Die endgültige Abrechnung nach vorläufigem Bürgergeld kann hart enden – selbst dann, wenn Sie plausibel machen, dass Unterlagen später ohne Ihr Zutun verschwunden sind.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte eine Nullfestsetzung samt Rückforderung, weil ein Ehepaar seine Hilfebedürftigkeit für einen Bewilligungszeitraum nicht mehr nachweisen konnte (L 2 AS 3356/24). Am Ende mussten beide jeweils 4.134,84 Euro erstatten, und das Gericht ließ keine Revision zu.
Inhaltsverzeichnis
Entgültige Leistungen brauchen Nachweise
Das Gericht stellte klar: Erst die endgültige Festsetzung entscheidet, ob und in welcher Höhe ein Anspruch bestand. Wer dafür die notwendigen Tatsachen nicht nachweist, verliert in der Regel den Leistungsanspruch für den Zeitraum vollständig.
Was gilt für vorläufige Leistungen beim Bürgergeld?
Vorläufige Leistungen nach dem Bürgergeld dienen dazu, den Lebensunterhalt zunächst abzusichern, obwohl das Jobcenter noch nicht alle entscheidungserheblichen Tatsachen abschließend klären kann. Typisch ist das bei schwankendem Einkommen, insbesondere aus Selbstständigkeit, bei unklaren Betriebsausgaben oder wenn Unterlagen noch fehlen. Das Jobcenter zahlt dann nicht „endgültig“, sondern ausdrücklich unter Vorbehalt einer späteren Abrechnung.
Vorläufig heißt: Sie müssen später nachweisen
Diese Vorläufigkeit verlängert das Verfahren: Rechtlich bleibt das Verwaltungsverfahren bis zur abschließenden Festsetzung offen. Sie erhalten Geld, müssen aber später nachweisen, wie hoch Ihr tatsächlicher Bedarf und Ihr anrechenbares Einkommen im Bewilligungszeitraum wirklich waren. Genau an dieser Stelle greift die Mitwirkungspflicht, denn ohne prüffähige Nachweise kann das Jobcenter keine belastbare Endberechnung erstellen.
Der Fall aus Stuttgart: Imbiss, Aufstockung, dann die Abrechnung
Die Kläger lebten als Bedarfsgemeinschaft und bezogen aufstockende Leistungen, während sie einen Imbiss betrieben. Das Jobcenter bewilligte für September 2019 bis Februar 2020 Leistungen nur vorläufig und kündigte damit eine spätere Prüfung an. Als der Zeitraum endete, verlangte die Behörde die abschließende EKS, Kontoauszüge sowie Belege zu Einnahmen und Ausgaben.
Das Jobcenter forderte Unterlagen – die Kläger lieferten nicht
Die Behörde setzte Fristen und erinnerte schriftlich; dennoch blieben die Unterlagen aus. Die Kläger begründeten ihren Widerspruch später nicht und reichten auch danach nichts Substanzielles nach. Das Jobcenter stellte schließlich fest, dass kein Anspruch bestanden habe, und verlangte die vorläufig gezahlten Beträge von beiden zurück.
Nullfestsetzung nach § 41a SGB II trifft oft die ganze Bedarfsgemeinschaft
Im Kern dreht sich die Entscheidung um § 41a SGB II: Wer nach Ablauf des Bewilligungszeitraums die geforderten, leistungserheblichen Tatsachen nicht nachweist, muss damit rechnen, dass der Träger feststellt, dass kein Anspruch bestand. Das Gericht betonte dabei die Logik der Norm: Ohne Nachweise keine verlässliche Berechnung – ohne Berechnung keine endgültige Leistung. Die Richter erklärten, diese Folge sei keine Strafe, sondern die Konsequenz fehlender Feststellbarkeit.
Belehrung reicht, wenn sie klar ist – Rückforderung muss nicht extra angekündigt werden
Die Kläger argumentierten, das Jobcenter habe nicht deutlich genug erklärt, dass eine Nullfestsetzung auch Rückforderungen auslöst. Das Landessozialgericht folgte dem nicht: Nach Ansicht der Richter muss die Belehrung vor allem unmissverständlich ankündigen, dass bei fehlender Mitwirkung die Feststellung „kein Anspruch“ droht. Die Rückforderung ergibt sich dann als Folge der Differenz zwischen vorläufiger Zahlung und endgültiger Festsetzung – und braucht keine zusätzliche Warnformel.
