So hoch ist das Bürgergeld 2026 für eine Familie mit zwei Kindern

Lesedauer 4 Minuten

Eine vierköpfige Familie öffnet den Bescheid vom Jobcenter. Auf dem Konto landen knapp 2.000 Euro Bürgergeld – und sofort kommt die Frage: „Wie kann das sein, wir haben doch zwei Kinder?“

Im Detail steckt die Antwort fast immer in drei Zeilen: Regelbedarf + Miete/Heizung – Einkommen. Wer diese Stellen im Bescheid nicht prüft, übersieht schnell Fehler – oder Leistungen, die gar nicht erst auftauchen.

Wenn beim Jobcenter der Bescheid kommt, steht da oft nur eine Summe. Viele Familien sehen dann nicht, wie sie zustande kommt – und wo typische Rechenfehler passieren.

Dabei folgt der Bürgergeld-Anspruch für eine vierköpfige Familie einem festen Muster: Regelbedarf der Eltern und Kinder plus Miete/Heizung – minus Einkommen (hauptsächlich Kindergeld und Lohn). Dass 2026 bei den Regelsätzen keine Erhöhung kommt, macht die Rechnung planbarer – aber nicht automatisch fairer, wenn Mieten steigen.

So setzt sich Bürgergeld für Familien zusammen

Das Jobcenter ermittelt zuerst den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft. Der besteht aus zwei großen Blöcken:
Erstens die Regelbedarfe für Eltern und Kinder. Zweitens die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU), also Miete, Nebenkosten und Heizkosten – allerdings nur, soweit sie vor Ort als „angemessen“ gelten.

Danach wird Einkommen abgezogen: typischerweise Kindergeld, manchmal Unterhalt, häufig auch Erwerbseinkommen.

Wichtig für das Verständnis im Bescheid: Der Leistungsanspruch ist die rechnerische Leistung nach Abzug des anzurechnenden Einkommens. Die Auszahlung ist das, was am Ende tatsächlich überwiesen wird. Wenn im Bescheid etwa eine Aufrechnung oder Erstattung steht, kann die Auszahlung niedriger sein als der berechnete Leistungsanspruch.

Die Konsequenz ist simpel: Zwei Familien mit „gleichen Kindern“ können am Ende vollkommen unterschiedliche Zahlbeträge haben – allein weil die Miete oder ein Minijob anders aussieht.

Tabelle: Regelsätze 2026 für Eltern und Kinder

2026 gelten diese monatlichen Regelbedarfe (Bürgergeld):

Person in der Bedarfsgemeinschaft Regelbedarf 2026 pro Monat
Alleinstehend/ Alleinerziehend 563 €
Erwachsener Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person) 506 €
Kind 14–17 Jahre 471 €
Kind 6–13 Jahre 390 €
Kind 0–5 Jahre 357 €

Für ein Elternpaar sind es damit immer 1.012 Euro (506 + 506). Der Kinderanteil hängt nur vom Alter ab.

Beispielrechnung 1: Eltern + Kind (4) + Kind (12) – ohne Job, nur Kindergeld

Eine typische Konstellation: zwei Erwachsene, ein Vorschulkind, ein Schulkind. Dazu eine Warmmiete, die das Jobcenter als angemessen akzeptiert.

Regelbedarf Eltern: 506 + 506 = 1.012 €
Regelbedarf Kind (4 Jahre): 357 €
Regelbedarf Kind (12 Jahre): 390 €

Damit ergibt sich der Regelbedarf der Familie: 1.012 + 357 + 390 = 1.759 €.

Jetzt kommen die Wohnkosten hinzu. Nehmen wir als Beispiel KdU 743 € (Warmmiete inkl. Heizung; Beispielwert, nicht allgemeingültig).

Gesamtbedarf: 1.759 + 743 = 2.502 €.

Dann wird Einkommen abgezogen. 2026 liegt das Kindergeld bei 259 € pro Kind, bei zwei Kindern also 518 €.

Leistungsanspruch: 2.502 – 518 = 1.984 €.

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Konsequenz: Wer im Bescheid nur „1.984 €“ liest, übersieht leicht, dass die eigentliche Grundlage 2.502 € Bedarf ist – und das Kindergeld die Summe sichtbar drückt, obwohl es in der Familie bleibt.

Beispielrechnung 2: Gleiche Familie, aber andere Miete – warum der Wohnort alles kippt

Gleiche Personen, gleiche Kinder, gleicher Regelbedarf von 1.759 €. Jetzt aber eine teurere Gegend, Warmmiete 950 €.

