Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wenn jemand zwar arbeitet, dies jedoch dem medizinisch therapeutischen Zweck dient, die volle Erwerbsfรคhigkeit wiederherzustellen. Denn dann ginge es nicht um eine Erwerbsleistung. So entschied das Sozialgericht Hannover. (S 8 AL 284/13)
Inhaltsverzeichnis
Krank und arbeitsunfรคhig
Die Betroffene arbeitete als Krankenschwester. Dann erkrankte sie und konnte die Arbeit nicht mehr ausรผben. Deshalb meldete sie sich arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld. Nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit war sie jedoch mit steigender Stundenzahl wieder bei ihrem frรผheren Arbeitgeber tรคtig.
Kein Arbeitslosengeld bei Beschรคftigung
Die Agentur fรผr Arbeit erfuhr von dieser Tรคtigkeit und hob deshalb den Bewilligungsbescheid fรผr das Arbeitslosengeld auf. Denn, so lautete die Begrรผndung, wenn eine Beschรคftigung vorliege, dann habe sie keine Berechtigung, Arbeitslosengeld zu beziehen.
Arbeit, um Leistungsfรคhigkeit wiederherzustellen
Die Krankenschwester widersprach diesem Bescheid. Denn, so erklรคrte sie, sie sei ausschlieรlich bei ihrem frรผheren Arbeitgeber tรคtig gewesen, um ihre Leistungsfรคhigkeit wiederherzustellen, also aus therapeutischen und rehabilitativen Grรผnden. Zudem habe sie keinerlei Entgelt erhalten.
Die Agentur lehnte den Widerspruch ab und blieb dabei, ihr kein Arbeitslosengeld auszuzahlen. Darum ging die Krankenschwester zum Sozialgericht Hannover und erhob Klage.
Tรคtigkeit ist keine Beschรคftigung
Beim Sozialgericht Hannover bekam sie dann Recht. Laut Gericht sei es rechtswidrig gewesen, den Bewilligungsbescheid aufzuheben. Richtig sei, dass Arbeitslosengeld Arbeitslosigkeit voraussetze und damit keine Beschรคftigung vorliegen dรผrfe.
Jedoch hรคtte es sich bei der Tรคtigkeit der Krankenschwester auch nicht um eine Beschรคftigung gehandelt, denn diese zeichne aus, dass โein wirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnisโ erbracht wรผrde und der oder die Betroffene sich in die Arbeitsorganisation des Arbeitgeber eingliedere.
Dem Argument der Krankenschwester, dass sie kein Entgelt erhalten hรคtte, folgte das Gericht nicht, denn auch unentgeltlich Tรคtigkeiten kรถnnten nach den genanten Kriterien eine Beschรคftigung seien.
Die Arbeit dient der Rehabilitation
Entscheidend sei hingegen, dass die Arbeit vor allem der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation gedient hatte. Hier liege deshalb kein Beschรคftigungsverhรคltnis vor. Hier stรผnde die Wiederherstellung der vollen Erwerbstรคtigkeit im Vordergrund und gerade nicht das Erbringen nรผtzlicher Arbeitsleistung.
Auch Vollschichten mรผssen keine Beschรคftigung sein
Auch dass die Krankenschwester wieder acht Stunden tรคglich arbeitete, stรผnde der Beurteilung nicht entgegen, dass es sich nicht um eine Beschรคftigung handelte. Denn auch eine vollschichtige Arbeit bedeutet nicht automatisch, dass die volle Leistungsfรคhigkeit wiederhergestellt sei. Vielmehr hรคtte die Krankenschwester weiterhin geschont werden mรผssen.
Reha wรคhrend Arbeitslosigkeit?
Generell gelten fรผr Arbeitslose die gleichen Voraussetzungen wie fรผr Arbeitnehmer oder sonstige Personengruppen, und deshalb besteht auch wรคhrend einer Erwerbslosigkeit ein Anspruch auf eine medizinisch-therapeutische Rehabilitation, im die kรถrperliche Leistungsfรคhigkeit wieder zu erlangen. Allerdings muss zu einer solchen Reha grundsรคtzlich eine medizinische Notwendigkeit bestehen.