Keine kostenfreie Schülerbeförderung

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VGH Mannheim: Anspruch ergibt sich nicht aus dem Gesetz

Eltern dürfen bei der Schülerbeförderung zu einem Eigenanteil verpflichtet werden. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit ergibt sich weder aus dem nationalen Verfassungsrecht noch aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch der UN-Kinderrechtskonvention, urteilte am Dienstag, 16. Juli 2019, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim (Az.: 9 S 2679/18 und 9 S 1221/18).

Im konkreten Fall scheiterte damit eine Familie aus dem Landkreis Tübingen, die Kostenfreiheit bei der Schülerbeförderung verlangt hatte. Im Landkreis beträgt der Eigenanteil 39,30 Euro pro Monat, nur vier Euro weniger als eine reguläre Schülermonatskarte.

Eine weitere Begründung der klageabweisenden Entscheidungen will der VGH erst später mit den schriftlichen Urteilsgründen bekanntgeben. fle

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