Schwerbehinderung: Dieser Faktor senkt Rente dauerhaft und BSG weist Beschwerde ab

Ein Kläger wollte erreichen, dass seine Altersrente für schwerbehinderte Menschen höher festgesetzt wird, weil er die Abschläge für einen vorzeitigen Rentenbeginn nicht akzeptierte.

Das Bundessozialgericht verwarf seine Beschwerde jedoch als unzulässig, weil die Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht ausreichend erfüllt waren. (B 5 R 78/25 B)

Was der Kläger konkret verlangte

Der Mann bezog seit Februar 2020 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und musste dafür einen Abschlag hinnehmen. Er verlangte im Überprüfungsverfahren weiterhin eine ungeminderte Rente und argumentierte, dass das Rentenrecht schwerbehinderte Menschen im Vergleich zu anderen Gruppen zu wenig begünstige.

Der Hintergrund: Warum Abschläge bei frühem Rentenstart entstehen

Wenn Sie eine Altersrente vor der jeweils geltenden Altersgrenze beginnen, gilt das rentenrechtlich als vorzeitige Inanspruchnahme. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich dadurch die Bezugsdauer verlängert und die monatliche Rente deshalb dauerhaft niedriger ausfällt, um das System finanzierbar zu halten.

Der Zugangsfaktor: So wirken Abschläge in der Rentenformel

Die Kürzung läuft technisch über den Zugangsfaktor, der in der Rentenformel wie ein dauerhafter Multiplikator wirkt. Ist der Zugangsfaktor wegen eines früheren Beginns reduziert, fällt die Monatsrente geringer aus – und zwar nicht nur kurzzeitig, sondern lebenslang.

Dauerhafte Wirkung: Warum der Abschlag „kleben bleibt“

Ein häufiger Irrtum ist, dass der Abschlag später „verschwindet“, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht hätten. Tatsächlich bleibt der einmal verminderte Zugangsfaktor Bestandteil Ihrer Rentenberechnung, sodass die Absenkung dauerhaft im Rentenbetrag steckt.

Praktische Folge: Ein früher Start wirkt viele Jahre nach

Je früher der Rentenbeginn und je länger die Rente bezogen wird, desto stärker fällt der Gesamteffekt ins Gewicht. Genau deshalb sind Abschläge in vielen Streitfällen der Kern – nicht, weil die Rechnung kompliziert wäre, sondern weil die Folgen langfristig sind.

Der zentrale Streitpunkt: Gleichbehandlung und Schwerbehinderung

Der Kläger argumentierte, schwerbehinderte Menschen müssten gegenüber nicht schwerbehinderten besonders langjährig Versicherten bevorzugt werden. Er sah es als verfassungswidrig an, dass es keine Möglichkeit gebe, noch früher ohne Abschläge in Rente zu gehen.

Der Vergleich, den der Kläger zog

Sinngemäß wollte er eine Art „Zusatzvorteil“: Wenn jemand sehr lange Versicherungszeiten hat und zudem schwerbehindert ist, müsse ein abschlagsfreier Rentenstart früher möglich sein als bei Personen ohne Schwerbehinderung.

Aus seiner Sicht sei es eine verfassungswidrige Behandlung, wenn schwerbehinderte Menschen trotz besonderer Belastung keinen weitergehenden Abschlagsvorteil erhalten.

Es ging nicht um einen Rechenfehler, sondern um ein Prinzip

Wichtig ist: Der Kläger griff nicht nur einzelne Rentenwerte an, sondern das gesetzliche Konzept hinter den Abschlägen und Altersgrenzen. Damit verlagerte sich der Streit von der Frage „Ist mein Bescheid richtig?“ hin zur Frage „Müsste das Gesetz anders sein?“.

Warum das Gericht schon formal stoppte

Das Bundessozialgericht hat den Inhalt der Forderung nicht als „automatisch falsch“ verworfen, sondern die Beschwerde als unzulässig abgewiesen. Hintergrund: Wer eine Revision erzwingen will, muss eine grundsätzliche Rechtsfrage sauber darlegen und begründen, warum sie höchstrichterlich geklärt werden muss – das gelang hier nicht.

Die klare Aussage des Gerichts zu Art. 3 Grundgesetz

Nach der Begründung trägt Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Grundgesetz kein Bevorzugungsgebot für Menschen mit Schwerbehinderung bei der Altersrente. Aus dem Benachteiligungsverbot folgt also nicht automatisch ein Anspruch auf zusätzliche rentenrechtliche Vorteile gegenüber Menschen ohne Behinderung.

Benachteiligungsverbot heißt nicht automatisch Begünstigungspflicht

Das Gericht grenzt damit zwei Dinge voneinander ab: Niemand darf wegen einer Behinderung schlechter gestellt werden, aber daraus ergibt sich nicht automatisch ein Anspruch auf „mehr“ als andere. Eine verfassungsrechtlich verpflichtende Sonderbegünstigung lässt sich daraus im Rentenrecht nicht ohne Weiteres herleiten.

