Wohngeld-Anspruch trotz Untervermietung: Auch wenn die Behörde etwas anderes behauptet

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Viele Menschen vermieten ein Zimmer, um hohe Mieten abzufedern und ihre Wohnung zu halten. Wohngeldstellen erklären dann bisweilen reflexhaft, der Wohngeldanspruch falle weg. Diese Aussage ist rechtlich oft falsch und kostet Betroffene unnötig mehrere hundert Euro im Jahr.

Untervermietung ändert nicht automatisch den Wohngeldanspruch

Untervermietung führt nicht automatisch zum Verlust des Wohngeldes, weil das Wohngeldgesetz nicht auf Wohnformen oder Lebensmodelle abstellt, sondern ausschließlich auf Zahlen. Maßgeblich ist, wie hoch Ihr anrechenbares Gesamteinkommen ist und wie stark dieses Einkommen durch Wohnkosten belastet wird. Ob Sie allein wohnen oder ein Zimmer untervermieten, spielt rechtlich keine eigenständige Rolle.

Untermiete zählt als Einkommen – aber nicht isoliert

Einnahmen aus Untervermietung zählen zwar als Einkommen, sie stehen aber nicht für sich allein. Die Wohngeldstelle muss diese Einnahmen immer im Zusammenhang mit Ihrem gesamten Einkommen bewerten und gleichzeitig die volle Warmmiete berücksichtigen. Gerade bei hohen Wohnkosten gleicht die Untermiete häufig nur einen Teil der Belastung aus und hebt den Wohngeldanspruch nicht automatisch auf.

Freibeträge entscheiden über den Anspruch

Entscheidend bleibt, ob Ihr Einkommen nach Abzug der gesetzlich vorgesehenen Freibeträge unter der maßgeblichen Grenze liegt. Diese Freibeträge senken das anrechenbare Einkommen oft deutlich und werden in der Praxis regelmäßig übersehen oder falsch angewendet. Bleiben Sie trotz Untermiete unter dieser Grenze, besteht der Anspruch auf Wohngeld fort, auch wenn Behörden dies zunächst anders darstellen.

So bewertet das Gesetz Einnahmen aus Untervermietung

Die Wohngeldstelle muss Einnahmen aus Untervermietung realistisch anrechnen und gleichzeitig die tatsächliche Warmmiete vollständig berücksichtigen. Pauschale Kürzungen oder automatische Ablehnungen verstoßen gegen die Pflicht zur Einzelfallprüfung. Genau an dieser Stelle entstehen viele rechtswidrige Entscheidungen.

Wann Sie Wohngeld bekommen – und wann nicht

Anspruch besteht Kein Anspruch besteht
Gesamteinkommen bleibt unter der Grenze Einkommen liegt deutlich über der Grenze
Freibeträge werden korrekt abgezogen Freibeträge bleiben unberücksichtigt
Untermiete deckt nur Teil der Wohnkosten Missbräuchliche Gewinnerzielung
Wohnung bleibt Hauptwohnsitz Gewerbliche Vermietung überwiegt

Praxismodell Janine: Ein Zimmer rettet die Wohnung

Janine zahlt 820 Euro Warmmiete und verdient 1.450 Euro netto. Sie vermietet ein Zimmer für 350 Euro, um die Miete stemmen zu können. Nach Anrechnung und Freibeträgen bleibt sie unter der Einkommensgrenze und erhält 190 Euro Wohngeld.

Praxismodell Tamara: Falsche Ablehnung trotz klarer Zahlen

Tamara verdient 1.300 Euro netto und nimmt 400 Euro Untermiete ein. Die Wohngeldstelle lehnt pauschal wegen Zusatzeinkommens ab. Eine Neuberechnung ergibt einen Anspruch von 160 Euro monatlich.

Praxismodell Alireza: Untervermietung als Überlebensstrategie

Alireza verdient 1.200 Euro und zahlt 760 Euro Warmmiete. Nach dem Wegfall eines zweiten Einkommens vermietet er ein Zimmer für 300 Euro im Monat an Messegäste. Nach Widerspruch erkennt die Behörde einen Wohngeldanspruch von 210 Euro an.