Gesamtbedarf: 1.759 + 950 = 2.709 €
Abzug Kindergeld: 518 €
Leistungsanspruch: 2.709 – 518 = 2.191 €

Konsequenz: Der Unterschied entsteht nicht, weil die Familie „mehr bekommt“, sondern weil Wohnen teurer ist – und das Jobcenter bei anerkannten Kosten zahlen muss. Genau deshalb ist der Streit um „angemessene“ Mieten in der Praxis oft der Punkt, an dem Familien verlieren oder gewinnen.

Kosten der Unterkunft: Hier passieren die häufigsten Kürzungen

„Angemessen“ ist nicht bundesweit einheitlich. Es gibt keine feste Deutschland-Grenze für Miete oder Quadratmeter, sondern kommunale Richtwerte und Konzepte, die je nach Stadt und Landkreis stark abweichen. In der Praxis kürzen Jobcenter selten „wegen Quadratmeter“, sondern weil sie die Bruttokaltmiete (Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) und/oder Heizkosten über der lokalen Grenze sehen.

Konsequenz: Wenn das Jobcenter die Miete senkt oder nur teilweise anerkennt, solltest du dir die örtliche KdU-Richtlinie/Angemessenheitsgrenze schriftlich geben lassen und prüfen, ob die Berechnung im Bescheid dazu passt. Viele Kürzungen scheitern später nicht am Grundsatz, sondern an der fehlenden Plausibilität im konkreten Einzelfall. (Grundsatz KdU: tatsächliche Kosten, soweit angemessen.)

Beispielrechnung 3: Ein Elternteil macht einen Minijob (603 €) – wie stark sinkt das Bürgergeld?

Viele Eltern versuchen, mit einem Minijob Luft zu schaffen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 €.
Wichtig ist: Nicht der ganze Lohn wird angerechnet, weil es Freibeträge gibt. Diese Staffel folgt § 11b SGB II.

Wir rechnen mit 603 € Brutto (vereinfachend, ohne Sonderfälle). Im echten Bescheid können Absetzungen und Besonderheiten eine Rolle spielen, entscheidend ist am Ende das anzurechnende Einkommen, das das Jobcenter konkret festsetzt.

  • Grundfreibetrag: 100 € (anrechnungsfrei)
  • 20 % aus dem Bereich 100–520 €: 420 € × 0,20 = 84 €
  • 30 % aus dem Bereich 520–603 €: 83 € × 0,30 = 24,90 €

Freibetrag gesamt: 100 + 84 + 24,90 = 208,90 €
Anrechenbares Erwerbseinkommen: 603 – 208,90 = 394,10 € (gerundet etwa 394 €)

Jetzt setzen wir das in Beispiel 1 ein (Bedarf 2.502 €):

Einkommen: Kindergeld 518 € + anrechenbarer Minijob ca. 394 € = 912 €
Leistungsanspruch: 2.502 – 912 = 1.590 €

Konsequenz: Der Minijob erhöht das Haushaltsgeld trotzdem – weil 208,90 € Freibetrag plus der nicht-angerechnete Teil in der Familie bleibt. Wer nur auf den sinkenden Bürgergeld-Zahlbetrag schaut, übersieht den Effekt.

Was Familien zusätzlich im Blick behalten müssen

Bei Kindern kommt häufig mehr zusammen als nur Regelbedarf und Miete. Leistungen für Bildung und Teilhabe (etwa Schulbedarf, Mittagessen, Lernförderung) laufen oft separat und werden nicht „wie Kindergeld“ gegengerechnet.

Der typische Fehler in der Praxis: BuT taucht im Alltag vieler Familien nicht auf, weil es je nach Kommune gesonderte Anträge/Wege geben kann oder weil niemand aktiv darauf hinweist. Konsequenz: Wenn im Bescheid bei den Kindern im Grunde nur der Regelbedarf steht und du keine Hinweise zu Bildung/Teilhabe findest, lass dich nicht abwimmeln – hake schriftlich nach und verlange eine klare Auskunft, was dir zusteht und wie es beantragt wird.

Außerdem können Mehrbedarfe den Gesamtbedarf erhöhen, etwa bei Schwangerschaft oder besonderen medizinischen Ernährungserfordernissen – das ist Einzelfall und muss sauber begründet werden.

Konsequenz: Wer nur den Standard-Bescheid akzeptiert, verschenkt im Zweifel Geld – nicht, weil das Jobcenter „gnädig“ wäre, sondern weil Anspruchspositionen ohne Antrag oder Nachweis häufig gar nicht auftauchen.

Merksatz für deinen Artikel

Eine vierköpfige Familie bekommt 2026 nicht „eine feste Bürgergeld-Summe“. Sie bekommt einen Bedarf, und der entscheidet sich in der Praxis an drei Hebeln: Alter der Kinder, anerkannte Miete/Heizung, anrechenbares Einkommen. Die Regelsätze sind 2026 unverändert, aber die Realität ist es nicht – vor allem beim Wohnen.

Quellenhinweis