Hartz IV: Ihr Anspruch auf Urlaub

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Auch Arbeitslosengeld II Empfänger haben einen Anspruch auf Urlaub

Auch Hartz IV Betroffene und Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger haben einen Anspruch auf Urlaub. Zuvor muss man sich allerdings eine Genehmigung von der Arge einholen. Insgesamt hat man einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Wichtig ist , dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden die Einzelheiten geregelt.

Neu seit 2009 ist, dass Arbeitslose, die gerade erst jetzt im Juli arbeitslos wurden und während der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit schon in der ersten Hälfte des Jahres Urlaub hatten, dennoch einen Urlaubsanspruch von insgesamt 3 Wochen (21 Tage) haben. Allerdings prüft die Arge je nach "Einzelfall", ob der Urlaub nicht eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt verhindert. Einen Rechtsanspruch gibt es in den ersten drei Monaten der Erwerbslosigkeit auf einen Urlaub also nicht.

Einen finanziellen Zuschuss für die Fahrt in den Urlaub gibt es allerdings nicht. Die ALG II Leistungen werden jedoch während des Urlaubs weiter gezahlt. Wer länger als 3 Wochen sich ortsabwesenheit meldet, bekommt nach den 3 Wochen keine ALG II Leistungen mehr. Bleibt man länger als 6 Wochen weg, erhält man auch während der ersten drei Wochen keine Hartz 4 Leistungen. Betroffene sollten demnach beachten, sich nicht länger als 6 Wochen ortsabwesend zu melden.

Tipp: Achten Sie darauf, den Urlaub frühzeitig bei ihrer zuständigen Behörde anzumelden. Die Ämter genehmigen zumeist erst sehr spät einen Urlaub. Etwa zwei Wochen vor dem geplanten Urlaub erhalten Sie einen Bescheid von der Arge. Wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurück sind, sollten Sie sich unbedingt wieder zurück melden. Wenn Sie nicht der Meldeaufforderung nachkommen, wird das ALG II/ALG I sanktioniert und die Leistungen eingestellt, bis man der Meldeaufforderung nachgekommen ist.

Keine Rechtssicherheit
Einen rechtssicheren Urlaubsanspruch haben ALG II-Empfänger nicht. Ein Urlaubsantrag kann zurück gewiesen werden, wenn z.B. eine Ein-Euro-Job-Vermittlung während der geplanten Ortsabwesenheit möglich ist. Eine Beurlaubung wird völlig ausgeschlossen, wenn in der geplanten Abwesenheit am Wohnort ein Saisonjob kurzfristig frei wird. Beispielsweise wären das laut Arbeitsagentur Aushilfstätigkeiten in Hotels- und Gaststätten sowie auch auf Messen. Hat man schulpflichtige Kinder, so zeigen die Erfahrungen, dass der Urlaub in einem wesentlich höheren Maße genehmigt wird.

Für Hartz IV "Aufstocker" gelten nochmals andere Urlaubs-Regelungen
Geht man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und erhält zusätzliche Hartz IV Leistungen, so hat man einen regulären Anspruch auf seinen Urlaub. Je nachdem wieviel Urlaubsanspruch man durch seinen Arbeitgeber hat, so darf man auch in den Urlaub fahren. Das gilt auch, wenn man länger als 3 Wochen am Stück in den Urlaub fährt. Hartz IV Aufstocker müssen ihren Urlaub nur durch den Arbeitgeber genehmigen lassen. Eine extra Genehmigung durch die Arge ist nicht erforderlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert die zuständige Behörde dennoch.

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