Zu viele Hartz IV Bescheide fehlerhaft

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25.07.2012

Nach wie vor produzieren die Jobcenter zu viele Fehler bei den Hartz IV-Bescheide und verursachen eine Überlastung der Sozialgerichte in Thüringen. Das ist eine Kernaussage des neuen Jahresberichts „Sozialgerichtsbarkeit Thüringen“ der am Montag vorgestellt wurde.

Vier von fünf der Hartz-IV-Bescheide sind fehlerhaft
Nach Angaben des Landesrechnungshof sind noch immer vier von fünf SGB II-Bescheiden fehlerhaft. Die Häufung der fehlerhaften Bescheiden verursache bei den Sozialgerichten des Landes eine hohe Überlastung, weshalb Kläger teilweise lange auf eine Entscheidung warten müssen. “Angesichts einer häufig fehlerhaft arbeitenden Verwaltung ist eine gut funktionierende Sozialgerichtsbarkeit, die die gemachten Fehler behebt, unverzichtbar”, erklärte der Präsident des Landessozialgerichts Thüringen, Martin Stoll, bei Vorstellung des Berichts.

Hälfte der Klagen erfolgreich
In rund der Hälfte der verhandelten Verfahren sind die Kläger erfolgreich, so Stoll. Zwar ist ein leichter Rückgang der Klagewelle erstmals seit 1994 erkennbar, allerdings lag der Bestand der unerledigten Klagen mit 4,5 Prozent höher, als noch Ende 2010.

So gingen 2011 bei den Sozialgerichten in Altenburg, Gotha, Meiningen und Nordhausen in 2011 25.006 neue Klageanträge ein. Das sind gerechnet auf den Vorjahreszeitraum rund 9 Prozent weniger Neuklagen. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Bundeslandes ist aber die Klageflut überdurchschnittlich hoch, wie der Landessozialgerichtspräsident betonte. Über zwei Drittel der eingereichten Neuklagen kamen aus dem Bereich „Hartz IV“. Erst mit großem Abstand folgten Klageanträge aus dem Bereich „Renten“ mit etwa 13 Prozent.

Zu wenig Schreibkräfte und Richter
Jeder Richter an den Sozialgerichten muss damit durchschnittlich 394 neue Verfahren bearbeiten. Im Schnitt mussten die Kläger 13,7 Monate auf eine Verhandlung/Entscheidung warten. Bei jedem siebten Verfahren mussten die Kläger sogar länger als zwei Jahre warten. Ende 2011 waren noch immer 30.001 Klagen nicht verhandelt. Das ist ein neuer Rekordwert, mahnt Stoll. Die Zahlen zeigen, dass die Anzahl der besetzen Stellen mit 71 Richtern zu „grenzwertig ist“. Die 19 Landessozialrichter (zweite Instanz) mussten etwa doppelt so viele Verfahren bearbeiten wie im bundesweiten Durchschnitt.

Eine Entspannung der Lage, ganz im Gegensatz zur zuletzt veröffentlichten Erfolgsmeldung der Bundesagentur für Arbeit, kann Stoll nicht erkennen. Besonders Sorgen machen die „nicht-richterlichen Dienste“. Die Personalausstattung der Gerichte liege in Thüringen deutschlandweit am „unteren Ende der Skala“. “Mit einer 70-prozentigen Personalausstattung im nicht-richterlichen Bereich sind derzeit Verfahrensverzögerungen nicht zu vermeiden”, sagte Stoll. Eine Aufstockung der Stellen könnte die Wartezeit für die Betroffenen verkürzen und schneller für Rechtssicherheit sorgen. (sb)

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