10 Jahre Bonus verloren: Krankenkassen dürfen Regeln einfach ändern

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Wer immer fleißig die Bonusprgramme der gesetzlichen Krankenkassen einhält, erwartet auch von seiner Kasse, dass die versprochenen Bonis ebenfalls eingehalten werden. Doch ein neues Urteil zeigt, dass die Krankenkassen die Regeln einfach auch ändern können.

Regeln für Bonusprogramme der Krankenkassen können sich ändern

Gesetzlich Krankenversicherte müssen damit rechnen, dass ihre Krankenkasse die Regeln für Bonusprogramme ändert, insbesondere auch die Frist zur Einreichung der Belege. Wird die neue Frist versäumt, besteht kein Anspruch auf den Bonus, wie das Sozialgericht Braunschweig in einem am Montag, 18. März 2024, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: S 6 KR 41/23).

Bonus für 10 Jahre verloren

Damit hat ein Versicherter der Krankenkasse Knappschaft seinen Bonus für zehn Jahre verloren. Die Krankenkasse hatte seit Jahren ein Programm aufgelegt, das gesundheitsbewusstes Verhalten mit einem „Gesundheitsbonus“ fördert, etwa die Teilnahme an Sport- oder anderen Bewegungsangeboten, Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen.

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Im November 2021 änderte die Vertreterversammlung den Zuschnitt des Programms und führte eine Frist für das Einreichen der Belege ein – und zwar jeweils bis Ende März des Folgejahres.

Der Kläger beantragte im September 2022 die Boni für die Jahre 2012 bis 2022. Die Krankenkasse lehnte dies für die Jahre 2012 bis 2021 ab; der Antrag sei zu spät gesellt worden.

Sozialgericht Braunschweig bestätigt neue Frist für Belege

Mit seinem bereits rechtskräftigen Urteil vom 24. Oktober 2023 hat das Sozialgericht Braunschweig dies nun bestätigt. Die Satzungsänderung sei zulässig gewesen und über die Medien und die eigene Mitgliederzeitung „tag“ ausreichend bekannt gemacht worden.

Eine unerlaubte Rückwirkung liege daher nicht vor. Auch sei eine individuelle Information an alle Versicherten nicht erforderlich gewesen, befanden die Braunschweiger Richter.

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