Praxisfall: Rechenfehler statt Rechtslage

Tom erzielt 1.600 Euro Einkommen und nimmt 250 Euro Untermiete ein. Die Behörde rechnet die Einnahmen voll an und ignoriert Freibeträge. Nach Korrektur erhält Tom 95 Euro Wohngeld.

Larissa: Abschreckung durch falsche Auskunft

Larissa verdient 1.380 Euro und untervermietet für 280 Euro an Feriengäste. Eine telefonische Auskunft, dass Sie bei einer Vermietung eines „Ferienzimmers“ kein Wohngeld bekommen könnte, schreckt sie zunächst vom Antrag ab. Nach Antragstellung bewilligt die Wohngeldstelle 175 Euro.

Warum Behörden bei Untervermietung oft falsch entscheiden

Wohngeldstellen arbeiten unter hohem Zeit- und Personaldruck, was Fehlentscheidungen begünstigt. Sachbearbeitende greifen zu internen Prüfschemata, die Untervermietung als Risikofall markieren und reflexartig zur Ablehnung führen. Diese Routine spart Zeit, ersetzt aber keine gesetzlich vorgeschriebene Einzelfallberechnung.

Vereinfachung statt gesetzlicher Einzelfallprüfung

Untervermietung wirkt rechnerisch komplex, obwohl die Grundlogik klar bleibt. Die Behörde muss Einkommen und Wohnkosten gegeneinander abwägen und Freibeträge berücksichtigen. Sobald sie die Untermiete nur als Zusatzverdienst betrachtet und nicht prüft, ob Sie trotz dieser Einnahmen unter der Einkommensgrenze bleiben, kippt die Entscheidung in die falsche Richtung.

Unklare Angaben der Antragsteller verschärfen Fehlentscheidungen

Auch Antragsteller tragen ungewollt zur Fehlerquote bei. Viele geben die Untermiete an, erklären aber nicht ausdrücklich, dass sie trotz dieser Einnahmen unter der Einkommensgrenze bleiben. Unvollständige Erläuterungen liefern der Behörde eine Steilvorlage für vorschnelle Ablehnungen.

Untervermietung wird fälschlich als Missbrauch gewertet

Häufig setzen Wohngeldstellen Untervermietung gedanklich mit Gewinnerzielung gleich. In der Realität vermieten viele Menschen ein Zimmer, um ihre Wohnung überhaupt halten zu können. Ignoriert die Behörde diese wirtschaftliche Realität, produziert sie rechtswidrige Ablehnungen.

Wie Sie sich gegen falsche Ablehnungen wehren

Sie sollten jede Ablehnung überprüfen lassen und eine konkrete Berechnung verlangen. Ein Widerspruch zwingt die Behörde zur gesetzeskonformen Prüfung. In vielen Fällen korrigieren Wohngeldstellen ihre Entscheidung nach erneuter Rechnung.

Checkliste: Wohngeld trotz Untervermietung prüfen

Prüfen Sie Ihr Gesamteinkommen inklusive Untermiete. Stellen Sie klar, dass Sie trotz dieser Einnahmen unter der Einkommensgrenze bleiben. Reichen Sie Mietvertrag, Untermietvertrag und eine kurze Erläuterung gemeinsam ein.

FAQ: Wohngeld und Untervermietung

Zählt Untermiete immer als Einkommen?
Ja, aber sie schließt Wohngeld nicht automatisch aus.

Darf die Behörde pauschal ablehnen?
Nein, sie muss Ihren Einzelfall vollständig berechnen.

Muss ich die volle Miete angeben?
Ja, die tatsächliche Warmmiete bleibt maßgeblich.

Lohnt sich ein Widerspruch?
Sehr oft, da Rechen- und Bewertungsfehler häufig sind.

Kann Wohngeld rückwirkend bewilligt werden?
Ja, besonders nach falscher Auskunft oder fehlerhafter Ablehnung können Sie Wohngeld rückwirkend erhalten.

Fazit: Untervermietung ist kein Ausschlussgrund

Ein untervermietetes Zimmer zerstört Ihren Wohngeldanspruch nicht automatisch. Entscheidend bleibt die korrekte Berechnung nach dem Gesetz und eine klare Darstellung Ihrer Einkommenslage. Wer sich nicht abschrecken lässt und widerspricht, sichert sich oft mehrere hundert Euro im Jahr.