Die SPD in NRW arbeitet weiterhin an der Abschaffung von Hartz IV. Ziel ist, eine große Sozialstaatsreform und die Entwicklung eines Modells, das soziale Sicherheit und Leistungsgerechtigkeit wieder in ein angemessenes Gleichgewicht bringt. Doch wer profitiert hiervon?
Die Gerechtigkeit bei der Leistungsbewilligung von Hartz IV bleibt auf der Strecke
In den letzten Jahren wurde das Gerechtigkeitsempfinden der SPD-Wähler in NRW stark verletzt. Diese können nicht nachvollziehen, warum eine Person, die jahrelang berufstätig war und dann arbeitslos wird, nach einem Jahr genauso behandelt wird, als wäre sie noch gar keiner Arbeitstätigkeit nachgegangen.
SPD geht auf Wählerfang
Der Landtagsfraktionschef Kutschaty der SPD hatte bereits Ende Juni bekannt gegeben, dass er die Abschaffung der Hartz IV-Regelung begrüßen würden. Gerade mit der Begründung, es würde keine Leistungsgerechtigkeit bestehen, wird jedoch deutlich, dass gerade hier Hartz IV-Bezieher geschützt werden sollen, die erst nach einer langen Berufstätigkeit in den Hartz IV-Bezug gerutscht sind. Das die SPD nun auch auf den Zug der Hartz IV-Abschaffung aufspringt, liegt wohl an der Umfrage-Misere der SPD. Man versucht somit angewandte Wähler zurückzugewinnen.
Hartz IV-Bezieher mit vorheriger Berufstätigkeit liegen im Fokus
Die SPD-NRW sieht Änderungsbedarf in der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I. Hier sollen Menschen mit langjähriger Berufstätigkeit Arbeitslosengeld bis zu 36 Monate beziehen können und somit erst später in den Hartz IV-Bezug rutschen. Weiterhin soll es eine Korrektur im Schonvermögen geben. Hierdurch sollen erkrankte oder unverschuldet arbeitslos gewordene Menschen geschützt werden. Gerät man in solch einem Fall in den Hartz IV-Bezug, muss der Großteil der Ersparnisse aufgebraucht werden, bevor ein Hartz IV-Bezug möglich ist. Im Vordergrund der SPD stehen somit nicht die Langzeitarbeitslosen, die kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, sondern gerade die Hartz IV-Bezieher die jahrelang berufstätig waren.
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