Pflegegeld: So hoch müssen die Stundensätze bei der Verhinderungspflege sein

Lesedauer 5 Minuten

Verhinderungspflege ist in vielen Familien die Reserve, wenn die private Hauptpflegeperson krank wird, einen Termin hat, Urlaub braucht oder einfach einmal durchatmen muss.

Sobald diese Ersatzpflege organisiert werden soll, steht jedoch schnell eine Frage im Raum, die im Alltag erstaunlich wenig eindeutig beantwortet wird: Was ist ein angemessener Stundenlohn für Verhinderungspflege?

Wer Angehörige entlasten will, möchte fair bezahlen. Wer Leistungen der Pflegeversicherung nutzt, muss zugleich damit rechnen, dass die Pflegekasse auf Plausibilität achtet und bei überhöhten Sätzen kritisch nachfragt.

Warum es keinen festen Satz gibt und trotzdem Grenzen existieren

Einen bundeseinheitlich festgelegten „Stundenlohn der Verhinderungspflege“ gibt es nicht. Das liegt auch daran, dass Verhinderungspflege sehr unterschiedliche Situationen abdeckt: mal geht es um reine Anwesenheit und Aufsicht, mal um körpernahe Unterstützung, mal um anspruchsvollere pflegerische Tätigkeiten, die Erfahrung, Umsicht und Belastbarkeit verlangen.

Die Gestaltung ist grundsätzlich frei verhandelbar, insbesondere dann, wenn Privatpersonen als Ersatzpflege einspringen.

Diese Freiheit ist allerdings nicht schrankenlos. Im Leistungsrecht der Pflegeversicherung wirkt das Wirtschaftlichkeitsgebot wie ein Korrektiv. Es verlangt, dass Leistungen wirksam und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

In der Praxis bedeutet das: Extreme, offensichtlich nicht nachvollziehbare „Fantasiepreise“ können bei der Abrechnung zu Problemen führen, weil Pflegekassen Leistungen, die nicht wirtschaftlich sind, nicht bewilligen dürfen. Der Maßstab ist dabei nicht ein starrer Preisdeckel, sondern die nachvollziehbare Angemessenheit im Verhältnis zu Aufgabe, Qualifikation, Einsatzzeit und örtlichen Gegebenheiten.

Die Aufgabe bestimmt den Preis: von Beaufsichtigung bis hoch anspruchsvolle Pflege

In der Alltagspraxis hat sich deshalb eine Logik etabliert, die der von Ihnen vorgelegte Text bereits andeutet: Je höher die Anforderungen, desto höher der Stundenlohn.

Wer lediglich anwesend ist, beobachtet, bei Bedarf hilft und ansonsten Sicherheit gibt, bewegt sich typischerweise in einem anderen Rahmen als jemand, der regelmäßig Transfers übernimmt, bei der Körperpflege unterstützt, mobilisiert, Lagern sicher beherrscht oder herausforderndes Verhalten begleitet.

Hinzu kommt ein zweiter Faktor, der oft unterschätzt wird: die Planbarkeit. Ein planbarer Einsatz an Werktagen zu üblichen Zeiten ist für viele Ersatzpflegepersonen leichter in den Alltag einzubauen als ein kurzfristiger Anruf am Wochenende oder ein Einsatz am Abend, wenn familiäre Verpflichtungen oder Wegezeiten stärker ins Gewicht fallen.

Diese „Unbequemlichkeitskomponente“ kann bei privaten Vereinbarungen legitim in die Vergütung einfließen, solange sie insgesamt plausibel bleibt.

Bei hoch spezialisierten Tätigkeiten, etwa im Bereich der Intensivpflege oder bei Beatmung, verschieben sich die Maßstäbe nochmals deutlich. Hier geht es nicht mehr nur um Zeit, sondern um Verantwortung, Qualifikation und Risiko.

In solchen Fällen werden Stundenlöhne, die über dem liegen, was bei einfacher Ersatzpflege üblich ist, eher nachvollziehbar, gerade wenn Fachkenntnisse erwartet werden oder die Situation eine besonders verlässliche, erfahrene Person verlangt.