„Laptop kaputt“ überzeugt nicht, wenn Banken Kontoauszüge liefern können
Später erklärten die Kläger, der Enkel habe einen Laptop zerstört; Belege seien deshalb nicht mehr verfügbar. Das Gericht führte aus, dass dies schon zeitlich nicht passt, weil der behauptete Defekt erst weit nach den Mitwirkungsaufforderungen eingetreten sein soll. Zudem hielt es die Richterbank für nicht nachvollziehbar, dass Kontoauszüge ausschließlich auf einem Laptop existieren sollen, obwohl Banken Auszüge regelmäßig nachreichen können.
Beweislast im Bürgergeld: Wer Leistungen will, muss Voraussetzungen belegen
Die Richter erläuterten, dass im Verfahren zur endgültigen Festsetzung nicht das Jobcenter „ins Blaue hinein“ schätzen muss. Maßgeblich sind tatsächliche Einnahmen und notwendige Ausgaben, gerade bei Selbstständigen; dafür braucht es Belege. Das Gericht machte deutlich, dass der Nachweis eines Anspruchs bei objektiver Beweislosigkeit zulasten derjenigen geht, die den Anspruch geltend machen.
Schätzung und „Durchschnitt“ helfen nicht, wenn die Zahlen fehlen
Die Kläger verlangten, das Jobcenter müsse sich an früheren Bewilligungsabschnitten orientieren, wenn aktuelle Belege nicht mehr existieren. Das Landessozialgericht wies das zurück: Die endgültige Festsetzung verlangt eine genaue Abrechnung, und eine belastbare Schätzung setze tragfähige Grundlagen voraus. Eine Hochrechnung mit „durchschnittlichen Tageseinnahmen“ ersetzt keinen prüffähigen Nachweis, und eine bloße Ausgabenliste ohne Belege bleibt wertlos.
Mitwirkung trifft nicht nur „den einen“ – und Schreiben an einen können genügen
Die Kläger wollten daraus Kapital schlagen, dass die Mitwirkungsaufforderung vor allem an den Kläger ging. Das Landessozialgericht stellte klar, dass § 41a SGB II die Bedarfsgemeinschaft erfasst und eine Pflichtverletzung der leistungsberechtigten Person die abschließende Festsetzung für die Gemeinschaft zu Fall bringen kann. Außerdem erhielt die Klägerin nach den Feststellungen des Gerichts eine Mehrfertigung und musste daher wissen, was verlangt wurde.
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Bescheid prüfenIm Berufungsverfahren legten die Kläger eine Aufstellung vor, die jedoch weder Einnahmen konkret ausweist noch Ausgaben sauber belegt. In den Augen des Gerichts verhindert genau diese Lücke eine korrekte Berechnung des Einkommens aus Selbstständigkeit. Zusätzliche Zweifel weckte eine Angabe, wonach der Imbiss im Februar 2020 „wegen Corona“ geschlossen gewesen sein soll, obwohl der erste Lockdown erst im März 2020 beschlossen wurde.
Endgültige Festsetzung beim Bürgergeld: Wenn das Jobcenter endgültig abrechnet
Nach einer vorläufigen Bewilligung schließt das Jobcenter das Verfahren erst mit der endgültigen Festsetzung ab. Dann entscheidet die Behörde verbindlich, wie hoch Ihr Anspruch im jeweiligen Bewilligungszeitraum tatsächlich war. Maßstab sind nicht Schätzungen oder Erfahrungswerte, sondern die realen Einnahmen, Ausgaben und Lebensumstände im konkreten Zeitraum.
Welche Unterlagen das Jobcenter typischerweise verlangt
Für die Endabrechnung fordert das Jobcenter regelmäßig die abschließende EKS, Nachweise über Betriebseinnahmen und -ausgaben, Belege sowie Kontoauszüge der privaten und – falls vorhanden – geschäftlichen Konten. Bei Selbstständigen prüft die Behörde besonders streng, weil der Leistungsanspruch unmittelbar vom tatsächlichen Gewinn abhängt. Ohne Belege kann das Jobcenter weder das Einkommen korrekt berechnen noch die Hilfebedürftigkeit sicher feststellen.
Beweislast: Wer seinen Anspruch will, muss ihn belegen
In der endgültigen Festsetzung gilt ein zentraler Grundsatz: Wer Leistungen beansprucht, muss die anspruchsbegründenden Tatsachen nachweisen., also die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Kann die Hilfebedürftigkeit am Ende nicht mehr festgestellt werden, fällt das in der Regel auf die Leistungsberechtigten zurück. Dann stellt das Jobcenter häufig „Null“ fest – also: kein Anspruch für den betroffenen Zeitraum – selbst wenn zuvor vorläufig gezahlt wurde.
