Verschärfung der Hartz IV Härtefallregelung

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Hartz-IV Härtefallregelung wird wieder verschärft

In der letzten Woche wurde ein sog. Hartz-IV Härtefallkatalog vorgelegt, aus dem hervor ging, welche zusätzlichen Leistungen ALG II Bezieher beantragen können, wenn sie sich in besonderen Lebenssituationen befinden. Hintergrund der Hartz IV Härtefallregelung ist das getroffene Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, nachdem in besonderen Lagen zusätzlich ein Hartz-IV Sonderbedarf beantragt werden kann.

Nach Informationen der "Berliner Zeitung" soll nun doch einer der wichtigsten Punkte gestrichen werden. Es soll nun doch nicht möglich sein, dass Jobcenter in Ausnahmefällen die Kosten für verschreibungsfreie Arzneimittel übernehmen. Der Grund: Das Bundesgesundheitsministerium hat sich gegen diese Regelung gestellt. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) argumentierte, alle gesetzlich Versicherten müssen ebenfalls die Medikamente selbst bezahlen, Ausnahmen wären "ungerecht". Anhand dieser Aussagen ist davon auszugehen, dass diese Regelung nun wieder zurück genommen wird. Eine amtliche Zurücknahme hat bisher allerdings noch nicht statt gefunden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) neben den durchschnittlichen Bedarfen, die mit der ALG II Regelleistung abgedeckt sind, auch "unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe, die in atypischen Lebenslagen anfallen", zu decken sind. (26.02.2010)