Unbekannte Sozialleistungsansprüche führen zu dem Gefühl, dass unser Sozialsystem unfair sei. Es zeigt sich immer wieder sehr deutlich- so auch in diesem Beispiel bei Twitter, heute X. Der Beitragsersteller stellt die Gerechtigkeitsfrage, weil er nichts von seinem Anspruch auf über 800€ ergänzende Leistungen weiß.
Quelle: Beitrag auf X
Da er hier ein paar weitere Zahlen zu seinem Einkommen / Wohnkosten nannte ist eine Berechnung möglich.
Quelle: Beitrag auf X
Bürgergeld – ohne Arbeit
Da das Alter der Kinder unbekannt bleibt, kann das Bürgergeld ohne Arbeit nur überschlägig gerechnet werden.
2×506€ Regelbedarf Eltern
4×357-471€ Regelbedarf Kinder
1100€ Warmmiete
80€ Kindersofortzuschlag
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3620-4076€ Bedarf
-1000€ Kindergeld
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2620-3076€ Bürgergeld
Situation mit Arbeit
Kinderzuschlag
In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Kinderzuschlag, der folgendermaßen berechnet wird.
Er gibt an, dass inklusive 1000€ Kindergeld ein Einkommen von 4500€ erreicht wird. Somit muss ein Nettoeinkommen von 3500€ Netto gegeben sein. Dazu braucht es bei Steuerklasse 3 und 4 Kindern ein Brutto von 5000€.
Elternbedarf:
2×506€ Regelbedarf Eltern
605€ Wohnkostenanteil (55% v. 1100€ Warmmiete)
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1617€ Elternbedarf
Elterneinkommen:
3500€ Netto
-378€ Freibetrag
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3122€ anger. Einkommen im SGB II
3122€ anger. Einkommen im SGB II
-1617€ Elternbedarf
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1505€ den Elternbedarf übersteigendes Einkommen
Dieses übersteigende Einkommen wird zu 45% auf den Kinderzuschlag angerechnet
45% von 1505€ = 677€ auf den Kinderzuschlag angerechnetes Einkommen
Kinderzuschlag:
Maximaler Kinderzuschlag sind 292€/Kind
4x 292€ = 1168€ maximaler Kinderzuschlag
1168€ max. KiZ
-677€ angerechnetes Elterneinkommen
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491€ Kinderzuschlag
Die Familie hat also Anspruch auf 491€ Kinderzuschlag.
Wohngeld
Da die Berechnung komplex ist, hier einfach das korrekte Ergebnis des Top-Wohngeldrechners von http://wohngeld-mv.de/Rechner
Es ergibt sich für die Familie, die laut Profil in Münster wohnt, ein Wohngeldanspruch von 341€.
Vergleich der Situation mit Bürgergeld / mit Arbeit
Haushaltskasse Bürgergeld:
3076€ Bürgergeld (maximal)
1000€ Kindergeld
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4076€
Haushaltskasse Arbeit:
3500€ Netto
1000€ Kindergeld
491€ KiZ
341€ Wohngeld
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5332€
Mit Arbeit hat die Familie also mindestens 1256€ mehr.
Durch den Bezug von Wohngeld / Kinderzuschlag hätte die Familie auch Anspruch auf die Gebührenbefreiung für den Kindergarten und Bildungs- und Teilhabepaket (Schulessen, Schülertickets, Nachhilfe, Klassenfahrt, Ausflüge, Schulbedarfspaket,…).
Fazit
Das Beispiel zeigt leider mal wieder deutlich, dass die fehlende Aufklärung über Sozialleistungsansprüche verheerende gesellschaftliche Auswirkungen hat.
Nicht das Bürgergeld ist zu hoch, Arbeitende sind zu schlecht informiert.
Da liegt das Problem!
Simon alias “Sozi Simon” ist Sozialarbeiter aus Leidenschaft. Kämpfer für mehr Gerechtigkeit und gegen das Verschweigen/Verweigern von staatlicher Unterstützung. Er ist Mitautor des SGB II & SGB XII Leitfadens von A-Z. Simon ist insbesondere bei Twitter für seine Ratgeber-Tweets bekannt und seit 2022 freier Autor bei Gegen-Hartz.de