Mieterhöhungen: Vermieter erhöhen Miete oft durch angrenzenden Mietspiegel

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Immer mehr Mieterinnen und Mieter werden aufgrund der anhaltenden Teuerung mit Mieterhöhungsschreiben ihrer Vermieter konfrontiert. Häufig begründen die Vermieter die Mieterhöhung mit einem gestiegenen Mietspiegel, verwenden dafür aber den Mietspiegel einer anderen Stadt.

Miete bereits am oberen Ende des Mietspiegels

Gerd S. bezieht Bürgergeld. Sein Vermieter hat ihm eine Mieterhöhung angekündigt, obwohl seine Miete bereits am oberen Ende der vom Jobcenter übernommenen “angemessenen Unterkunftskosten” liegt. Eine weitere Mieterhöhung hätte zur Folge, dass er die Differenz aus den Regelleistungen bezahlen oder in eine andere Wohnung umziehen müsste.

Vermieter dürfen nicht Mietpreise mit anderen Städten begründen

Laut Ann Sophie Mainitz vom Kieler Mieterverein gibt es einige wichtige Punkte, die betroffene Mieter beachten sollten.

Wichtig: Vermieter dürfen ihre Mieterhöhungsverlangen nicht einfach mit dem Mietspiegel einer anderen Stadt begründen, wenn keine vergleichbaren Verhältnisse vorliegen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 255/18) kann ein Vermieter beispielsweise eine Mieterhöhung für eine Wohnung in der Stadt Stein nicht mit dem Mietspiegel der Stadt Fürth begründen. Die beiden Städte sind nicht vergleichbar und die Vergleichbarkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Anwendung des Mietspiegels einer anderen Stadt.

Insbesondere die Tatsache, dass in Fürth ca. 125.000 Menschen leben, während Stein nur ca. 15.000 Einwohner hat, spricht laut BGH gegen eine Vergleichbarkeit.

Auch die örtlichen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser und andere relevante Einrichtungen wie Kinos und Theater sowie die Infrastruktur mit U- und S-Bahn seien nicht vergleichbar.

Ähnliche Situation auch in anderen Städten und Regionen

Die Tatsache, dass beide Gemeinden an die Großstadt Nürnberg angrenzen, ändert an dieser Bewertung nichts. Die deutlich unterschiedlichen Einwohnerzahlen von Fürth und Stein überwiegen das Merkmal der Großstadtnähe.

Ähnliche Verhältnisse können sich auch in anderen Städten und den angrenzenden Gemeinden ergeben.

An den Mieterverein wenden

Allen Mieterinnen und Mietern, die ein Mieterhöhungsverlangen erhalten haben, wird empfohlen, umgehend die Rechtmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Hilfe eines Mietervereins in Anspruch zu nehmen.