Wohngeld abgelehnt? Wer klagt, muss keine Gerichtskosten zahlen

Lesedauer 3 Minuten

Wer um Wohngeld streitet, muss für das Gerichtsverfahren grundsätzlich keine Gerichtskosten zahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein klargestellt und damit einer Klägerin Recht gegeben, gegen die zuvor noch ein Streitwert festgesetzt worden war. (3 O 24/14)

Die Entscheidung ist für viele Menschen mit wenig Einkommen wichtig, weil Wohngeld gerade der Sicherung angemessenen Wohnens dient. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich deshalb bei einer Wohngeldklage um eine Angelegenheit der Fürsorge und damit um ein gerichtskostenfreies Verfahren.

Wohngeldverfahren vor Gericht: Warum der Streit um Gerichtskosten so wichtig ist

Ausgangspunkt war ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig. Dort ging es um die Bewilligung von Wohngeld für einen Monat sowie um die Berichtigung eines Bescheids, mit dem weitere Wohngeldleistungen abgelehnt worden waren.

Das Verwaltungsgericht hatte für das Hauptsacheverfahren dennoch einen Streitwert von 5.193,35 Euro festgesetzt. Dagegen wehrte sich die Klägerin mit einer Beschwerde und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht Recht.

OVG Schleswig-Holstein: Keine Gerichtskosten bei Klagen auf Wohngeld

Das Oberverwaltungsgericht hob den Beschluss des Verwaltungsgerichts auf. Nach Ansicht des Senats war überhaupt kein Streitwert festzusetzen, weil das Verfahren nach § 188 VwGO gerichtskostenfrei ist.

Entscheidend war die Einordnung des Wohngeldverfahrens als „Angelegenheit der Fürsorge“. Genau in solchen Verfahren werden nach dem Gesetz Gerichtskosten nicht erhoben, also weder Gebühren noch Auslagen.

Wohngeld ist Fürsorge: Gericht legt den Begriff bewusst weit aus

Das Gericht betonte, dass der Begriff der Fürsorge umfassend zu verstehen sei. Er erfasse nicht nur klassische Sozialhilfeleistungen, sondern auch andere einkommensabhängige Leistungen mit sozialer Schutzfunktion.

Dazu gehöre auch das Wohngeld. Denn Wohngeld werde gerade davon abhängig gemacht, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, und es solle Menschen mit geringen Mitteln ein angemessenes Wohnen ermöglichen.

Warum Wohngeld nach Auffassung des Gerichts der sozialen Sicherung dient

Besonders deutlich machte das Oberverwaltungsgericht, dass Wohngeld nicht nur wohnungspolitischen Zwecken dient. Aus Sicht des Gerichts verfolgt es zugleich ganz klar soziale Sicherungsziele.

Das Gericht verwies darauf, dass durch Wohngeld sichergestellt werden soll, dass jeder in einer angemessenen Wohnung leben kann. Für Betroffene stehe genau dieser Schutzgedanke im Vordergrund und nicht die allgemeine Wohnungsbauförderung.

Abweichung von anderer Rechtsprechung: Gericht setzt eigenes Signal

Bemerkenswert ist, dass das Oberverwaltungsgericht ausdrücklich eine andere Auffassung nicht teilte. In der Vergangenheit hatten andere Gerichte angenommen, dass Wohngeldverfahren nicht unter die gerichtskostenfreien Fürsorgeangelegenheiten fallen.

Der Senat stellte sich dagegen und begründete ausführlich, warum Wohngeld wegen seines sozialen Zwecks anders zu behandeln ist. Damit setzte das Gericht ein klares Signal zugunsten einkommensschwacher Haushalte.

Newsletter zu Bürgergeld, Rente, Schwerbehinderung & Co.

Newsletter

100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar

§ 188 VwGO: Darum bleiben Wohngeldklagen gerichtskostenfrei

Rechtsgrundlage der Entscheidung ist § 188 Satz 1 VwGO. Danach werden in Verfahren in Angelegenheiten der Fürsorge keine Gerichtskosten erhoben.

Das Oberverwaltungsgericht sah diese Voraussetzung bei einer Klage auf Bewilligung von Wohngeld als erfüllt an. Deshalb durfte das Verwaltungsgericht aus seiner Sicht keinen Streitwert zur Berechnung von Gerichtskosten festsetzen.

Was der Beschluss für Wohngeld-Empfänger praktisch bedeutet

Für Menschen, die sich gegen eine Ablehnung von Wohngeld wehren wollen, ist der Beschluss eine wichtige Erleichterung. Wer klagt, soll nicht zusätzlich durch Gerichtsgebühren von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten werden.

Gerade bei Wohngeld geht es oft um Haushalte mit knappen finanziellen Mitteln. Wenn solche Verfahren gerichtskostenfrei bleiben, verbessert das den Zugang zum Recht erheblich.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Gerichtskostenfreiheit bei Wohngeld

Muss ich bei einer Wohngeldklage Gerichtskosten zahlen?
Nach dieser Entscheidung nein. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein sieht Wohngeldverfahren als gerichtskostenfreie Fürsorgeangelegenheiten an.

Warum ist Wohngeld nach Auffassung des Gerichts eine Fürsorgeleistung?
Weil Wohngeld einkommensabhängig ist und dazu dient, angemessenes Wohnen für Menschen mit wenig Geld zu sichern. Damit verfolgt es auch soziale Sicherungsziele.

Was bedeutet es, wenn kein Streitwert festgesetzt wird?
Dann fallen in diesem Verfahren keine Gerichtskosten an. Genau deshalb hat das Oberverwaltungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufgehoben.

Gilt die Entscheidung für jeden Wohngeldstreit?
Der Beschluss betrifft eine auf Wohngeldbewilligung gerichtete Klage. Die Grundsätze sprechen aber deutlich dafür, dass vergleichbare Wohngeldverfahren ebenfalls gerichtskostenfrei zu behandeln sind.

Warum ist die Entscheidung für Betroffene so wichtig?
Weil Menschen mit geringem Einkommen ihr Recht auf Wohngeld leichter gerichtlich durchsetzen können, ohne zusätzlich mit Gerichtskosten belastet zu werden.

Fazit: Gute Nachricht für alle, die um Wohngeld kämpfen

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein stärkt Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind. Wer gegen eine Ablehnung oder fehlerhafte Entscheidung vor Gericht vorgeht, soll nicht auch noch durch Gerichtskosten belastet werden.

Für Betroffene ist das eine spürbare Entlastung und ein wichtiges Signal. Wohngeld dient nach Auffassung des Gerichts eben nicht nur der Wohnungspolitik, sondern ganz konkret auch der sozialen Sicherung.