Solidarität: Strafbefehl gegen Scharf-Links.de

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Staatsanwaltschaft erlässt gegen das Internet Portal “scharf-links.de” einen Strafbefehl in Höhe von 12.000 Euro

Laut einer Pressemeldung von “scharf-links” hat der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Verleumdungsklage gegen Herausgeberin des Portals Edith Bartelmus-Scholich eingereicht. Hintergrund des Strafbefehls ist ein Prozessbericht der “Roten Hilfe” über das Verfahren von Faruk Ereren. Ohne ein gerichtliches Verfahren erlies die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen “Verleumdung” in Höhe von sage und schreibe 12.000 Euro. Diese hohe Summe kann wohl kaum ein kleines Online-Portal wie die Website “scharf-links” aufbringen.

Hintergrund ist, das Online-Portal scharf-links.de hat regelmäßig Berichte von der “Roten Hilfe Düsseldorf-Mönchengladbach” zum Prozess gegen Faruk Ereren übernommen und veröffentlicht. In einem dieser Berichte beanstandet das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Satz in dem nach Darstellung des Gerichtes eine Tatsache von den Prozessbeobachtern falsch dargestellt sei. Die Redaktion von scharf-links hat nun zunächst den beanstandeten Artikel von ihrer Internetseite genommen und will sich anwaltschaftlich gegen den Strafbefehl zur Wehr setzen.

Üblich ist eigentlich, dass sog. “Gegendarstellungen” laut Presserecht veröffentlicht werden, falls eine Tatsache oder Begebenheit aus Sicht des Anderen falsch wiedergegeben wurde. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf setzt wohl möglich gleich auf einen hohen Strafbefehl, obwohl auch andere Wege möglich wären. Wir möchten unsere Leser/innen bitten eine Spende der Redaktion “scharf-links” zu kommen zu lassen, damit die Redaktion sich adäquat mit einem guten Fachanwalt zur Wehr setzen kann.

Die Redaktion bittet nun um Spenden, um sich gegen den Angriff auf die Pressefreiheit zu wehren. Das Spendenkonto:
E. Bartelmus-Scholich, Stichwort: Spende Onlinezeitung ‘scharf-links’ Sparkasse Krefeld , BLZ: 320 500 00 , Konto: 1349653. (Abdruck frei. 18.11.2009)

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