Wer Grundsicherung (Bürgergeld) bezieht kann auf Antrag Prozesskostenhilfe erhalten, um die Kosten eines juristischen Verfahrens abzudecken. Diese wird aber nicht immer gewährt. Was die genauen Bedingungen sind und worauf Sie achten müssen, das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe finanziert die Kosten eines Gerichtsverfahrens und die eigenen Anwaltskosten für diejenigen, denen die Mittel dafür fehlen. Sie können Prozesskostenhilfe erhalten, um ein Gerichtsverfahren zu eröffnen oder sich vor Gericht zu verteidigen.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen Prozesskostenhilfe bis zum Ende eines Gerichtsverfahrens beantragen. In der Regel stellen Betroffene den Antrag zu Beginn des Verfahrens. Sie müssen ein Formular ausfüllen, in dem Sie Ihre wirtschaftliche Situation schildern. Dieses heißt „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“.
Wenn Sie Grundsicherung beziehen, besteht über Ihre Hilfebedürftigkeit in aller Regel kein Zweifel. Allerdings ist die finanzielle Situation nicht das einzige Kriterium, um Prozesskostenhilfe zu bekommen. Unzureichende Angaben, eine Klage aus Mutwilligkeit oder fehlende Aussicht auf Erfolg können dazu führen, dass Sie keine Unterstützung erhalten.
Die Klage muss Aussicht auf Erfolg haben
Entscheidend für die Gewährung einer Prozesskostenhilfe ist erstens, dass die beabsichtigte Klage (oder die Verteidigung gegen eine Klage) hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Zweitens muss der Antragsteller bedürftig sein, also keine finanziellen Mittel haben, um das Verfahren selbst zu zahlen.
Was bedeutet hinreichende Aussicht auf Erfolg?
Mit dem Anspruch auf eine hinreichende Aussicht auf Erfolg nimmt die Prüfung nicht den Ausgang eines Verfahrens vorweg. Vielmehr erfolgt ein Vergleich der Rechtslage in ähnlichen Fällen, um eine Wahrscheinlichkeit abzuschätzen. Es muss also keine absolute Gewissheit bestehen, dass der Betroffene am Ende Recht erhält, sondern es reicht eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür aus.
Wie ist die Rechtslage?
Mehrere Gerichtsbeschlüsse haben geklärt, was unter “hinreichender Aussicht auf Erfolg” zu verstehen ist. So beschloss das Landgericht Stuttgart, dass der Standpunkt der Partei für vertretbar gehalten werden muss und das Gericht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt sein muss. Bereits, wenn zwingende Rechts- und Tatfragen zu beantworten seien, sei eine hinreichende Erfolgsaussicht ge (Az. 19 T 434/17). Es müsse ein Sieg im Verfahren auch nicht sicher sein, so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. (Az. 1 E 1075/19).
Ein Beispiel: Beim Jobcenter liegen viele Entscheidungen über die Vergabe bestimmter Mittel an Leistungsberechtigte im Ermessen der zuständigen Mitarbeiter. Ermessen bedeutet dabei, zwischen verschiedenen Handlungen wählen zu können. Das erfolgt aber nicht willkürlich, sondern nach einer Prüfung. Wenn Sie jetzt der Ansicht sind, dass der zuständige Mitarbeiter sein Ermessen falsch eingesetzt hat, kann es sich um eine Rechtsfrage handeln, die geklärt werden muss. Dann hätten Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
Wann bekommen Sie keine Prozesskostenhilfe?
Sie müssen also damit rechnen, dass Sie keine Prozesskostenhilfe bekommen, wenn die Gesetzeslage eindeutig zu Ihren Ungunsten ist. Besteht nur eine geringe Aussicht auf Erfolg und sind im Verfahren keine schwierigen Rehctsfragen zu klären, dann wird Ihr Antrag vermutlich abgelehnt.
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Ein Beispiel: Der Regelsatz für Alleinstehende ist festgesetzt auf 563 Euro. Wenn Sie jetzt gegen das für Sie zuständige Jobcenter klagen wollen, weil Sie persönlich einen höheren Satz beanspruchen, dann werden Sie voraussichtlich keine Prozesskostenhilfe erhalten. Denn der zuständige Mitarbeiter hätte keinen Spielraum, Ihnen mehr als den gesetzlich festgelegten Regelsatz an Sie auszuzahlen.
Keine Prozesskostenhilfe bei Mutwilligkeit
Auch wenn das Gericht Ihr Vorgehen als mutwillig ansieht, wird es eine Prozesskostenhilfe verweigern. Mutwillig bedeutet kurz und knapp ein Gerichtsverfahren anzustrengen, ohne dass dies nötig ist oder zu einem anderen Zweck als angegeben.
Mutwillig wäre es zum Beispiel, wenn Sie eine Klage einreichen, um die Gegenseite in ein schlechtes Licht zu rücken, obwohl Sie wissen, dass Sie juristisch nichts in der Hand haben. Mutwillig wäre es auch, wenn ein Mensch, der das Verfahren selbst hätte zahlen müssen, in dieser Situation nicht vor Gericht gegangen wäre. Mutwillig wäre es außerdem, wenn es sich um Fragen handelt, die nicht gerichtlich geklärt werden müssen, sondern außergerichtlich verhandelt werden können.
Unzureichende Anlagen
Ein Gericht kann Prozesskostenhilfe auch ablehnen, wenn Sie innerhalb der gesetzten Frist keine ausreichenden Angaben zu Ihren finanziellen Mitteln machen oder andere Fragen nicht beantworten, die für füe Gewährung der Prozesskostenhilfe wichtig sind.
Was zahlt die Prozesskostenhilfe nicht?
Die Prozesskostenhilfe deckt nicht das gesamte finanzielle Risiko eines Gerichtsverfahrens ab. Wenn Sie das Gerichtsverfahren ganz oder teilweise verlieren, zahlen Sie in aller Regel die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Diese sind in der Prozesskostenhilfe jedoch nicht enthalten.