Millionen Haushalte mit Bürgergeld oder Sozialhilfe droht 2026 eine weitere Nullrunde. Nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands steigen die Regelbedarfe nach geltender Rechtslage nicht.
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Regelbedarfe 2026: Warum erneut kein Plus droht
Die Fortschreibung folgt einer festen Formel. Sie kombiniert Preise und Löhne. Für 2026 ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 557 Euro für Alleinstehende. Der geltende Satz liegt bei 563 Euro. Sätze dürfen nicht sinken. Das schreibt die Bestandsschutzklausel vor. Damit bliebe es bei 563 Euro. Das wäre die zweite Nullrunde in Folge. Grundlage der Zahlen sind Berechnungen des Paritätischen.
So funktioniert die gesetzliche Fortschreibung
Rechtsgrundlage ist § 28a SGB XII. Der Mischindex gewichtet Preise zu 70 Prozent. Nettolöhne zählen zu 30 Prozent. Seit der Bürgergeldreform gibt es eine ergänzende Fortschreibung. Sie bildet kurzfristige Preisbewegungen ab. Ausgangswerte sind ungerundete Vorjahresbeträge. Es geht also nicht um die gerundeten Sätze im Gesetz. Für Alleinstehende startet die Rechnung mit 535,50 Euro. Dieser Startwert erklärt die Diskrepanz zu 563 Euro.
Konkrete Werte aus den aktuellen Indikatoren
Die Berechnung läuft in zwei Schritten. Zuerst erhöht der Mischindex den Ausgangswert um 2,2 Prozent. Danach kommt die ergänzende Fortschreibung mit plus 1,8 Prozent hinzu. Das Ergebnis liegt dennoch unter dem aktuellen Satz. Für Alleinstehende ergibt sich rechnerisch 557 Euro. Die Bestandsschutzklausel greift erneut. Senkungen sind unzulässig. Es bleibt bei 563 Euro. Das bedeutet real weniger Kaufkraft.
Wer betroffen wäre – und in welchem Umfang
Betroffen sind Bürgergeld-Beziehende. Ebenso die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch die Sozialhilfe ist einbezogen. Hinzu kommen Analogleistungen nach dem AsylbLG. Der Paritätische nennt über sieben Millionen Betroffene. Die Kopplung reicht weiter. Schulbedarfe im Bildungs- und Teilhabepaket hängen an den Regelbedarfen. Bleibt der Regelsatz stehen, bleiben auch diese Beträge stehen.
Bestandschutz und Schulbedarf: Was 2025 galt
Schon 2025 blieb es beim Status quo. Die berechneten Werte lagen unter den Sätzen von 2024. Der Bestandsschutz verhinderte eine Senkung. Die Regelbedarfe blieben unverändert. Das betraf auch die Teilbeträge für den persönlichen Schulbedarf. Für 2026 wiederholt sich das Muster. Jedenfalls solange der Gesetzgeber nicht eingreift.
Koalitionsversprechen: So ließe sich die Nullrunde vermeiden
Die Koalition hat Anpassungen angekündigt. Sie beabsichtigt zum Rechtsstand vor der Pandemie zurückzukehren. Setzte die Bundesregierung kurzfristig an, könnte sie die Nullrunde vermeiden. Maßstab wären dann ausnahmsweise die geltenden Sätze.
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Bescheid prüfenDer Mischindex ergäbe ein Plus von 2,2 Prozent. Alleinstehende kämen 2026 auf 575 Euro. Das wären 12 Euro pro Monat mehr. Der Paritätische leitet diese Zahlen aus den offiziellen Indikatoren ab.
Kaufkraft und Armutsgrenze: Die Lücke bleibt groß
Die Armutsrisikoschwelle lag 2024 für Alleinstehende bei 1.381 Euro netto. Der durchschnittliche Bedarf im SGB II lag 2024 bei etwa 1.007 Euro. Darin enthalten sind Regelbedarf und Unterkunftskosten. Die Lücke bleibt hoch. Eine weitere Nullrunde vergrößert sie faktisch. Leistungen lindern Not. Sie sind jedoch nicht armutsfest.
Lage im Alltag: Hinweise aus Befragungen
Befragungen zeigen große Engpässe im Alltag. Viele Haushalte berichten über deutliche Einschränkungen. Eltern sparen beim Essen an sich selbst. Betroffene sehen ihre Teilhabe begrenzt. Diese Befunde stützen die Kritik an der Formel. Der Paritätische verweist auf diese Ergebnisse. Er fordert zeitnahe und auskömmliche Anpassungen.
Alternative Berechnung: 813 Euro als armutsfester Regelbedarf
Der Paritätische hat eine alternative Expertise vorgelegt. Sie arbeitet mit einer sachgerechten Referenzgruppe. Willkürliche Kürzungen entfallen. Nach dieser Methode ergibt sich ein Regelbedarf von 813 Euro. Dieser Satz soll Armut sicher vermeiden. Er bildet auch Teilhabe- und Kommunikationskosten besser ab. Die amtliche Formel unterschätzt diese Ausgaben seit Jahren.
Was Sie jetzt beachten sollten
Ein offizieller Entwurf zur Verordnung für 2026 liegt noch nicht vor. Maßgeblich wird die veröffentlichte Regelbedarfsfortschreibungsverordnung sein. Prüfen Sie Ihren Bescheid nach Veröffentlichung genau. Achten Sie auf Mehrbedarfe, Unterkunftskosten und Fristen.
Legen Sie bei Abweichungen fristgerecht Widerspruch ein. Nutzen Sie Beratung. Sozialverbände und Beratungsstellen unterstützen kostenfrei. Die Einschätzung des Paritätischen ordnet die Lage politisch ein. Rechtlich bindend ist am Ende die Verordnung.
Hinweis: Grundlage der hier genannten Berechnungen ist der Paritätische Gesamtverband. Gesetzliche Grundlagen und amtliche Indikatoren wurden berücksichtigt.