Mit welchem Geburtsjahrgang Sie 2025 in Rente gehen können, das hängt von der jeweiligen Rentenform ab. Es gibt die reguläre Altersrente, diejenige für langjährig Versicherte und die für besonders langjährig Versicherte, und dann gibt es auch noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Es geht um den Geburtsjahrgang, aber auch darum, wie lange Sie in die Rentenkasse eingezahlt haben, und bei zwei Rentenformen auch darum, ob Sie bereit sind, Abschläge auf Ihre Bezüge in Kauf zu nehmen, um vorzeitig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Das reguläre Rentenalter
Das reguläre Rentenalter liegt beim Jahrgang 1959 bei 66 Jahren und zwei Monaten. Wenn Sie also im Januar 1959 zur Welt kamen und mindestens fünf Jahre als Versicherte bei der gesetzlichen Rentenkasse verbrachten, dann können Sie im April diesen Jahres in den Ruhestand gehen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Wenn Sie mindestens 45 Jahre bei der Rentenversicherung gesammelt haben, dann haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie dürfen also zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand eintreten.
Beim Jahrgang 1961 wäre das mit 64 Jahren und sechs Monaten, beim Jahrgang 1960 mit 64 Jahren und vier Monaten. Mit ihrem 64. Geburtstag im September 2024 hätten Sie demzufolge die Rente nach 45 Jahren im Januar 2025 beginnen können.
Wenn Sie im Januar 1961 geboren wurden, dann können Sie im Juli 2025 in diese Rentenform eintreten. Sind Sie Jahrgang 1961 mit Geburtstag im Juli, dann ist eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Dezember 2025 möglich.
Die Rente für langjährig Versicherte
Bei dieser Rentenform reichen 35 Jahre Wartezeit bei der Rentenversicherung aus, dafür sind aber die Konditionen auch weniger günstig. Sie können ebenfalls in Frührente gehen, und das sogar vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, müssen dafür aber Abschläge leisten.
Pro Monat, den Sie vorzeitig in den Ruhestand eintreten, erhalten Sie ein Minus von 0,3 Prozent auf die Rentenbezüge.
Alle, die die 35 Jahre Wartezeit erfüllen und 1962 zur Welt kamen, können nicht nur den 63. Geburtstag feiern, sondern auch die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Das kostet dann jedoch einen Abschlag von 13,2 Prozent, und der gilt ein Leben lang.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Wenn Sie erstens 35 Jahre Wartezeit erfüllen und zweitens einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, dann steht Ihnen eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu. Diese verbindet die um zwei Jahre vorgezogene Rente ohne Abzüge mit einer um weitere drei Jahre früher möglichen Rente ohne Abzüge.
Wenn Sie diese Rentenform beanspruchen können, dann können Sie 2025 Altersruhegeld beziehen, wenn Sie zwischen dem 2. Februar und dem 31. Dezember 1963 zur Welt kamen. Das kostet dann aber bis zu 10,8 Prozent Abschlag.
Ohne Abschläge können Sie, wie bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte, 2025 in die Rente eintreten, wenn Sie zwischen September 1960 und Juli 1961 zur Welt kamen.
Tabelle: Wer darf 2025 in Rente gehen?
| Rentenart & Geburtsjahr(e) | Regelalter / Möglicher Rentenbeginn / Voraussetzungen |
|---|---|
| 1. Regelaltersrente • Hauptsächlich relevant für Geburtsjahre 1958 (späte Monate) und 1959. |
Renteneintritt: • Jahrgang 1959: 66 + 2 Monate, d. h. etwa ab März bis Dezember 2025 (je nach Geburtsmonat)Voraussetzungen: • Mind. 5 Beitragsjahre • Keine Abschläge bei Erreichen der Regelaltersgrenze |
| 2. Rente für besonders langjährig Versicherte(45 Beitragsjahre) • Relevante Jahrgänge: 1958, 1959, 1960 (je nach Geburtsmonat). |
Renteneintritt: • Abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze möglich, steigt jedoch stufenweise von 63 bis auf 65. • 2025 kann – je nach Geburtsdatum – der abschlagsfreie Beginn erreicht sein.Voraussetzungen: • Mind. 45 Versicherungsjahre • Keine Abschläge, wenn „besondere“ Altersgrenze erreicht wird |
| 3. Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) • Meist Jahrgänge um 1959/1960 relevant. |
Renteneintritt: • Ab 63 mit Abschlägen (0,3 % pro Monat), wenn mind. 35 Jahre vorliegen. • 2025 kann – je nach Geburtsdatum – ein vorzeitiger Start möglich sein.Voraussetzungen: • Mind. 35 Beitragsjahre • Ggf. Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn |
| 4. Altersrente für schwerbehinderte Menschen • Gilt für Geburtsjahrgänge 1959/1960 mit Grad der Behinderung (GdB) ≥ 50. |
Renteneintritt: • Vorzeitige Rente (bis zu 2–3 Jahre vor der Regelaltersgrenze) möglich. • 2025 kann der Beginn je nach Geburtsdatum erreicht werden.Voraussetzungen: • GdB von mind. 50 • Mind. 35 Beitragsjahre • Teilweise abschlagsfreie Rente vor der Regelaltersgrenze |
| 5. Sonstige Renten (z. B. Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente) | Renteneintritt: • Nicht an ein bestimmtes Geburtsjahr gekoppelt, sondern abhängig von Gesundheit bzw. familiärer Situation.Voraussetzungen: • Ärztliches Gutachten (Erwerbsminderung) • Familienstand (Hinterbliebenenrente) • Individuelle Prüfung durch die Rentenversicherung |
Wichtiger Hinweis:
- Für eine verlässliche Einschätzung Ihres persönlichen Rentenbeginns ist stets die individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich.
- Die Daten im Überblick können je nach Geburtsmonat geringfügig variieren (z. B. verschiebt sich der genaue Rentenbeginn in Monatsabständen).




