Beim Jahrespressegespräch des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hat Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch einen Trend beschrieben, der die Sozialgerichtsbarkeit zunehmend unter Druck setzt: Immer mehr Menschen reichen Schriftsätze ein, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden – häufig ohne anwaltliche Vertretung, weil es im Sozialrecht an Anwältinnen und Anwälten fehlt.
Für die Richterinnen und Richter bedeutet das eine spürbare Mehrarbeit, weil auch fehlerhafte oder völlig überdimensionierte Texte sorgfältig geprüft werden müssen.
Inhaltsverzeichnis
Was das BSG für 2025 berichtet
Die Eingänge am Bundessozialgericht sind 2025 nach mehreren Jahren erstmals wieder leicht gestiegen. Insgesamt registrierte das Gericht 2.646 Verfahren über alle Verfahrensarten (2024: 2.523). Gleichzeitig erledigte das BSG 2.830 Verfahren. Dadurch sank der Bestand unerledigter Verfahren deutlich: von 980 zu Jahresbeginn 2025 auf 796 zum Jahresende, was einem Abbau von rund 19 Prozent entspricht.
Auch zur Dauer der Verfahren nannte das Gericht Zahlen: Revisionen dauerten im Schnitt 15,8 Monate (2024: 15,1 Monate). Nichtzulassungsbeschwerden wurden im Durchschnitt nach 5,9 Monaten abgeschlossen, also etwa auf Vorjahresniveau.
Ein großer Teil der Verfahren wurde relativ schnell entschieden: Mehr als vier Fünftel innerhalb eines Jahres und über 60 Prozent sogar innerhalb eines halben Jahres.
Weniger Revisionen – und warum das problematisch ist
Auffällig ist laut BSG der Rückgang bei den Revisionen. 2025 gingen nur 152 Revisionen ein, im Vorjahr waren es noch 208. Besonders rückläufig waren Revisionseingänge unter anderem im Bereich Grundsicherung/Bürgergeld, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und bei Statusfeststellungen nach § 7a SGB IV.
Zuwächse gab es dagegen etwa in der Pflegeversicherung sowie im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht.
Die Präsidentin bewertete diesen Rückgang als besorgniserregend, weil Revisionen wichtig sind, um Grundsatzfragen zu klären und Maßstäbe für die Auslegung sozialrechtlicher Regeln zu setzen. Als möglichen Grund nannte sie auch ein restriktives Zulassungsrecht.
Hoffnung verband sie mit einer geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), die – wenn sie so kommt – dem BSG unter bestimmten Voraussetzungen erleichtern könnte, Revisionen selbst zuzulassen und die Darlegungslasten zu senken.
Prozesskostenhilfe boomt – ein Hinweis auf fehlende Anwälte
Deutlich gestiegen sind die isolierten Prozesskostenhilfeverfahren. Das sind Verfahren, in denen nicht anwaltlich vertretene Personen Prozesskostenhilfe beantragen, um überhaupt eine Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht ziehen zu können. Diese Verfahren seien besonders arbeitsintensiv, weil umfassend geprüft werden müsse, ob eine Nichtzulassungsbeschwerde überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnte.
Fuchsloch verband den Anstieg mit einem strukturellen Problem: Immer mehr Betroffene finden schon im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren keine anwaltliche Unterstützung. Besonders drastisch sei der Rückgang bei Fachanwältinnen und Fachanwälten für Sozialrecht.
Im Sozialrecht fehlen Anwälte
Während es im Arbeitsrecht sehr viele spezialisierte Berufsträger gibt, sei die Zahl im Sozialrecht vergleichsweise niedrig – und seit Jahren rückläufig. Als Gründe nannte sie unter anderem die schlechte Vergütungslage und die geringe Präsenz des Sozialrechts in der universitären Ausbildung.
Um gegenzusteuern, setzen einzelne Landessozialgerichte auf Formate wie Begrüßungstage oder Praktika, und das BSG hat Anfang 2026 erstmals einen Moot Court veranstaltet.
KI-Schriftsätze: Viel Text, wenig Fallbezug – aber voller Prüfpflicht
Der zentrale Punkt des Pressegesprächs war jedoch die wachsende Belastung durch KI-gestützte Schriftsätze. Nach den Rückmeldungen aus den Ländern werden Anträge zunehmend ohne Anwalt, dafür mit KI erstellt.
4.500 Seiten langer Antrag
Das führe häufig zu sehr langen Texten, die sich wiederholen, den konkreten Einzelfall verfehlen, Klage und Eilantrag pauschal vermengen oder sogar falsche Fundstellen angeblicher Rechtsprechung enthalten. Ein Extremfall, so die Präsidentin, umfasste 4.500 Seiten Antragsbegründung.
Richter müssen jeden Inhalt prüfen
Für die Gerichte entsteht dadurch ein paradoxes Problem: Auch wenn ein Schriftsatz offenkundig „aufgebläht“ ist, müssen Richterinnen und Richter den Inhalt prüfen und rechtlich einordnen. Gleichzeitig akzeptieren manche Betroffene Entscheidungen immer seltener.
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Bescheid prüfenMehr Beschwerden, weil Anwälte fehlen
Das zeige sich daran, dass auch nach Abschluss von Verfahren weitere Schreiben eingehen, teilweise sogar zu Angelegenheiten, für die das BSG gar nicht zuständig ist.
