Hartz IV: Bestattungsvorsorge gilt nicht als anrechenbares Vermögen

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Wer Sozialleistungen beantragt, muss zunächst sein vorhandenes Vermögen aufbrauchen. Das Verwaltungsgericht urteilte nun, dass eine Bestattungsvorsorge geschützt ist, sofern die Grenze des Angemessenen nicht überschritten wird.

Heimbewohnerin soll Bestattungsvorsorge auflösen

Ein Pflegeheimbewohnerin beantragte für einen bereits belegten Heimplatz die Gewährung von Pflegewohngeld. Ihr angespartes Budget war aufgebraucht. Das zuständige Sozialamt verwehrte der Frau allerdings die Übernahme des Pflegewohngeldes. Die vorgelegten Unterlagen hätten ergeben, dass ihr Vermögen den Freibetrag von 10.000 Euro überschreite. Die Frau erhob Widerspruch. 10.500 Euro waren demnach als Bestattungsvorsorge angedacht und somit geschützt.

Angemessene Bestattungsvorsorge liege bei 4.000 Euro

Das Amt wies den Widerspruch mit der Begründung zurück, dass der angegeben Betrag von 10.500 Euro deutlich über dem Betrag liege, der dem sozialhilferechtlichen Mindeststandard entspreche. Angemessen wäre stattdessen ein Betrag in Höhe von 4.000 Euro. Das Verwaltungsgericht Münster sah das jedoch anders. Demnach befinde sich die Höhe des Vertrags für die Bestattungsvorsorge durchaus im üblichen Rahmen. Die Auflösung hätte für die Frau eine unzumutbare Härte dargestellt. Das geringe Einkommen der Frau dürfe auch nach Ansicht der zuständigen Richter nicht dazu führen, dass sie die Gestaltungswünsche bezüglich ihrer Bestattung einschränken müsse, sofern diese keine überzogenen Wünsche beinhalten.

Mangelnde Kompetenz in Sozialbehörden

Die Frau hat sich das Geld über viele Jahre angespart, um zumindest in diesem Punkt finanziell abgesichert zu sein. Sie wünscht sich eine würdige Erdbestattung. Die Reaktion und die Forderung an die Frau, ihre Bestattungsvorsorge aufzulösen, demonstriert wie unsozial die Mitarbeiter in den Sozialämtern sind. Würde scheint dort ein Fremdwort zu sein. Ein weiteres Beispiel, das belegt, wie wichtig es ist, sich fachlichen Rat einzuholen und vor Gericht für seine Rechte zu kämpfen. Viel zu oft fehlt es den Sozialämtern neben Mitgefühl nämlich auch an Kompetenz.