Von der Zeitarbeit direkt in die Hartz IV-Falle

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DGB Studie: Für viele Leiharbeiter bedeutet der Verlust des Arbeitsplatzes das direkte Abrutschen in den Hartz IV Bezug

Laut einer aktuellen DGB Studie rutschen viele Zeitarbeitnehmer nach dem Jobverlust direkt in den Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Bezug. Rund 405.000 Menschen sind in NRW bereits im 1. Halbjahr 2009 aus einer Berufstätigkeit heraus arbeitslos geworden. Fast 30 Prozent davon waren nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) direkt auf Hartz IV angewiesen, weil sie u.a. bei einer Leiharbeitirma beschäftigt waren. Viele der Betroffenen seien nicht lange genug sozialversichert gewesen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld Eins zu haben. Wie der DGB weiter berichtet, seien vor allem Zeitarbeitnehmer zuerst von Stellenkürzungen in den Betrieben betroffen. "Nach dem Jobverlust stürzt mittlerweile mehr als jeder Dritte ohne Zwischenstopp in der Arbeitslosenversicherung direkt ins Hartz IV-System ab", so der Vorsitzende des DGB-NRW, Guntram Schneider. In NRW sind derzeit 6,4 % der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahre auf Hartz IV Leistungen angewiesen.

Absolut waren bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres 118.268 Erwerbstätige direkt nach dem Job-Verlust auf Hartz IV angewiesen. Darin seien auch Ein-Euro-Jobs und andere Formen öffentlich geförderter Beschäftigung enthalten. Doch auch diejenigen, die zuvor auf dem ersten Arbeitsmarkt sozialversichert beschäftigt waren, müssen nach Einschätzung von Guntram Schneider oftmals den direkten Absturz ins Hartz IV-System befürchten. Im ersten Halbjahr 2009 seien bereits 65.991 Erwerbstätige aus sozialversicherter Beschäftigung hilfebedürftig geworden. Dies entspricht einem Anteil von einem Fünftel derjenigen, die ihren Job verloren haben.

Der DGB erneuerte seine Forderung, den Bezug des Arbeitslosengeldes Eins weiter auszuweiten. Guntram Schneider fordert, die Rahmenfrist für die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I (ALG I) zu verlängern, um den Absturz in Hartz IV zu vermeiden. „Viele instabile und befristet Beschäftigte könnten von Hartz IV verschont werden, wenn die gültige zweijährige Rahmenfrist für die notwendigen Beitragszeiten zumindest um 6 Monate verlängert würde." Derzeit müssen Erwerbslose mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, um einen Anspruch auf das ALG I zu erwirken. (21.07.2009)