Was die Mindestlohnrealität 2026 an der Orientierung verändert

Eine seriöse Angemessenheitsdebatte kommt 2026 kaum daran vorbei, den gesetzlichen Mindestlohn mitzudenken. Seit dem 1. Januar 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist kein „Pflege-Stundensatz“, aber es setzt eine gesellschaftliche Untergrenze dafür, was Arbeit mindestens wert sein soll. Wer Verhinderungspflege als bezahlte Tätigkeit organisiert, wird sich in vielen Fällen daran orientieren, schon um offenkundig unangemessene Niedrigstvergütungen zu vermeiden.

Gleichzeitig bleibt wichtig, dass es sich bei Verhinderungspflege häufig um eine Mischform aus Betreuung, Haushaltsunterstützung und pflegerischer Hilfe handelt, deren Anforderungen stark variieren.

Ein Stundenlohn, der oberhalb des Mindestlohns liegt, kann deshalb je nach Konstellation eher die Regel als die Ausnahme sein, ohne dass er automatisch „zu hoch“ wäre.

Die Zahlen aus der Praxis: Pflege-Dschungel-Umfrage als Stimmungsbild

Der von Ihnen zitierte Text stützt sich auf eine eigene Umfragestudie von „Pflege-Dschungel“. Nach diesen Angaben haben bis Ende 2025 mehr als 12.800 Nutzerinnen und Nutzer teilgenommen.

Als durchschnittlicher Stundenlohn für „normale“ Verhinderungspflege wird 17,46 Euro genannt. Für außerplanmäßige Verhinderungspflege werden 18,78 Euro angegeben, für außergewöhnlich arbeitsintensive Verhinderungspflege mit anspruchsvoller Aufgabenstellung 23,66 Euro.

Viele Familien bewegen sich offenbar in einem Bereich, der spürbar über dem Mindestlohn liegt, aber klar unter professionellen Pflegedienstkalkulationen, die zusätzlich Verwaltungsaufwand, Fachkraftquote, Fahrtkosten, Dokumentation und betriebliche Fixkosten abdecken müssen.

Art der Verhinderungspflege Durchschnittlicher Stundensatz
Normale Verhinderungspflege 17,46 € pro Stunde
Außerplanmäßige Verhinderungspflege 18,78 € pro Stunde
Außergewöhnliche Verhinderungspflege 23,66 € pro Stunde

Wie Pflegekassen typischerweise auf „Angemessenheit“ schauen

Pflegekassen prüfen bei der Verhinderungspflege im Kern zwei Dinge: ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die abgerechneten Kosten im Rahmen des Leistungsrechts plausibel sind.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei die rechtliche Leitplanke. In der Praxis kann es bedeutsam werden, wenn ein Stundenlohn deutlich aus dem üblichen Rahmen fällt oder wenn Umfang und Inhalt der Leistung nicht zur Rechnung passen.

Wichtig ist außerdem, dass Verhinderungspflege nicht immer gleich behandelt wird, je nachdem, wer die Ersatzpflege erbringt. Wenn nahe Angehörige die Ersatzpflege übernehmen, greifen im Gesetz besondere Begrenzungen und Regelungen, die sich auf die Höhe der erstattungsfähigen Aufwendungen auswirken können.

Das heißt nicht, dass innerhalb der Familie grundsätzlich „billig“ gepflegt werden muss, aber es heißt, dass die Pflegeversicherung bei bestimmten Personenkreisen nicht in jedem Fall denselben Umfang erstattet wie bei einer erwerbsmäßig tätigen Ersatzpflegeperson.

Wer einen Stundenlohn vereinbart, sollte deshalb auch die Frage stellen, wie viel davon realistischerweise über die Pflegekasse abgerechnet werden kann und welcher Anteil gegebenenfalls privat zu tragen wäre.

Der gemeinsame Jahresbetrag: Warum das Budget heute stärker in die Stundenlohndebatte hineinspielt

Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege unter einem gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann. Diese Bündelung verändert die Perspektive: Familien rechnen nicht mehr nur mit einem einzelnen „Topf“ für Verhinderungspflege, sondern betrachten häufiger das Gesamtbudget und planen, wann welcher Bedarf entsteht.

