Immer mehr deutsche Rentner entscheiden sich, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Ob aus Gründen des Wetters, der Lebenshaltungskosten oder einfach aus persönlicher Vorliebe – ein Umzug in ein anderes Land ist für viele ein reizvoller Gedanke.
Doch welche Auswirkungen hat dies auf die Rentenbezüge? In diesem Artikel erfahren Sie, in welchen Fällen es zu Kürzungen kommen kann, welche Länder besondere Regelungen haben und worauf Sie besonders achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Kurzfristiger Aufenthalt im Ausland: Keine Kürzungen bei der Rente
Wenn Rentner nur vorübergehend ins Ausland gehen, bleibt die Rente unverändert.
Ein solcher kurzfristiger Aufenthalt liegt laut der Deutschen Rentenversicherung dann vor, wenn Sie weniger als sechs Monate pro Jahr im Ausland leben. Innerhalb dieser Zeitspanne spielt es keine Rolle, ob Sie sich in einem EU-Staat, einem EFTA-Land oder einem Drittland aufhalten – die Rente wird in voller Höhe weitergezahlt. Dabei kann die Überweisung auf ein beliebiges Konto Ihrer Wahl erfolgen, sowohl im Inland als auch im Ausland.
Dauerhafter Auslandsaufenthalt: Welche Länder bieten vollen Rentenschutz?
Wer plant, dauerhaft ins Ausland zu ziehen – also für mehr als sechs Monate – sollte sich eingehend über die Auswirkungen auf seine Rente informieren. Bei einem dauerhaften Aufenthalt wird das Land, in dem Sie Ihren neuen Lebensmittelpunkt haben, zum „gewöhnlichen Wohnsitz“. Hier unterscheiden sich die Regelungen je nach Zielland erheblich.
EU- und EFTA-Staaten: Volle Rentenzahlung ohne Abzüge
Ziehen Sie in ein Land innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in ein Mitgliedsland der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), also nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, bleibt Ihre Rente in voller Höhe erhalten. Es gibt keine Kürzungen, und auch Ihre Ansprüche aus der Riester-Rente bleiben unberührt.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 bestätigt, dass die Riester-Rente innerhalb der EU nicht gekürzt werden darf, auch wenn der Rentenbezieher ins Ausland zieht.
Länder mit Sozialversicherungsabkommen: Umfassender Schutz
Deutschland hat mit einer Reihe von Staaten außerhalb der EU und EFTA spezielle Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen gewährleisten, dass Rentner auch bei einem dauerhaften Umzug in diese Länder ihre Rente in voller Höhe erhalten. Diese Länder umfassen:
- Albanien
- Australien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Chile
- Indien
- Israel
- Japan
- Kanada und Quebec
- Kosovo
- Marokko
- Moldawien
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Philippinen
- Serbien
- Südkorea
- Tunesien
- Türkei
- Uruguay
- USA
In diesen Ländern genießen Rentner vollen Rentenschutz, sodass keine finanziellen Einbußen zu erwarten sind.
Staaten ohne Abkommen: Hier drohen Rentenkürzungen
Für Länder, die weder zur EU noch zur EFTA gehören und mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen Rentner mit Kürzungen rechnen. In diesen Fällen zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur die Rentenansprüche aus, die auf Beitragszeiten in Deutschland beruhen.
Die im Ausland erworbenen Rentenzeiten bleiben unberücksichtigt. Besonders relevant ist dies für Rentenanteile, die auf dem Fremdrentengesetz basieren – hier kann es zu erheblichen Abzügen kommen.
Auch bei der Erwerbsminderungsrente können Einschränkungen auftreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Rente nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen gewährt wurde, sondern aufgrund der Situation am deutschen Arbeitsmarkt (sogenannte Arbeitsmarktrente).
Ausnahmen bestehen jedoch auch hier bei einigen Ländern wie Serbien, Montenegro, Israel, Marokko und Tunesien, mit denen spezifische Abkommen existieren.
Deutsche Rente weltweit: Wie viele Renten werden ins Ausland gezahlt?
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jährlich rund 1,8 Millionen Renten in mehr als 150 Länder weltweit.
Diese Renten gehen sowohl an deutsche Staatsbürger, die im Ausland leben, als auch an Menschen anderer Nationalitäten, die in Deutschland gearbeitet und Ansprüche erworben haben.
Diese Zahl zeigt deutlich, dass das deutsche Rentensystem auf internationale Lebenswege vorbereitet ist und entsprechende Mechanismen bereithält.
Krankenversicherung im Ausland: Wichtige Regelungen beachten
Ein wichtiger Aspekt beim Umzug ins Ausland ist der Versicherungsschutz.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in Deutschland pflichtversichert waren, bleibt dieser Status auch bei einem Umzug innerhalb der EU oder in ein EFTA-Land bestehen.
In diesen Fällen sind Sie weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Falls Sie freiwillig versichert sind, gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen zu erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist auch, dass der Versicherungsschutz davon abhängt, ob Sie im neuen Land eine Rente beziehen oder nicht.
Die genaue Regelung variiert je nach Aufenthaltsland. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) und bei Ihrer Krankenkasse.
Besteuerung der Rente im Ausland: Doppelbesteuerung vermeiden
Seit 2005 unterliegt die Rente in Deutschland der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während des Erwerbslebens zunehmend steuerfrei sind, während die Renteneinkünfte im Alter besteuert werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, bleibt die Steuerpflicht in Deutschland bestehen.
Um eine Doppelbesteuerung – also eine Besteuerung sowohl in Deutschland als auch im Ausland – zu verhindern, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
Diese Abkommen regeln, in welchem Land die Rente versteuert wird und in welchen Fällen eine Freistellung von der Steuerpflicht möglich ist.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu informieren, um mögliche Steuerfallen zu vermeiden. Besonders bei komplizierten Sachverhalten oder mehreren Rentenbezügen aus unterschiedlichen Ländern ist eine professionelle Beratung unerlässlich.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.