Widerspruch gegen den Hartz IV Bescheid stellen – Das ist zu beachten!
Gegen einen Hartz IV Bescheid kann immer ein Widerspruch eingelegt werden. Wer bedenkt, dass rund 50 Prozent der Bescheide fehlerhaft und oft zum Nachteil des Leistungsberechtigten ist, sollte von dem Instrument “Widerspruch” Gebrauch machen. Wir zeigen auf, auf was zu achten ist.
Inhaltsverzeichnis
Immer zulรคssig
Gegen einen Bescheid vom Amt ist immer ein Widerspruch zulรคssig. Dafรผr gelten be.stimmte Fristen, die im jeweiligen Bescheid angegeben sein mรผssen. Bei ALG II-Bescheiden betrรคgt diese Frist 1 Monat nach Bekanntgabe. Lt. SGB X ยง 37 Abs. 2 gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lt. SGB X ยง 26 Abs. 3 beginnt eine Frist mit dem nรคchsten, auf den Tag der Bekanntgabe folgenden, Werktag.
Als Nachweis dient hier der Poststempel bzw. bei Fehlen desselben das Datum des Bescheides. Wenn man also einen Bescheid erhรคlt, der den Poststempel oder das Datum vom 02.07.2007 trรคgt, beginnt die Frist am 06.07.2007 und man kann bis einschlieรlich (Fristablauf 05.08.2007 = Sonntag) 06.08.2007 dagegen Widerspruch einlegen.
Hinweise:
Fรคllt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit dem Ablauf des nรคchst- folgenden Werktages: SGB X ยง 26 Abs. 3. Den Nachweis des tatsรคchlichen Zuganges und des Zeitpunktes des Zuganges beim Empfรคnger muss die Behรถrde fรผhren: SGB X ยง 37 Abs. 2.
Gegen einen Widerspruchsbescheid, also den Bescheid den man auf einen Widerspruch erhรคlt, kann man keinen Widerspruch mehr einlegen sondern nur beim zustรคndigen Gericht Klage erheben (siehe “Der Rechtsweg” im Thema “Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht”).
Ein Widerspruch muss immer begrรผndet sein! Ohne Begrรผndung wird der Widerspruch als unbegrรผndet abgelehnt und man hat seine Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch vertan. Es bleibt dann nur noch der Klageweg.
Lesen Sie dazu:
– Hartz IV: Nur Widerspruch zwang Jobcenter zu Umzugskosten
– Zahl der erfolgreichen Widersprรผche gegen Hartz IV-Bescheide stark steigend
Fristsetzung
Man kann auch zusรคtzlich noch eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf der Widerspruch bearbeitet werden muss. Zwar ist gemรคร ยง 88 SGG fรผr Widersprรผche eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten zulรคssig, bevor geklagt werden kann, hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefรคhrdet ist. Wenn die Existenz gefรคhrdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 2 Wochen angemessen.
Bei einer Frist sollte immer ein konkretes Datum genannt werden, nicht die Fristdauer.
Meldet sich das Amt innerhalb dieser Frist nicht, sollte man nach Fristablauf noch ein paar Tage warten (Postweg) und dann die Erledigung anmahnen, ebenfalls wieder mit Fristsetzung, 2 Wochen sollten da als Nachfrist ausreichen. Passiert immer noch nichts, kann man vor dem Sozialgericht Untรคtigkeitsklage nach ยง 75 VwGO erheben.
Dies ist, wenn wegen besonderer Umstรคnde des Falles eine kรผrzere Frist geboten ist, zulรคssig. Beim ALG II ist eigentlich fast immer die Existenz gefรคhrdet, was genau so ein Vorliegen eines besonderen Umstandes sein dรผrfte. Dann wird das Sozialgericht tรคtig und fordert die Bescheiderteilung oder eine plausible Erklรคrung, warum noch kein Bescheid erteilt wurde und setzt dem Amt bei Letzterem eine Frist. (22.09.07)
Hinweise:
Fรคllt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit dem Ablauf des nรคchst- folgenden Werktages: SGB X ยง 26 Abs. 3. Den Nachweis des tatsรคchlichen Zuganges und des Zeitpunktes des Zuganges beim Empfรคnger muss die Behรถrde fรผhren: SGB X ยง 37 Abs. 2. Gegen einen Widerspruchsbescheid, also den Bescheid den man auf einen Widerspruch erhรคlt, kann man keinen Widerspruch mehr einlegen sondern nur beim zustรคndigen Gericht Klage erheben (siehe “Der Rechtsweg” im Thema “Ratgeber Klage vor dem Sozialgericht”).
Ein Widerspruch muss immer begrรผndet sein! Ohne Begrรผndung wird der Widerspruch als unbegrรผndet abgelehnt und man hat seine Chance auf einen erfolgreichen Widerspruch vertan. Es bleibt dann nur noch der Klageweg.
Fristsetzung
Man kann auch zusรคtzlich noch eine Frist setzen, bis zu deren Ablauf der Widerspruch bearbeitet werden muss. Zwar ist gemรคร ยง 88 SGG fรผr Widersprรผche eine Bearbeitungsfrist von 3 Monaten zulรคssig, bevor geklagt werden kann, hierbei muss aber beachtet werden, inwieweit durch den strittigen Verwaltungsakt die Existenz gefรคhrdet ist. Wenn die Existenz gefรคhrdet ist, sollte man immer eine Frist setzen, hier sind i.d.R. 2 Wochen angemessen.
Bei einer Frist sollte immer ein konkretes Datum genannt werden, nicht die Fristdauer
Meldet sich das Amt innerhalb dieser Frist nicht, sollte man nach Fristablauf noch ein paar Tage warten (Postweg) und dann die Erledigung anmahnen, ebenfalls wieder mit Fristsetzung, 2 Wochen sollten da als Nachfrist ausreichen. Passiert immer noch nichts, kann man vor dem Sozialgericht Untรคtigkeitsklage nach ยง 75 VwGO erheben.
Dies ist, wenn wegen besonderer Umstรคnde des Falles eine kรผrzere Frist geboten ist, zulรคssig. Beim ALG II ist eigentlich fast immer die Existenz gefรคhrdet, was genau so ein Vorliegen eines besonderen Umstandes sein dรผrfte. Dann wird das Sozialgericht tรคtig und fordert die Bescheiderteilung oder eine plausible Erklรคrung, warum noch kein Bescheid erteilt wurde und setzt dem Amt bei Letzterem eine Frist.
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