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Das plant die Bundesregierung bei Hartz IV

Ohne Mindestlohn heißt es weiterhin: "Arm trotz Arbeit". Die Kosten der Unterkunft bei Hartz IV sollen "pauschalisiert" werden

Eine erste Rohfassung vom zukünftigen Regierungsprogramm in Bezug auf Arbeit, Soziales & Hartz IV

In einer Vorabmeldung haben sich CDU/CSU und FDP auf folgende Eckpunkte für die nächste Legislaturperiode geeinigt. Für die nächsten vier Jahre stehen folgende Veränderungen an.

Abschaffung der Altersteilzeit, Erhöhung der Minijobgrenze, Höhere Zuverdienstgrenze
Geht es nach dem Willen der FDP, soll die Minijobgrenze von 400 auf 600 Euro erhöht werden. ALG II Bezieher sollen bei Minijobs mehr dazu verdienen dürfen. Eine genaue Zuverdienstgrenze wurde bislang nicht benannt. So wie es jetzt aussieht, wird die Union dem zustimmen. Im Gegensatz dazu soll es den vorzeitige Ausstieg aus dem Berufsleben nicht mehr geben. „Staatliche Anreize zur faktischen Frühverrentung werden wir beseitigen“, heißt es aus der Koalitionsrunde. Das Schonvermögen bei Hartz IV für die private Altersvorsorge soll verdreifacht werden.

Auflösung der bisherigen Hartz IV Strukturen
Laut Koalitionsvertrag plant die zukünftige Bundesregeierung, die bisherigen Jobcenter von Kommunen und Arbeitsagenaturen aufzulösen. Stattdessen sollen die Bundesagentur und Kommunen „in getrennter Aufgabenwahrnehmung für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen“ genutzt werden. Die 69 Optionskommunen sollen aber weiterhin bestehen bleiben.

Kosten der Unterkunft bei Hartz IV
Was viele befürchteten: Die zukünftige Bundesregierung plant nur noch eine Pauschale auf Energie- und Nebenkosten auszuzahlen. Zudem sollen die Mietkosten ebenfalls "pauschalisiert" werden. Das führt dazu, dass viele Betroffene nicht mehr in ihren Wohnungen verbleiben können, weil die Pauschale nicht ausreicht ist. Die Mietzahlungen sollen zudem künftig direkt vom zuständigen Träger auf das Konto des Vermieters überwiesen werden.

Keine Mindestlöhne, bestehende sollen "überprüft" werden

Nach wie vor lehnt die Union aus CDU/CSU sowie die FDP einen einheitlichen, flächendeckenden Mindestlohn ab. Die bereits bestehenden Mindestlöhne im Rahmen des Entsendegesetzes sollen bis Oktober 2011 "überprüft" werden. Dabei ist zu erwarten, dass bereits bestehende Mindestlöhne wieder abgeschafft werden. Die zukünftige Koalition begründet dies damit, dass überprüft werden soll, ob die bereist unter der Koalition von SPD und Union vereinbarten Mindestlöhne zum einen Arbeitsplätze vernichtet und zum anderen "nicht dem Schutze der Arbeitnehmer" dienen. Grundsätzlich lehnen die Arbeitgeberverbände Mindestlöhne ab. Es ist davon auszugehen, dass vereinbarte Mindestlöhne in den einzelnen Branchen wieder abgeschafft werden. (22.10.2009)

BGH Urteil: Hartz IV- Mieter werden geschützt Koalition wirft Gesundheits-Solidarität über Bord