Schwerbehinderung: Diese Vorteile bietet das Merkzeichen H

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Das Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis kennzeichnet die Hilflosigkeit einer Person. Es wird auf der Rückseite des Ausweises vermerkt und bringt Betroffenen eine Reihe von Nachteilsausgleichen.

Was bedeutet das Merkzeichen H?

Das Merkzeichen H steht für “hilflos” und wird Personen zuerkannt, die dauerhaft auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dies betrifft alltägliche Aufgaben, die ohne fremde Unterstützung nicht oder nur unzureichend ausgeführt werden können.

Die Hilfestellung muss regelmäßig und dauerhaft benötigt werden und umfasst grundlegende Tätigkeiten wie das An- und Auskleiden, die Körperpflege oder die Nahrungsaufnahme. Auch die Überwachung und Anleitung bei diesen Aufgaben kann als notwendige Unterstützung gelten.

Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) werden Menschen als hilflos eingestuft, wenn sie bei diesen Tätigkeiten aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen. Diese Unterstützung ist oftmals nicht nur körperlicher Natur, sondern kann auch geistiger oder psychischer Beistand sein, beispielsweise bei Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Voraussetzungen für das Merkzeichen H

Das Merkzeichen H wird in der Regel zusammen mit dem Grad der Behinderung (GdB) vom zuständigen Versorgungsamt auf Basis eines ärztlichen Gutachtens vergeben. Dabei ist eine medizinische Feststellung der Hilflosigkeit erforderlich, die durch die Behörde im Feststellungsbescheid bestätigt wird.

Die Betroffenen müssen nachweisen, dass ihre Behinderung so schwerwiegend ist, dass sie auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Wann wird das Merkzeichen H erteilt?

Das Merkzeichen H wird in folgenden Fällen immer vergeben:

  • Blindheit und hochgradige Sehbehinderung (auch Merkzeichen Bl genannt)
  • Hochgradige Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100, ohne dass das Merkzeichen Bl vergeben wird
  • Querschnittslähmung oder vergleichbare Behinderungen, die den dauerhaften Gebrauch eines Rollstuhls erforderlich machen
  • Behinderungen, die mit andauernder Bettlägerigkeit einhergehen

In bestimmten anderen Fällen wird das Merkzeichen H häufig vergeben, unter anderem bei:

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  • Hirnschäden, Epilepsie oder geistiger Behinderung in Verbindung mit einem GdB von 100
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputationen auf beiden Seiten

Welche Nachteilsausgleiche gewährt das Merkzeichen H?

Menschen mit dem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf zahlreiche finanzielle und praktische Nachteilsausgleiche. Diese sollen die Mehrbelastungen durch die Behinderung ausgleichen und den Betroffenen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:

Kostenlose Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Menschen mit dem Merkzeichen H können sich kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr bewegen, wenn sie eine entsprechende Wertmarke besitzen. Dies gilt für Straßenbahnen, Busse sowie U- und S-Bahnen.

Steuerliche Erleichterungen
Betroffene können von einer Reihe von steuerlichen Vergünstigungen profitieren:

  • Behinderten-Pauschbetrag: Menschen mit dem Merkzeichen H steht ein erhöhter Pauschbetrag zu, der ihre außergewöhnlichen Belastungen durch die Behinderung steuerlich berücksichtigt.
  • Pflegepauschbetrag für pflegende Angehörige: Seit dem Veranlagungszeitraum 2021 beträgt dieser 1.800 €.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kosten, die durch die Pflege oder spezielle Krankheitskosten entstehen, können steuerlich abgesetzt werden.
  • KfZ-Steuerbefreiung: Betroffene sind in der Regel von der KfZ-Steuer befreit.

Unterstützung bei Mobilität und Transport
Das Merkzeichen H eröffnet Betroffenen zudem verschiedene Mobilitätshilfen:

  • Fahrdienste: Menschen mit Hilflosigkeit haben Anspruch auf Fahrdienste, die sie zu medizinischen Terminen oder anderen notwendigen Einrichtungen transportieren.
  • Kraftfahrzeughilfe: Sollte die Person selbst fahren können, gibt es Unterstützung bei der Anschaffung oder dem Umbau eines Fahrzeugs.
  • Krankenbeförderung: Die Kosten für Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus werden oft von der Krankenkasse übernommen.

Weitere Vorteile und Befreiungen
Neben den oben genannten Vergünstigungen gibt es noch weitere Nachteilsausgleiche, die sich je nach Gemeinde unterscheiden können:

  • Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen: Dies gilt sowohl für die betroffenen Personen als Fahrerinnen als auch als Beifahrerinnen.
  • Hundesteuerbefreiung: In einigen Gemeinden besteht die Möglichkeit, von der Hundesteuer befreit zu werden, wenn ein Blinden- oder Schutzhund benötigt wird.

Pflegeversicherung und Merkzeichen H

Personen mit dem Merkzeichen H erfüllen häufig die Voraussetzungen für einen hohen Pflegegrad, in der Regel Pflegegrad 4 oder 5. Dies bedeutet, dass sie auf eine umfangreiche und dauerhafte Unterstützung in fast allen Lebensbereichen angewiesen sind.

Die Pflegeversicherung gewährt bei einem so hohen Pflegegrad zusätzliche finanzielle Leistungen, um die notwendige Betreuung sicherzustellen. Angehörige oder Pflegedienste, die diese Pflege übernehmen, können ebenfalls steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.