Die Hartz IV Sanktionen sind noch immer verfassungswidrig

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Sanktionen setzen Hartz IV-Bezieher unnรถtig unter Druck und verkรผrzen den sowieso schon zu geringen Hartz IV-Regelsatz. Die Linke fordert daher eine Abschaffung der Hartz IV-Sanktionen.

Arbeitsplรคtze statt Sanktionen

Hartz IV-Bezieher nehmen aus Angst vor Sanktion hรคufig an sรคmtlichen ArbeitsbeschaffungsmaรŸnahmen teil. Sanktionen erzielen damit jedoch nur einen Erfolg, nรคmlich dass Hartz IV-Bezieher unnรถtig unter Druck gesetzt werden. Aus diesem Grund fordert die Linke bereits seit lรคngerem, dass Hartz IV-Sanktionen abgeschafft werden und stattdessen mehr Arbeitsplรคtze zur Verfรผgung gestellt werden.

Sanktionen verstoรŸen gegen unsere Verfassung

Jeder Mensch hat ein Anrecht auf ein menschenwรผrdiges Existenzminimum. Dies ist im Grundrecht verankert. Da man Grundrechte nur begrenzt einschrรคnken kann und darf sind Hartz IV-Sanktionen verfassungswidrig. Es gibt keinen Grund, der eine solche Sanktion rechtfertigen wรผrde.

108 EUR werden im Duschschnitt einbehalten

Im letzten Jahr waren ca. 8.836 Hartz IV-Bezieher mindestens von einer Sanktion betroffen. AuรŸer Acht gelassen werden darf nicht, dass ein Hartz IV-Bezieher auch mehrmals wegen eines PflichtverstoรŸes sanktioniert werden kann. Die durchschnittliche Sanktionshรถhe lag bei 108 EUR. Insgesamt haben die Jobcenter durch die Sanktionspraxis fast 11,4 Millionen EUR einbehalten.

Wann droht eine Sanktion?

Eine Sanktion wird immer dann verhรคngt, wenn ein Hartz IV-Bezieher gegen vom Jobcenter auferlegte Pflichten verstoรŸen hat. Solche Pflichten kann das Jobcenter in seiner Eingliederungsvereinbarung selbst bestimmen.

Damit Hartz IV-Bezieher also das Verhalten an den Tag legen was die Jobcenter als wรผnschenswert erachten, nรคmlich an jeder ArbeitsbeschaffungsmaรŸnahme teilzunehmen so sinnlos sie auch sei, wird ihnen mit Sanktionen gedroht. Denn weniger Geld im Monat trifft jeden Hartz IV-Bezieher unverhรคltnismรครŸig hart.

Widerspruch gegen Sanktion

Da Sanktionen als Bescheide erlassen werden, kann jeder Hartz IV-Bezieher gegen eine Sanktion mit einem Widerspruch vorgehen. Da die Rechtsanwendung der Jobcenter in den meisten Fรคllen fehlerhaft ist, ist ein Widerspruch hรคufig erfolgsversprechend. Bis zur Klรคrung, ob die Sanktion rechtmรครŸig erlassen wurde, bleibt diese jedoch fortbestehen. Ein Widerspruch hat leider keine aufschiebende Wirkung.