Zahl der erfolgreichen Widersprüche gegen Hartz IV-Bescheide stark steigend

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Immer mehr erfolgreiche Widersprüche und Klagen gegen falsche Hartz IV Bescheide

In Hamburg, aber auch bundesweit, steigen die Zahlen der Widersprüche und Klagen gegen Hartz IV Bescheide. Das ergb eine kleine Anfrage der Partei “Die Linke” an den Hamburger Senat. Die Zahlen steigen demnach seit 2016 kontinuierlich an.

Jede zweite Klage erfolgreich

17.538 Widersprüche gegen Jobcenter-Bescheide wurden 2018 gestellt. Zudem ist jede zweite Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich. Allein in den ersten vier Monaten diesen Jahres gab es laut der Antwort des Senats 6640 Widersprüche. Das ist ein neuer Rekordwert. Seit 2016 sind 40 bis 45 Widersprüche erfolgreich. Erfolgreich sind die Widersprüche vor allem bei der Bewertung des vorhandenen Vermögens und Einkommen. Auf Platz 2 sind Widersprüche beim Themengebiet Wohn- und Heizkosten erfolgreich. Oftmals ist die Berechnung des Hartz IV Anspruchs fehlerhaft.

Die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher sein, da viele Leistungsberechtigte den Weg des Widerspruchs scheuen. Sie haben Angst, sich ungünstig gegenüber dem Jobcenter zu verhalten oder vertrauen auf die Richtigkeit der Berechnung.

Jeder zweite Hartz IV Bescheid falsch – Hohe Dunkelziffer

Für Carola Ensslen, der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion steht fest, dass beinahe jeder zweite Hartz-4-Bescheid falsch ist. Sie sagte: „Das zeigt, dass man eigentlich bei jedem Hartz IV-Bescheid damit rechnen muss, dass er falsch ist. Denn es gibt ja auch noch eine Dunkelziffer von falschen Bescheiden, gegen die sich Betroffene nicht wehren. Gut, dass dies immer mehr Menschen tun. Aber für mich steht die Rechtsstaatlichkeit bei einer so hohen Fehlerquote im Bereich des SGB II grundsätzlich in Frage.“

Ebenfalls steigend ist die Anzahl der Untätigkeitsklagen. Leistungsberechtigte können diese stellen, wenn das Jobcenter länger als 3 Monate zum Bearbeiten benötigen. Im Jahre 2018 wurden 657 neue Untätigkeitsklagen gestellt. Im April 2019 waren es schon 303 Untätigkeitsklagen. Die überlangen Bearbeitungszeiten bis zur Entscheidung seien “für die Betroffenen sehr belastend“, kritisiert Ensslen. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Berechtigten erhalten nämlich keine oder weniger Leistungen, bis das laufende Verfahren abgeschlossen ist.

Das Jobcenter Hamburg weist alle Vorwürfe von sich. Man würde sorgfältig arbeiten, ließ eine Sprecherin verlautbaren. „Wenn es viele Widersprüche gibt, dann liegt das nicht an der fehlenden Qualität der Bescheide“, so Sprecherin Kirsten Maaß gegenüber “RTL”. Man würde sogar zum Wohle der “Kunden” agieren. „Damit die Kunden schnell ihre Leistungen bekommen, erteilen wir oft Bescheide, bevor überhaupt alle Unterlagen eingereicht wurden”, so die Sprecherin. Dann käme es allerdings zu Widersprüchen.

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Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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