Eine an Migräne erkrankte Frau erkämpfte sich einen höheren Grad der Behinderung, einen höheren Pflegegrad und eine volle Erwerbsminderung, indem Sie jeweils Widerspruch einlegte. Das berichtet der Sozialverband VdK, der seinem Mitglied den Rücken stärkte.
Inhaltsverzeichnis
Migräne und Schmerzen bestimmen das Leben
Seit Jahren vergeht für die Betroffene kaum ein Tag ohne starke Schmerzen. Ständige Migräneattacken, Entzündungen in mehreren Gelenken und Rückenschmerzen schränken sie massiv ein – bis hinein in die einfachsten Alltagsdinge. An besonders schlimmen Tagen ist sie so hilflos, dass ihr Sohn einspringt, für sie kocht und im Haushalt unterstützt.
Dazu kommen Schlafstörungen und Ängste. Die Frau konnte ihren Beruf als Küchenplanerin, den sie gern ausgeübt hatte, nicht mehr ausüben. Genau solche Kombinationen aus körperlichen und psychischen Belastungen werden in Bescheiden allerdings häufig unterschätzt – oder einfach „weggeprüft“.
Pflegegrad zuerst klein gerechnet
Die Pflegeversicherung bewilligte nach Begutachtung zunächst nur Pflegegrad 1. Der Sozialverband VdK legte Widerspruch ein und machte deutlich, dass nicht nur die Schmerzen zählen, sondern auch die Folgen der Migräne und psychischen Belastungen im Alltag: Überforderung, Vergesslichkeit, Probleme mit Urteils- und Erinnerungsvermögen – etwa bei Terminen oder Medikamenten.
Der VdK stellte die Kompetenz der Pflegekräfte infrage, die den Zustand der Betroffenen beschrieben hatten und zeigten anhand eines ausgefüllten Bogens zur Selbsteinschätzung, dass die Realität der Frau anders aussah. Ein neues sozialmedizinisches Gutachten bestätigte im Ergebnis die Sicht des VdK. Am Ende lenkte die Pflegekasse ein und erkannte Pflegegrad 2 an.
Auch beim GdB musste der VdK nachlegen
Beim Grad der Behinderung lief es ähnlich: Das Landesamt für Soziales erkannte zunächst nur einen GdB von 40 an. Der VdK widersprach und arbeitete heraus, dass schon die Schwere der Migräne einen höheren GdB rechtfertigen kann – erst recht zusammen mit den weiteren Beschwerden und Einschränkungen.
Nach erneuter Prüfung bewilligte die Behörde schließlich einen GdB von 60 – und damit den rechtlichen Status einer Schwerbehinderung. Das zeigt: Wer mit einer „zu niedrigen“ Einstufung abgespeist wird, sollte das nicht einfach hinnehmen – insbesondere dann nicht, wenn der Alltag längst von Ausfällen, Schmerzen und Hilfebedarf geprägt ist.
Erwerbsminderungsrente: Erst abgelehnt, dann anerkannt
Auch die Erwerbsminderung wurde zunächst abgelehnt. Erst der Widerspruch – wieder durch den VdK – führte dazu, dass die Deutsche Rentenversicherung die volle Erwerbsminderungsrente anerkannte.
Die Betroffene brachte es später auf den Punkt: Sie hätte allein nicht die Kraft gehabt, sich durch diese Verfahren zu kämpfen. Entscheidend war, dass jemand die Aktenlage, die Gutachten und die typischen „Drehpunkte“ in der Begründung konsequent angegriffen hat – mit Struktur, Belegen und Ausdauer.
Gleich dreimal erfolgreich
Die Betroffene setzte also gleich in drei Bereichen höhere Ansprüche durch: beim Grad der Behinderung, beim Pflegegrad und bei der Erwerbsminderung. Ihr Fall zeigt deutlich, dass es lohnt, sich gegen Einschätzungen der jeweiligen Behörden hart in der Sache zur Wehr zu setzen statt klein beizugeben.
Was zeigt dieser Fall?
Der Erfolg dieser Betroffenen zeigt nicht nur, dass es richtig, wichtig und notwendig ist, Widerspruch zu leisten, um einen höheren Grad der Behinderung, einen höheren Pflegegrad und / oder eine Erwerbsminderung durchzusetzen.
Er ist auch ein warnendes Beispiel dafür, wie die zuständigen Stellen in der Praxis Einschränkungen zu niedrig einstufen. Gerade bei “unsichtbaren” Beienträchtigungen wie den Folgen einer Migräne kommen solche Fehleinschätzungen viel zu häufig vor.
Darum sollten Sie nicht nur immer im Hinterkopf behalten, gegen Einstufungen von Behörden Widerspruch einzulegen, sondern sich auch gut darauf vorbereiten, diesen Widerspruch bestmöglich zu begründen.
So stärken Sie Ihren Widerspruch
Fordern Sie Akteneinsicht bzw. die Gutachten und Entscheidungsgrundlagen an. Häufig zeigen sich dort die Schwachstellen: ausgelassene Diagnosen, falsche Annahmen, fehlende Befunde oder Textbausteine, die nicht zu Ihrem Fall passen. Markieren Sie Widersprüche und listen Sie sie geordnet auf – das wirkt stärker als allgemeiner Ärger.