Bedeutung für Betroffene: Wo Verfahren oft wirklich entschieden werden

Wenn Sie eine Rentenkürzung angreifen wollen, ist der häufig stärkere Ansatz die Prüfung der konkreten Rentenberechnung, Zeiten, Meldungen, Hinzuverdienstfragen und formalen Fehler.

Wer dagegen allein auf ein allgemeines „Bevorzugungsrecht“ aus dem Grundgesetz setzt, trifft in der Regel auf hohe Hürden.  Zudem wäre im konkreten Fall nicht das Bundessozialgericht zuständig gewesen, sondern das Bundesverfassungsgericht – denn dieses entscheidet über Verfassungsfragen.

Ausführliches Beispiel: So kann eine Abschlagsfrage in der Praxis aussehen

Stellen Sie sich vor, Sie sind als schwerbehindert anerkannt und möchten Ihre Altersrente zwei Jahre früher beginnen, als die Altersrente für schwerbehinderte Menschen es regulär vorsieht, weil Ihre gesundheitliche Belastung steigt und die Arbeitsfähigkeit sinkt.

Die Rentenversicherung berechnet dann einen Abschlag über den Zugangsfaktor, wodurch Ihre Monatsrente dauerhaft niedriger ausfällt. Wenn Sie nun argumentieren, Sie müssten allein wegen der Schwerbehinderung noch früher starten dürfen als andere Versicherte, ohne Abschläge zu zahlen, reicht dieser Hinweis rechtlich nicht aus.

Denn die gesetzliche Grundlage der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist klar formuliert.  Ansprüche durchsetzen können Sie hingegen, wenn im Bescheid falsche Zeiten, falsche Anrechnungen, ein unzutreffender Rentenbeginn oder fehlerhafte Daten verarbeitet wurden.

Modell für die Praxis: Ihr Fahrplan bei Streit um Abschläge

Erstens: Prüfen Sie den Rentenbeginn und die Altersgrenze, die für Ihre konkrete Rentenart gilt, und vergleichen Sie diese mit dem Bescheid. Zweitens: Kontrollieren Sie, ob der Abschlag korrekt ausgewiesen ist und ob alle Versicherungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Ersatzzeiten vollständig berücksichtigt wurden.

Drittens: Wenn Sie einen Überprüfungsantrag stellen, begründen Sie sehr konkret, welche Rechenposition oder welche Zeit falsch sein soll, statt nur eine allgemeine Ungerechtigkeit zu rügen.

Viertens: Wenn es um verfassungsrechtliche Argumente geht, sollten Sie diese sehr eng an der Rechtsprechung ausrichten. Auch dann steht Ihnen allerdings ein langer und zäher Weg bevor.

FAQ: Die fünf wichtigsten Fragen und Antworten

Kann ich Abschläge vermeiden, wenn ich früher in Rente gehe?
In der Regel nur, wenn das Gesetz für Ihre Rentenart ausdrücklich einen abschlagsfreien früheren Beginn vorsieht oder wenn Sie die maßgebliche Altersgrenze erreichen.

Sind Abschläge wirklich dauerhaft?
Ja, der reduzierte Zugangsfaktor wirkt lebenslang und wird später grundsätzlich nicht automatisch korrigiert.

Gilt das Grundgesetz als Anspruch auf einen Bonus für Schwerbehinderte bei der Rente?
Nach der hier zugrunde liegenden gerichtlichen Aussage folgt aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG kein automatischer Anspruch auf zusätzliche rentenrechtliche Vorteile.

Was ist der bessere Ansatz, wenn ich meinen Rentenbescheid angreifen will?
Meist ist es erfolgversprechender, konkrete Fehler in Zeiten, Berechnungsgrundlagen oder Angaben im Bescheid nachzuweisen, statt nur eine allgemeine Bevorzugung zu verlangen.

Lohnt sich ein Überprüfungsantrag trotzdem?
Ja, wenn Sie Anhaltspunkte für falsche Daten oder eine fehlerhafte Berechnung haben – dann kann eine Korrektur möglich sein.

Fazit

Der Beschluss zeigt vor allem zweierlei: Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn sind systembedingt und wirken dauerhaft, und ein verfassungsrechtlicher „Bevorzugungsanspruch“ für schwerbehinderte Menschen lässt sich daraus voraussichtlich nicht ableiten.

Wenn Sie Ihre Rente prüfen lassen möchten, ist eine genaue Analyse des Bescheids mit konkreten Ansatzpunkten in der Praxis wirkungsvoller als eine pauschale Forderung nach Sondervorteilen.