Zusätzlich gebe es „unfassbar viele“ Dienstaufsichtsbeschwerden, was Fuchsloch auch darauf zurückführte, dass Anwältinnen und Anwälte als vermittelnde Instanz fehlen, um Entscheidungen zu erklären.
Passend dazu stiegen weitere Verfahrenszahlen: Nicht formgerecht eingelegte Nichtzulassungsbeschwerden – also Beschwerden, die Kläger selbst einreichen, obwohl dafür zwingend ein Prozessbevollmächtigter nötig ist – nahmen zu.
Auch die Zahl der Anhörungsrügen stieg deutlich. Das BSG verbuchte diese Vorgänge im „Allgemeinen Register“, was erneut Prüfaufwand erzeugt.
Welche Lösungen schlägt das BSG vor?
Fuchsloch machte zugleich deutlich, dass die Justiz Antworten finden müsse. Sie nannte drei Ansätze: Erstens könne auch die Justiz KI nutzen, etwa um aus sehr umfangreichen Schriftsätzen die relevanten Argumente und rechtlich tragenden Punkte herauszufiltern.
Zweitens müsse man Verfahren stärken, insbesondere die mündliche Verhandlung, weil dort Entscheidungen besser erklärt und Missverständnisse abgebaut werden können.
Drittens brauche es gutes Erwartungsmanagement und leistungsfähige IT-Systeme in Justiz- und Sozialverwaltung, damit Abläufe verständlicher werden und Kommunikation schneller funktioniert.
Sozialstaatsreform: „Großer Wurf“, aber organisatorisch schwierig
Am Ende des Pressegesprächs ging es zudem um Reformideen für den Sozialstaat. Fuchsloch verwies auf den Bericht einer Sozialstaatskommission, die unter anderem vorschlägt, Leistungen stärker zu bündeln und „aus einer Hand“ zu gewähren – etwa durch eine bessere Verzahnung von Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus SGB II und SGB XII.
Gleichzeitig warnte sie, dass große Verwaltungsreformen organisatorisch komplex sind. Als Beispiel nannte sie BSG-Verfahren zu Optionskommunen, also Kommunen, die Bundesrecht zur Grundsicherung nach SGB II umsetzen. Einheitliche Standards für Verwaltungsvorgänge seien aus ihrer Sicht ein wichtiger Hebel, damit Verwaltungen besser zusammenarbeiten können.
FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten
1. Warum spricht das Bundessozialgericht von einer „spürbaren Mehrbelastung“ durch KI?
Weil immer mehr Schriftsätze mit KI erstellt werden, die oft sehr lang, unscharf formuliert oder auf den konkreten Fall schlecht zugeschnitten sind. Selbst wenn darin Fehler oder falsche Rechtsprechungsnachweise enthalten sind, müssen Gerichte alles prüfen.
2. Ist KI bei Klagen vor Sozialgerichten grundsätzlich verboten?
Nein. Das Problem ist nicht die Nutzung von KI an sich, sondern die Qualität der eingereichten Texte. Wenn Schriftsätze unpräzise, widersprüchlich oder mit falschen Quellen versehen sind, steigt der Aufwand für Gericht und Beteiligte erheblich.
3. Warum nutzen Betroffene überhaupt KI für Schriftsätze?
Ein wichtiger Grund ist der Mangel an Anwältinnen und Anwälten im Sozialrecht. Viele Menschen finden schon im Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren keine rechtliche Vertretung und greifen deshalb auf KI-Tools zurück, um Anträge oder Beschwerden selbst zu formulieren.
4. Welche Folgen hat das für Betroffene konkret?
Verfahren können unnötig komplizierter werden, wenn Schriftsätze am eigentlichen Streitpunkt vorbeigehen. Außerdem werden häufiger unzulässige oder formfehlerhafte Rechtsmittel eingelegt, etwa Nichtzulassungsbeschwerden ohne vorgeschriebenen Prozessbevollmächtigten.
5. Was schlägt das BSG als Lösung vor?
Das BSG setzt auf drei Punkte: erstens den sinnvollen Einsatz von KI in der Justiz selbst (z. B. zur Strukturierung umfangreicher Schriftsätze), zweitens stärkere mündliche Verhandlungen zur Erklärung von Entscheidungen und drittens bessere IT sowie klareres Erwartungsmanagement in Justiz und Verwaltung.
Fazit
Das Bundessozialgericht beschreibt für 2025 ein Spannungsfeld, das viele Betroffene kennen: Einerseits wächst der Bedarf an rechtlicher Klärung im Sozialrecht, andererseits fehlen Anwältinnen und Anwälte als Unterstützung – und viele Menschen greifen deshalb zu KI, um überhaupt Schriftsätze erstellen zu können.
Das führt aber nicht automatisch zu besseren Verfahren, sondern häufig zu mehr Masse, mehr Fehlern und mehr Aufwand. Der Kern der Warnung aus Kassel lautet: Wenn KI Schriftsätze aufbläht statt zu strukturieren, wird sie für Gerichte zum Belastungsfaktor – und damit am Ende auch für alle, die auf schnelle, verständliche Entscheidungen angewiesen sind.