Den Alltag beweisen, nicht nur die Diagnose nennen
Ein Widerspruch wird belastbar, wenn er Folgen schildert: Was geht nicht mehr, wie oft, wie lange und mit welchen Risiken? Führen Sie ein Migräne- oder Schmerztagebuch, dokumentieren Sie Ausfalltage, Arztkontakte, Medikamentenwechsel und Nebenwirkungen. Ergänzen Sie konkrete Alltagsbeispiele: Haushalt, Termine, Reizempfindlichkeit, Schlaf, Wege, soziale Kontakte.
Ärztliche Unterlagen gezielt anfordern
Bitten Sie Ihre Ärztinnen und Ärzte nicht nur um „einen Bericht“, sondern um Aussagen zu den Prüf-Punkten der Behörden: Häufigkeit und Dauer von Attacken, Funktionsniveau zwischen Attacken, Therapieversuche, Belastbarkeit, kognitive Einschränkungen und psychische Folgen. Je konkreter die Aussagen zur Leistungsfähigkeit sind, desto weniger Spielraum bleibt für pauschale Ablehnungen.
Pflegegrad strukturiert nach Modulen begründen
Beim Pflegegrad hilft Struktur nach Begutachtungs-Modulen: Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen, Alltagsgestaltung. Pro Modul genügen oft wenige, aber harte Beispiele – mit Häufigkeit („täglich“, „mehrmals wöchentlich“) und Art der Hilfe (Anleitung, Übernahme, Beaufsichtigung).
Erwerbsminderung in „Stunden“ und Bedingungen erklären
Bei Erwerbsminderung zählt, ob Sie unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts regelmäßig leistungsfähig sind. Beschreiben Sie Ausfälle, Nachwirkungen, Trigger, Konzentrationsprobleme, Reizbelastung und Unplanbarkeit. Wichtig ist nicht nur „wie krank“, sondern ob verlässliche Arbeit an mehreren Tagen pro Woche realistisch ist.
Fristen sichern und Begründung nachreichen
Wenn es knapp wird: fristwahrend Widerspruch einlegen („Begründung folgt“) und Unterlagen danach nachreichen. So verlieren Sie keine Rechte, während Sie Befunde sammeln. Senden Sie wichtige Schreiben nachweisbar oder geben Sie sie gegen Empfangsbestätigung ab.
Unterstützung holen und sachlich bleiben
Ein sachlicher, belegbarer Widerspruch wirkt stärker als Empörung – so unfair der Bescheid auch ist. Unterstützung bieten Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD), Beratungsstellen oder Fachanwälte für Sozialrecht. Ziel ist, die Entscheidung mit Fakten zu „zwingen“ – nicht mit Gefühlen zu überreden.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
1) Lohnt sich ein Widerspruch wirklich – oder kostet er nur Nerven?
Er lohnt sich besonders dann, wenn Gutachten unvollständig sind oder der Alltag deutlich stärker eingeschränkt ist, als es im Bescheid steht. Viele Entscheidungen werden im Widerspruch oder spätestens nach einem neuen Gutachten korrigiert. Wichtig ist, strukturiert zu argumentieren und Belege nachzureichen.
2) Was ist der häufigste Fehler bei Pflegegrad und GdB?
Viele nennen nur Diagnosen, aber nicht die konkreten Folgen im Alltag. Entscheidend ist, welche Hilfe Sie wann brauchen und wie stark Ihre Teilhabe eingeschränkt ist. Ohne Beispiele und Häufigkeiten wirkt selbst eine schwere Erkrankung „unsichtbar“.
3) Muss ich im Widerspruch schon alle Unterlagen beilegen?
Nein. Sie können fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Sinnvoll ist aber, so schnell wie möglich Gutachten, Facharztberichte und eine gute Alltagsdokumentation beizubringen.
4) Was hilft bei einer abgelehnten Erwerbsminderung am meisten?
Konkrete Angaben zur realen Belastbarkeit, zu Ausfalltagen, zu Nachwirkungen und dazu, warum verlässliche Arbeit unter üblichen Bedingungen nicht möglich ist. Außerdem: Berichte, die Funktionseinschränkungen beschreiben – nicht nur Diagnosen.
5) Was, wenn die Behörde beim Widerspruch trotzdem „Nein“ sagt?
Dann kommt die Klage vor dem Sozialgericht in Betracht. Gerade dort werden häufig neue Gutachten eingeholt, wenn die Aktenlage widersprüchlich ist. Wer gut dokumentiert und fachlich argumentiert, verbessert seine Chancen deutlich.
Fazit: Widerstand lohnt sich
Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie oft die erste Entscheidung nicht das letzte Wort ist. Pflegegrad, GdB und Erwerbsminderung werden in der Praxis immer wieder zu niedrig angesetzt – besonders, wenn Schmerzen, Migräne und psychische Belastungen zusammenkommen. Wer seine Einschränkungen konsequent dokumentiert, Gutachten kritisch prüft und strukturiert widerspricht, kann viel erreichen. Und manchmal ist genau dieser Widerspruch der Unterschied zwischen „abgewiesen“ und „endlich anerkannt“.




