Schwerbehinderung: Reha-Reform bringt viele Änderungen für Menschen mit Schwerbehinderung

Lesedauer 2 Minuten

Am 13. August 2025 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) den Referentenentwurf für das SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG) vorgestellt. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu modernisieren, Bürokratie abzubauen und insbesondere den Reha-Prozess der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu stärken.

Zu den Kernelementen zählen ein neues Fallmanagement in der DRV, vereinfachte Nachweiswege nach dem „Once-Only“-Prinzip, eine rechtliche Basis für KI-gestützte Verfahren in der Sozialverwaltung sowie eine automatische Hochrechnung der letzten Entgeltmonate bei der Rentenfeststellung.

Neues Fallmanagement der DRV: Früher erkennen, durchgängig begleiten

Kernstück ist ein eigenständiger Rechtsrahmen für koordiniertes Fallmanagement. Die DRV kann Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und besonderem Unterstützungsbedarf in der beruflichen Teilhabe – mit Einwilligung – aktiv begleiten.

Das umfasst die strukturierte Bedarfsermittlung, die Erstellung eines Teilhabeplans, Unterstützung bei Anträgen über Rechtskreise hinweg und die laufende Anpassung des Reha-Pfades. Die DRV darf hierfür externe Dienstleister beauftragen; die DRV Bund definiert Anforderungen und Qualität in einem Rahmenkonzept.

Wer profitiert?

Adressiert sind besonders Versicherte mit komplexen Reha-Bedarfen, darunter Menschen mit (Schwer-)Behinderung. Ein flächendeckendes Fallmanagement soll Brüche im Verfahren vermeiden, Zuständigkeiten klären und die Zeit bis zur passenden medizinischen oder beruflichen Reha verkürzen.

Entbürokratisierung & Digitalisierung: Das ändert sich im Verfahren

Automatische Hochrechnung: Bei Altersrenten werden die letzten Arbeitsmonate künftig standardmäßig hochgerechnet; eine gesonderte Zustimmung ist nicht mehr nötig. Kommen später höhere tatsächliche Beiträge hinzu, wird die Rente automatisch neu festgestellt.
„Once-Only“-Nachweise: Behörden rufen benötigte Nachweise – wo möglich – selbst ab, statt sie erneut von den Versicherten zu verlangen.
KI-gestützte Verfahren: Sozialdaten dürfen unter strengen Vorgaben für das Training von KI-Modellen genutzt werden, um etwa Prüf- und Bearbeitungsprozesse zielgerichteter zu steuern.
Einheitliche Zahlungswege: Geldleistungen der DRV werden kostenfrei auf SEPA-Konten überwiesen; Bargeldauszahlungen und Sonderwege werden zurückgefahren.

Zugang in die medizinische und berufliche Reha: Praktische Weichenstellungen

Bessere Schnittstellen: Eine neue IT-Schnittstelle soll die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Arbeit und kommunalen Trägern bei Weiterbildung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erleichtern. Fälle lassen sich so schneller identifizieren, Übergänge in die berufliche Reha werden glatter.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsdaten (eAU): Für medizinische Reha-Einrichtungen wird der Datenaustausch klar geregelt. Für einzelne Konstellationen der beruflichen Reha besteht partiell noch Nachbesserungsbedarf, um Papierprozesse zu vermeiden.

Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) wird verstetigt

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung – einschließlich der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung – dauerhaft. Vorgesehen ist eine Übergangsphase 2026–2028 und die Vollübernahme ab 1. Januar 2029. Das schafft ein bundesweit verlässliches Angebot für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen, inklusive Beratung zu Anpassungsqualifizierungen und Finanzierungspfaden.

Zeitplan & Inkrafttreten: Was kommt wann?

Der Referentenentwurf wurde am 13. August 2025 veröffentlicht; es folgen Länder- und Verbändebeteiligung sowie Kabinett, Bundestag und Bundesrat, sodass Änderungen möglich sind.

Das Fallmanagement tritt voraussichtlich mit dem Gesetz in Kraft, also am Tag nach der Verkündung. SEPA-Zahlungen und ausgewählte Verfahrensregeln gelten ab dem 1. Januar 2026, weitere Verfahrensvereinfachungen – unter anderem bei der Rentenfeststellung – ab dem 1. Januar 2027.

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) wird schließlich ab dem 1. Januar 2029 als Regelaufgabe der Bundesagentur für Arbeit verankert.

Einordnung: Was Betroffene und Akteure jetzt beachten sollten

Für Versicherte mit komplexem Reha-Bedarf sind die Pläne ein spürbarer Fortschritt: frühe Kontaktaufnahme, klare Koordination und durchgehende Begleitung erhöhen die Chance, zügig die passende Maßnahme zu erhalten – medizinisch wie beruflich.

Leistungserbringer und Beratungsstellen sollten die kommenden Rahmenvorgaben der DRV zum externen Fallmanagement sowie die Schnittstellenlösungen zwischen BA und Kommunen aufmerksam verfolgen. Entscheidend wird sein, ob das Fallmanagement perspektivisch trägerübergreifend verankert und die digitale Abwicklung durchgängig umgesetzt wird.