Warum „Orientierung an früheren Zeiträumen“ meist nicht hilft
Viele Betroffene hoffen, das Jobcenter könne ersatzweise auf frühere Bewilligungsabschnitte oder Durchschnittswerte zurückgreifen. Das funktioniert in der Regel nicht, weil die endgültige Festsetzung eine genaue Abrechnung für den konkreten Zeitraum verlangt. Das Jobcenter darf den Anspruch nicht „nach Gefühl“ festsetzen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind – und Gerichte akzeptieren diese strenge Linie häufig, wenn die Beweislage objektiv offen bleibt.
Was bedeutet das Urteil für Bürgergeld-Bezieher?
Für die Praxis heißt das, dass Sie Unterlagen nicht nur „irgendwann“ sammeln sollten, sondern von Anfang an so, dass eine spätere Endabrechnung möglich ist. Dazu gehören bei Selbstständigen insbesondere vollständige, nachvollziehbare Belege zu Einnahmen und Ausgaben sowie Kontoauszüge, die sich im Zweifel auch nachträglich von der Bank beschaffen lassen. Wer diese Nachweise am Ende nicht liefern kann, trägt regelmäßig das Risiko, dass das Jobcenter die Hilfebedürftigkeit nicht anerkennt – und bereits gezahltes Bürgergeld zurückfordert.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Nullfestsetzung nach vorläufigem Bürgergeld
Was bedeutet „Nullfestsetzung“ bei der endgültigen Entscheidung?
Das Jobcenter stellt dann fest, dass für den Zeitraum kein Leistungsanspruch bestand, weil die Voraussetzungen nicht nachweisbar sind. Es setzt die Leistungen auf „Null“ fest und behandelt die vorläufigen Zahlungen als Überzahlung. Daraus folgt regelmäßig eine Rückforderung.
Welche Unterlagen sind bei Selbstständigkeit typischerweise entscheidend?
In der Regel braucht das Jobcenter die abschließende EKS, Nachweise zu Einnahmen und notwendigen Betriebsausgaben sowie Kontoauszüge der relevanten Konten. Ohne diese Unterlagen kann es das Einkommen nicht verlässlich berechnen. Das Risiko der Unklarheit tragen Sie.
Reicht es, wenn Belege „unverschuldet“ verloren gehen?
Das hilft oft nicht, weil es am Ergebnis nichts ändert: Die Anspruchsvoraussetzungen bleiben objektiv nicht feststellbar. Wenn Kontoauszüge oder Ersatzbelege beschaffbar sind, erwartet die Behörde regelmäßig, dass Sie diese nachreichen. Ein pauschaler Verlustvortrag ersetzt keinen Nachweis.
Muss das Jobcenter die Rückforderung ausdrücklich vorher ankündigen?
Nach der Entscheidung genügt eine klare Belehrung, dass bei fehlender Mitwirkung die Feststellung „kein Anspruch“ droht. Die Rückforderung folgt dann aus dem Unterschied zwischen vorläufiger Zahlung und endgültiger Festsetzung. Eine zusätzliche, gesonderte Warnung ist nicht zwingend.
Kann das Gericht „schätzen“, wenn Zahlen fehlen?
Das Landessozialgericht betonte, dass eine genaue Abrechnung erforderlich ist und eine Schätzung ohne belastbare Grundlagen regelmäßig nicht trägt. Eine bloße Hochrechnung aus „Durchschnittswerten“ reicht nicht. Ohne prüffähige Daten bleibt es bei der Nullfestsetzung.
Fazit: Ohne Unterlagen drohen Rückforderungen
Das Urteil zeigt, wie schnell vorläufiges Bürgergeld zur Rückforderung werden kann, wenn Unterlagen fehlen – selbst bei „unverschuldeter“ Unmöglichkeit. Wer selbstständig arbeitet, muss Einnahmen, Ausgaben und Kontobewegungen so dokumentieren, dass eine abschließende Prüfung möglich bleibt, notfalls über Zweitkopien und Banknachweise. Wenn das Jobcenter Unterlagen anfordert, zählt Tempo: Je länger Sie warten, desto größer wird das Risiko, dass am Ende nur noch die Nullfestsetzung übrig bleibt.




