Obdachloser Hartz IV Empfänger soll für nur 10 Euro ins Gefängnis

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Ein Erwerbsloser Obdachloser soll 20 Tage in Haft – Der Vorwurf: Durch Schwarzfahren ist ein Schaden von 10 Euro entstanden

Ein obdachloser Mann soll laut einem Strafbefehl des Amtsgericht Regensburg 800 EUR Strafe zahlen. Weil der Betroffene aber kein Geld hat und auf der Straße lebt, muss er nun wegen “Schwarzfahren” und einem Schaden von 10 EUR für 20 Tage in Haft. Der Deutsche Richterbund fordert schon seit Jahren, dass „Beförderungserschleichung“ nicht mehr als Straftat gilt. Denn vor allem arme Menschen sind betroffen und füllen die Gefängnisse.

20 Tage Haft für einmal Schwarzfahren

Es lässt sich darüber streiten, ob die öffentliche Beförderung ein Grundrecht ist und ob zumindenstens arme Menschen dafür zahlen müssten. Vor allem obdachlose Menschen nutzen Bus und Bahn im Winter dafür, um sich kurz aufzuwärmen. Da ihnen aber schlichtweg das Geld fehlt, fahren sie “schwarz” und werden erwischt. Was ihnen dann droht, steht in keinem Verhältnis.

So erging es auch einem Angeklagten in Regensburg. Dem obdachlosen Betroffenen erreichte ein Strafbefehl. In diesem wurde er zu 20 Tagessätzen zu je 40 EUR verurteilt. Alternativ soll er eine Freiheitsstrafe von 20 Tage im Gefängnis antreten. Und das für einen Schaden von gerade einmal 10 EUR.

Die Höhe der Tagessätze orientiert sich laut § 40 Strafgesetzbuch nach dem Nettoeinkommen. Die Tagessätze berechnen sich aus 1/30 des monatlichen Nettoeinkommen eines Straftäters. Für den Obdachlosen wurde offenbar hier ein Nettoeinkommen von 1200 Euro zugrunde gelegt. Doch tatschlich müsste hier eine Geldstrafe – unter Berücksichtung der Einnamen durchs Betteln – weniger als 100 Euro festgelegt werden. Das wäre gerade einmal ein Achtel der nun jetzt verhängten Strafe.

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Das Gericht wusste, dass der Mann obdachlos ist

Laut Rechtsanwalt Otmar Spirk, der den Berklagten vertritt, weiß die Staatsanwaltschaft und das Gericht auch davon, dass der Mann über ein sehr geringes Einkommen verfügt. Denn aus der Aktenlage geht hervor, dass der Beklagte Obdachlos und Hartz IV Bezieher ist. Es ist kein Einzelfall.

Gerade arme Menschen müssen oft für Minibeträge ins Gefängnis. Das liegt daran, dass die überhöhten Tagessätze durch sogenannte Massenverfahren entstehen. Hier werden fiktive Einkommen festgelegt, ohne das geprüft wird, ob die Betroffenen tatsächlich über ein derartiges Einkommen verfügen.

Die Justiz entschuldigt sich mit dem Argument des Personalmangels. Es gäbe nicht genug Mitarbeiter, die das Einkommen prüfen könnten. Aus diesem Grund werden einfach Pauschalbeträge festgesetzt. Arme Menschen bleiben dann auf der Strecke und füllen die Gefängnisse, weil sie auch mit größter Anstrenung solch überhöhte Strafbeträge nicht zahlen könnten.

Betroffene oft ohne Rechtskenntnis

Gerade “Schwarzfahrer” sind oftmals bettelarm. „Hier handelt es sich außerdem oft um Menschen, die von der Rechtskenntnis her überfordert sind, sich mit Tagessatzberechnung und Einsprüchen gegen Strafbefehle auszukennen und dagegen zu wehren“, bestätigt Rechtsanwalt Spirk gegenüber “regensburg-digital”. Die Menschen geben sich einfach dem Schicksal hin und treten die Haft an.

Die Unsinnigkeit der Strafe zeigt auch folgende Rechnung. Geht der Schwarzfahrer für 10 Euro Schaden ins Gefängnis, so kostet dem Steuerzahler etwa 108 Euro pro Tag. Bei 20 Tagessätzen sind das 2160 Euro. Jedes Jahr müssen etwa 7000 Menschen ins Gefägnis, weil sie “schwarz” gefahren sind. Die Betroffenen sind durchweg alle sehr arm und oft Obdachlos.

Gerechte Justiz und ohne Ansehen der Person?

Und noch ein Gerechtigkeitsrechnung: Herr Uli Hoeneß hat 28,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen, er wurde zu 3,5 Jahren verurteilt. In Haft war der Mann dann nur 21 Monate. Abgerundet ist das Verhältnis von Schaden und Strafe 1.357.142 Euro im Monat. Der Obdachlose sitzt 20 Tage ein, ohne Freigang und Straferlass, das Verhältnis von Schaden und Strafe ist, abgerundet, 15,15 Euro/Monat. Das liegt entweder an der Schwere des Vergehens, oder an der Wertigkeit der Person vor dem Gesetz?

Richterbund fordert Reform

Der Deutsche Richterbund fordert schon länger eine Reform. Die Beförderungserschleichung sollte nach den Vorstellung des Richterbundes nach § 265a Strafgesetzbuch nur noch strafbar sein, wenn Zugangsbarrieren oder Zugangskontrollen überwunden oder umgangen werden. Das bloße Einsteigen und nicht bezahlen sollte zivilrechtlich geahndet werden. Ansprüche der Verkehrsunternehmen durch das erhöhte Beförderungsentgelt geltend gemacht werden. Doch die Forderungen werden nicht gehört, so dass sich die Gefängnisse auch weiterhin mit armen Menschen füllen werden.

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