Noch bevor in der CDU die Rentenlinie für die kommenden Jahre öffentlich festgezurrt wird, legt der CDU-Wirtschaftsrat ein Papier vor, das die Debatte verschärft: In der „Agenda für die Arbeitnehmer in Deutschland“ steht, dass Mütterrente ‚Rente mit 63‘ und Grundrente“ gestrichen werden sollen.
Betroffen wären Rentenversicherte mit langen Versicherungsbiografien, Kindererziehungszeiten oder niedrigen Löhnen – also genau jene, die die gesetzliche Rente überhaupt tragen.
Inhaltsverzeichnis
Was im Papier tatsächlich gefordert wird
Der Wirtschaftsrat begründet seine Agenda mit zu hohen Sozialabgaben – und setzt dann genau dort an, wo Absicherung beginnt. Im Abschnitt zur Rentenversicherung fordert er ausdrücklich die „Streichung von Mütterrente, ‚Rente mit 63‘ und Grundrente“.
Gleichzeitig verlangt das Papier „versicherungsmathematisch korrekte, höhere Abschläge“ bei vorzeitigem Rentenbezug sowie mittelfristig eine Erhöhung des Renteneintrittsalters über 67 hinaus durch Kopplung an die Lebenserwartung.
Entscheidend ist dabei eine Leerstelle, die politisch hochgefährlich ist: Das Papier sagt nicht aus, ob die „Streichungen“ nur künftige Ansprüche betreffen sollen oder ob auch Bestandsrentner in den Blick geraten. Genau dieser Unterschied entscheidet darüber, ob es „nur“ eine harte Reform wird – oder ein Eingriff in bestehende Lebensplanungen mit maximaler Sprengkraft.
Das ist nicht nur ein Rententhema. Im gleichen Block stehen weitere Einschnitte:
Arbeitslosengeld I soll für alle auf zwölf Monate begrenzt werden; in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Leistungen wie Zahnbehandlungen aus dem Umlageverfahren herausgenommen werden; Wegeunfälle sollen aus der gesetzlichen Unfallversicherung gestrichen werden; in der Pflegeversicherung wird eine „Rückkehr zum Teilkaskoprinzip“ samt stärkerer privater Zusatzabsicherung skizziert.
Mütterrente: Ausgerechnet der nächste Schritt steht zur Disposition
Die „Mütterrente“ ist kein Symbolbegriff, sondern Rentenrecht: Für vor 1992 geborene Kinder werden Kindererziehungszeiten anerkannt – bis zu 30 Monate. Das wirkt sich über Entgeltpunkte direkt auf die Rentenhöhe aus und macht für viele Betroffene einen spürbaren Unterschied im Monat, lebenslang.
Brisant ist der Zeitpunkt: Die Deutsche Rentenversicherung informiert in einer aktuellen FAQ, dass die sogenannte „Mütterrente III“ zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, die Auszahlung aber vielfach erst ab 2028 technisch umgesetzt wird. Wer auf diese Gleichstellung setzt, steckt ohnehin schon in einem Umsetzungsfenster – und genau in dieses Fenster platziert der Wirtschaftsrat die Streichforderung.
Konsequenzsatz: Wenn ein rentenrechtlicher Ausgleich erst spät ankommt und dann politisch wieder zur Disposition gestellt wird, wird aus „Gerechtigkeitskorrektur“ ein Dauerkampf um Bestand.
„Rente mit 63“: Gemeint ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren – nicht die Zahl 63
In der Debatte heißt sie „Rente mit 63“, im Recht ist es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Kern ist die Wartezeit von 45 Jahren; die konkrete Altersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab und ist längst schrittweise angehoben worden. Rechtsgrundlage ist § 38 SGB VI, flankiert durch Übergangsrecht (u. a. § 236b SGB VI).
Der entscheidende Punkt ist nicht die Zahl, sondern die Funktion: Diese Rentenart ist für Menschen gedacht, die seit Jahrzehnten Beiträge zahlen – häufig in körperlich belastenden Berufen.
Fällt sie weg, bleibt faktisch nur der Zwang zur längeren Erwerbsarbeit oder der vorzeitige Rentenbeginn mit Abschlägen. Und parallel fordert der Wirtschaftsrat höhere, „versicherungsmathematisch korrekte“ Abschläge – also genau die Schraube, die den Ausstieg zusätzlich verteuert.
Wer die abschlagsfreie Option streicht und Abschläge anhebt, trifft nicht „die Frühaufhörer“, sondern jene, die ein langes Arbeitsleben durchgehalten haben – und am Ende oft körperlich nicht mehr in der Lage sind zu arbeiten.
Grundrente: Der Absturz zurück in Bedürftigkeitslogik wird wieder wahrscheinlicher
Die Grundrente ist als Zuschlag in der gesetzlichen Rentenversicherung geregelt. Sie soll langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen vor Altersarmut schützen, ohne dass automatisch der Gang in die Grundsicherung die letzte Station wird.
