OLG Oldenburg bestรคtigt Rรผckzahlung nach verschwiegenem Hausverkauf
Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gilt nicht automatisch auf Dauer. Eine Rรผckzahlung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Betroffene zuflieรende Einnahmen verschweigen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in einem am Dienstag, 16. Juni 2020, bekanntgegebenen Beschluss betont (Az.: 4 WF 86/19).
Die frรผher als โArmenrecht” bezeichnete Prozesskostenhilfe soll auch Menschen mit niedrigem Einkommen die Mรถglichkeit geben, vor Gericht ihre Rechte einzufordern. Voraussetzung ist neben der Bedรผrftigkeit auch eine ausreichende Aussicht auf Erfolg, so dass auch eine Person, die nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, gegebenenfalls Klage erheben wรผrde.
Seit 2004 kรถnnen die Gerichte je nach Einkommensverhรคltnissen Raten fรผr die Rรผckzahlung festsetzen. Zudem kรถnnen sie bis vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens die Einkommens- und Vermรถgensverhรคltnisse รผberprรผfen und gegebenenfalls Geld zurรผckverlangen.
Das Haus verkauft und Schulden beglichen
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Oldenburg Prozesskostenhilfe bekommen, ohne dass sie dies in Raten abstottern musste. Wie รผblich war sie aber darauf hingewiesen worden, dass sie รผber eine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhรคltnisse Auskunft geben muss.
Kurz nach Abschluss ihres Verfahrens hatte sie ihr Haus verkauft und mit dem Geld zahlreiche Schulden bezahlt. Das Gericht informierte sie darรผber aber nicht.
Dennoch blieb der Geldsegen der Gerichtskasse am รถrtlichen Amtsgericht nicht verborgen. Diese forderte die Prozesskostenhilfe zurรผck.
Vermรถgen durch Hausverkauf
Mit seinem Beschluss vom 11. Oktober 2019 hat das OLG dies nun bestรคtigt. Die Frau habe ihr Haus verkauft, Schulden bezahlt, aber ausgerechnet die Staatskasse nicht informiert. โBei dieser Sachlage kann sie nicht auf die Prozesskostenhilfe vertrauen”, befanden die Oldenburger Richter. Spรคtestens nach Eingang des Kauferlรถses auf ihrem Konto hรคtte sie โdem Gericht Mitteilung machen mรผssen”. mwo/fle/mwo