Hartz IV: Jobcenter muss hohe Miete in Pandemie übernehmen, Umzug aber nicht

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Angesichts der Corona-Pandemie wurden im Rahmen des Sozialschutz-Pakets eine Reihe von Bedarfsprüfungen ausgesetzt, um einen leichteren Zugang oder vorläufige Bewilligung von Grundsicherungsleistungen zu ermöglichen. Davon betroffen sind auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Als unangemessen hoch bewertete Mieten müssen während der Pandemie von den Jobcentern übernommen werden. Ein Umzug in eine zu teure Wohnung allerdings nicht.

Unangemessene Miete muss vom Jobcenter übernommen werden

Das Sozialgericht Berlin hatte im Mai geurteilt (S 179 As 3426/20 ER), dass Jobcenter unangemessen hohe Wohnkosten in der Pandemie übernehmen müssen. Zumindest für eine Dauer von sechs Monaten.

Dies begründeten die Richter mit einem Verweis auf die seit März geltenden Sonderregelungen. Unter den Bedingungen der Pandemie sei ein möglicher Umzug in eine als angemessen bewertete Wohnung besonders schwierig und könne nicht unmittelbar umgesetzt werden.

Keine Bewilligung nach Umzug in unangemessene Wohnung

Dies bedeutet jedoch nicht, dass während der Pandemie die grundsätzlichen Regelungen keine Anwendung finden. Eine Zusicherung für die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung in einer möglichen neuen Wohnung, die nicht als angemessen bewertet wird, wird hiervon nicht abgedeckt. So hat das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschieden (L 6 AS 153/20 B ER und L 6 AS 356/20 B PKH). Bild: Elnur / AdobeStock

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