Genau diese Brücke beabsichtigt der Wirtschaftsrat abzureißen: „Streichung … Grundrente“. Das ist mehr als eine Haushaltsposition, weil es eine klare Botschaft sendet: Langjährige Beitragsarbeit mit kleinem Lohn soll nicht mehr über die Rente stabilisiert werden, sondern – wenn überhaupt – über nachgelagerte Bedürftigkeitsprüfungen und Sozialhilfe.
Wer die Grundrente streicht, spart nicht „im System“, sondern drückt Menschen mit jahrzehntelanger Erwerbsbiografie zurück in eine Existenzminimum-Logik, die eigentlich überwunden werden sollte.
Der eigentliche Kurswechsel: Privatisierung durch die Hintertür
Im Papier taucht ein Muster auf: Leistungen, die bisher solidarisch abgesichert sind, werden als privat „gut absicherbar“ beschrieben. Als Beispiel nennt die Agenda ausdrücklich Zahnbehandlungen. Gleichzeitig wird in der Pflege eine stärkere Rolle privater Zusatzversicherungen angedeutet, und Wegeunfälle sollen aus der gesetzlichen Absicherung fallen.
Das ist keine isolierte Sparidee, sondern eine Verschiebung von Risiko und Kosten vom Kollektiv auf den Einzelnen – und zwar gerade dort, wo Menschen typischerweise keine Rücklagen haben.
Die Bundesregierung hat auf die Zahnarzt-Debatte bereits reagiert und eine Privatisierung der Zahnarztkosten öffentlich zurückgewiesen. Gleichzeitig wächst die Kritik – nicht nur von SPD, Grünen und Linken, sondern auch aus der CDU selbst, etwa aus dem Arbeitnehmerflügel.
Politische Realität: Kein Parteibeschluss – aber ein Testballon mit Wirkung
Formell ist der CDU-Wirtschaftsrat keine Parteigliederung, sondern eine CDU-nahe Lobbyorganisation. Das ändert wenig an der praktischen Wirkung: Ein Papier, das im Vorfeld eines Parteitags Schlagzeilen produziert, setzt Themen, verschiebt Debatten und schafft Erwartungsdruck – auch dann, wenn am Ende „nur“ darüber diskutiert wird.
Für Betroffene ist der Effekt trotzdem real: Verunsicherung heute, Planungsrisiko morgen. Bei Renten wirkt das besonders hart, weil Entscheidungen selten kurzfristig korrigierbar sind.
Wer die letzten Jahre bis zum Rentenbeginn plant, kalkuliert nicht mit PR-Papieren, sondern mit geltendem Recht – und genau dieses Vertrauen wird in solchen Debatten zur Verhandlungsmasse.
FAQ: Streichpläne bei Mütterrente, „Rente mit 63“ und Grundrente
Was ist der CDU-Wirtschaftsrat – und ist das ein CDU-Beschluss?
Der Wirtschaftsrat ist eine CDU-nahe Interessenorganisation, aber keine Parteigliederung. Das Papier ist daher kein Parteitagsbeschluss und kein Gesetz. Politisch kann es trotzdem als Testballon wirken, weil es Debatten und Erwartungsdruck erzeugt.
Können Bestandsrentner davon betroffen sein?
Das hängt von der späteren gesetzlichen Ausgestaltung ab. Grundsätzlich unterscheidet der Gesetzgeber oft zwischen Neurecht (für künftige Renten) und Bestand (laufende Renten). Je näher jemand am Rentenbeginn ist oder je stärker eine Regel in bereits „verfestigte“ Erwartungen eingreift, desto größer ist der Druck auf Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen.
Was bedeutet „Mütterrente“ rentenrechtlich genau?
Gemeint sind Kindererziehungszeiten, die als Entgeltpunkte in die Rente einfließen. Für Kindererziehung gibt es je Kind rentensteigernde Zeiten; die Details hängen u. a. vom Geburtsjahr des Kindes (vor/nach 1992) und der Zuordnung der Erziehungszeit ab.
Was ist mit „Rente mit 63“ wirklich gemeint?
Im Kern geht es um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte: abschlagsfreier Rentenzugang nach 45 Jahren anrechenbarer Zeiten. „63“ ist dabei ein politischer Kurzname; die tatsächliche Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab und ist seit Jahren stufenweise angehoben worden.
Was ist die Grundrente – und wer bekommt sie?
Die Grundrente ist ein Rentenzuschlag für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen. Sie wird nicht pauschal gezahlt, sondern hängt von Versicherungszeiten, der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte und einer Einkommensprüfung (bei Ehepaaren/Partnerschaften mit) ab.
Wie unterscheidet sich Grundrente von Grundsicherung im Alter?
Grundrente ist Teil der gesetzlichen Rente und wird von der Rentenversicherung gezahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsicherung im Alter ist eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung (Sozialamt). Fällt die Grundrente weg oder sinkt, kann das Risiko steigen, dass Betroffene in die Bedürftigkeitsprüfung rutschen.
Was bedeutet „höhere Abschläge“ praktisch?
Abschläge mindern die Monatsrente dauerhaft, wenn früher als die Regelaltersgrenze in Rente gegangen wird. Wenn der politische Kurs zugleich die abschlagsfreie Option (45 Jahre) streicht und Abschläge erhöht, wird der „bezahlbare Ausstieg“ für viele faktisch blockiert.




