bundessozialgericht: Maßstäbe zu Unabweisbarkeit/Erheblichkeit und Ermittlung des tatsächlichen Mehrbedarfs (u. a. Urteil vom 17.12.2024, Az. B 7 AS 17/23 R)
- Sozialgesetzbuch V: Fahrkosten, Zuzahlungen, Belastungsgrenze/Befreiung (insbesondere § 60 bis § 62 SGB V)
- GKV-Spitzenverband: Hinweise zur Krankenbeförderung/Fahrkosten
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankentransport-/Krankenbeförderungs-Regelungen
- Deutscher Verein: Empfehlungen zur Gewährung von Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung (Krankenkostzulagen)