In diesem Rahmen wird der Stundenlohn auch zu einer strategischen Frage. Ein höherer Satz kann sinnvoll sein, wenn er Verlässlichkeit und Qualität sichert, verbraucht aber Budget schneller.

Ein niedriger Satz kann das Budget strecken, birgt jedoch das Risiko, keine geeignete Person zu finden oder eine unangemessene Vergütung zu zahlen.

Gerade deshalb ist die Anpassung an die tatsächlichen Anforderungen so wichtig. Ein Stundenlohn wirkt in der Abrechnung nicht isoliert, sondern zusammen mit der Stundenzahl.

Plausibel wird eine Vereinbarung oft dann, wenn sie sowohl in der Höhe als auch im Umfang zur Situation passt und sich im Nachhinein schlüssig erklären lässt.

Wie eine faire und nachvollziehbare Vereinbarung entsteht

In der Praxis hilft es, den Stundenlohn nicht als Zahl zu verhandeln, sondern ihn an der konkreten Leistung festzumachen.

Wenn klar ist, ob es um Beaufsichtigung, Betreuung, Unterstützung im Haushalt, körpernahe Pflege oder anspruchsvolle Tätigkeiten geht, wird auch ein höherer Satz nachvollziehbarer.

Ebenso spielt die Einsatzzeit eine Rolle: Spontane Einsätze abends oder am Wochenende sind schwerer zu organisieren und können in der Vergütung abgebildet werden, ohne automatisch unwirtschaftlich zu sein.

Für die Abrechnung und mögliche Rückfragen der Pflegekasse ist zudem hilfreich, wenn die Vereinbarung schriftlich dokumentiert ist und aus ihr zumindest hervorgeht, wann die Ersatzpflege stattfand, welche Aufgaben typischerweise übernommen wurden und wie sich der Stundensatz begründet.

Ein realistischer Orientierungsrahmen für 2026

Setzt man die im Text genannten Orientierungsbereiche und die Umfragewerte in Beziehung zur Mindestlohnrealität 2026, ergibt sich ein relativ stimmiges Bild: „Normale“ Verhinderungspflege im Bereich um 17 bis 18 Euro pro Stunde wirkt unter heutigen Bedingungen häufig plausibel, wenn tatsächlich betreut, begleitet oder in leichterem Umfang unterstützt wird.

Für kurzfristige oder zeitlich ungünstige Einsätze ist ein moderater Aufschlag nachvollziehbar. Für besonders anspruchsvolle, belastende oder risikoreiche Tätigkeiten kann ein deutlich höherer Satz angemessen sein, zumal dann häufig Erfahrung oder Qualifikation erwartet wird.

Entscheidend ist, dass der Stundenlohn nicht wie ein beliebiger Preis wirkt, sondern wie eine begründete Vergütung. Genau das meint das Wirtschaftlichkeitsgebot im Alltag: nicht billig um jeden Preis, sondern angemessen, notwendig und nachvollziehbar.

Fazit

Ein „richtiger“ Stundenlohn für Verhinderungspflege lässt sich nicht per Gesetz verordnen, weil die Situationen zu unterschiedlich sind. Angemessen ist, was zur Aufgabe passt, die Einsatzbedingungen berücksichtigt und sich im Rahmen der Pflegeversicherung plausibel abrechnen lässt.

Der Mindestlohn 2026 setzt dabei eine neue Realität, während Praxisdaten wie die Pflege-Dschungel-Umfrage ein nützliches Vergleichsfenster öffnen. Wer beides zusammenführt, kommt meist zu Vereinbarungen, die fair gegenüber der Ersatzpflegeperson sind und gleichzeitig das Risiko von Rückfragen durch die Pflegekasse senken.

Quellen

Gesetzestext zum Wirtschaftlichkeitsgebot in der sozialen Pflegeversicherung, § 29 SGB XI, Regelung zur Verhinderungspflege, § 39 SGB XI, Pflege-Dschungel: Angaben zur Umfragestudie „Stundenlöhne für die Verhinderungspflege“ und zu den Durchschnittswerten (Stand Ende 2025).