Jobcenter verweigert schwerkranker Frau Umzugskosten
Es kann sich lohnen, sich zu wehren und nicht alles als gegeben anzusehen, wie der aktuelle Hartz IV Fall zeigt. Einer schwer kranken Gelsenkirchenerin wurden die tatsรคchlichen Umzugskosten verwehrt. Stattdessen bot das Jobcenter eine Minipauschale von 150 EUR an, mit der man keinen Umzug realisieren kann.
Die Tochter der erkrankten Mutter, Marie H., รคrgert sich รผber die Weigerung der Behรถrde. Ende August muss ihre Mutter umziehen. Weil aber die Mutter auf ein externes Beatmungsgerรคt angewiesen ist, stellte sie einen Antrag auf Bewilligung der tatsรคchlichen Umzugskosten, die durch die Beauftragung eines Umzugsunternehmens anfallen. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Als Begrรผndung sagte eine Sprecherin der Behรถrde, dass der Antrag โabsolut nicht gerechtfertigtโ sei. โWir haben Frau H. die รผbliche Pauschale fรผr den Umzug angebotenโ, erklรคrte die Sprecherin gegenรผber der “WAZ”. Diese betrage gerade einmal 150 EUR und sei so von der Stadt festgelegt.
Dieser Betrag reicht aber bei weitem nicht aus, um einen Umzug mit einer Spedition zu vollziehen, da die 60jรคhrige dauerhaft auf medizinische Gerรคte angewiesen ist. Das Umzugsunternehmen hat nรคmlich hat das 15fache veranschlagt. Um die Kartoons beispielsweise selbst zu packen, sei die Mutter laut Marie H. viel zu krank und kรถnne nur bedingt helfen.
Schimmel in der Wohnung
Der Umzug sei zustande gekommen, weil die Tochter aus der Wohnung ausgezogen ist. Zudem hatte sich Schimmel in den Rรคumen gebildet. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Gesundheitszustand erheblich verschlechtert. Die Wohnung ist daher zu groร, zu teuer und zu ungesund. Das hatte die Behรถrde anerkannt. Trotzdem will man nur die Pauschale zahlen.
Ansich werden in diesen Fรคllen die Kosten erstattet, wenn ein Umzug dringend erforderlich wird. Der Gesetzgeber sieht hierfรผr vor, dass der Trรคger die Kosten fรผr Kaution und Spedition รผbernimmt. Auf der Website des Jobcenters Gelsenkirche ist das auch zu lesen: โErforderlich im Sinne des Gesetzes kann ein Umzug sein, wenn die Wohnung wegen Zuzugs einer weiteren Person zu klein ist, wenn Partner sich trennen oder wenn gesundheitliche Grรผnde eine behindertengerechte Wohnung rechtfertigen.โ
Rechtsanwalt erzielt Erfolg
Marie H. ging deshalb zum Rechtsanwalt, der einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters einlegte. Mit Erfolg: Statt der 150 EUR werden nun 525 EUR bewilligt. Der Betrag reicht immer noch nicht aus, um den Umzug mit einem Spediteur zu unternehmen. Doch mehr ist nicht zu machen, resรผmiert auch der Anwalt. Das Jobcenter selbst sieht sich noch immer im Recht. Der nun bewilligte Betrag wรผrde ausreichen, um tatkrรคftige Unterstรผtzung zu erhalten, auch wenn man Abstriche hinnehmen mรผsse, so die Sprecherin. “Der Umzugsunternehmer muss ja nicht unbedingt jede Tasse einzeln verpacken”, sagt die Sprecherin. Ein Hohn, wenn man selbst nicht betroffen ist.