Eine mรถgliche Doppelbesteuerung der Rente ist problematisch, wenn Rentner sowohl auf die Rentenbeitrรคge wรคhrend des Erwerbslebens als auch auf die spรคter ausgezahlte Rente Steuern zahlen mรผssen. Das ist verfassungswidrig, weshalb die Politik in den vergangenen Jahren einige Reformen auf den Weg gebracht hat.
Inhaltsverzeichnis
Was versteht man unter Doppelbesteuerung bei der Rente?
Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn Rentner auf ihre Rentenzahlungen Steuern entrichten mรผssen, obwohl sie bereits auf die eingezahlten Rentenbeitrรคge wรคhrend des Erwerbslebens Steuern gezahlt haben.
Diese zwei Summen muss man dazu vergleichen:
- Der steuerfreie Teil der Rente: Dies ist der Anteil der Rentenzahlungen, der wรคhrend des Rentenbezugs steuerfrei bleibt.
- Die versteuerten Rentenbeitrรคge: Dies sind die Beitrรคge zur Rentenversicherung, die wรคhrend des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.
Wenn der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Rentenbeitrรคge, liegt eine Doppelbesteuerung vor.
Warum kommt es zu einer Doppelbesteuerung?
Der Ursprung des Problems liegt in der Verรคnderung des Rentenbesteuerungssystems ab 2005. Vor diesem Jahr zahlten Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeitrรคge aus versteuertem Einkommen, wรคhrend die Rente selbst weitgehend steuerfrei war.
Dieses System wurde schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt, bei der die Rentenbeitrรคge steuerlich absetzbar sind, dafรผr aber die Rentenzahlungen im Ruhestand besteuert werden.
Der รbergang erfolgt jedoch รผber viele Jahrzehnte, was zu der Problematik fรผhrt, dass Rentner in der รbergangszeit sowohl auf die Rentenbeitrรคge als auch auf die Rentenzahlungen Steuern zahlen kรถnnten.
Wer ist von einer Doppelbesteuerung betroffen?
Obwohl die Mehrheit der Rentner keine Doppelbesteuerung fรผrchten muss, gibt es einige Risikogruppen, die betroffen sein kรถnnten. Dazu gehรถren:
- Rentner, die erst seit kurzer Zeit in Rente sind: Je spรคter der Rentenbeginn, desto grรถรer ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.
- Ehemalige Selbststรคndige: Sie haben hรคufig den Groรteil ihrer Rentenversicherungsbeitrรคge selbst gezahlt, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschรผsse.
- Alleinstehende Rentner: Sie erhalten keine Hinterbliebenenrente, was die steuerfreie Rentensumme reduziert.
- Mรคnner: Aufgrund ihrer statistisch niedrigeren Lebenserwartung erhalten sie insgesamt weniger Rente, was zu einer hรถheren Besteuerung fรผhren kann.
Vor allem ehemalige Selbststรคndige sind hรคufig betroffen, da sie ihre Altersvorsorge ohne Arbeitgeberzuschรผsse aufgebaut haben. Dagegen sind Rentner, die ihr Arbeitsleben in einem Angestelltenverhรคltnis verbracht haben, eher seltener von Doppelbesteuerung betroffen.
Die Reformen zur Rentenbesteuerung
Um das Problem der Doppelbesteuerung zu entschรคrfen, hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 in zwei Urteilen konkrete Berechnungsgrundlagen fรผr die Doppelbesteuerung festgelegt. Die Politik reagierte daraufhin mit Gesetzesรคnderungen, die bereits seit 2022 in Kraft sind.
Zwei wesentliche รnderungen wurden umgesetzt:
- Erhรถhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Rentenbeitrรคgen: Seit 2023 kรถnnen die Rentenversicherungsbeitrรคge zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
- Langsamere Erhรถhung des steuerpflichtigen Rentenanteils: Statt jรคhrlich um 1 Prozent steigt der steuerpflichtige Rentenanteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozent. Das bedeutet, dass die vollstรคndige Besteuerung der Rente erst 2058 erreicht wird, statt wie ursprรผnglich geplant im Jahr 2040.
Wie kรถnnen Sie eine mรถgliche Doppelbesteuerung selbst berechnen?
Die Berechnung einer Doppelbesteuerung ist sehr aufwรคndig und erfordert umfangreiche Unterlagen. Hierzu mรผssen Sie Ihre steuerfreie Rente und die Summe der versteuerten Rentenbeitrรคge ermitteln.
Schritt 1: Berechnung des steuerfreien Rentenzuflusses
Der steuerfreie Anteil der Rente wird einmalig festgelegt und bleibt fรผr den gesamten Rentenbezug konstant. Er basiert auf dem Renteneintrittsjahr und der statistischen Lebenserwartung.
Zum Beispiel kรถnnte ein Rentner, der im Jahr 2021 mit 66 Jahren in Rente geht, jรคhrlich 19 Prozent seiner Bruttorente steuerfrei erhalten. Multipliziert mit seiner statistischen Lebenserwartung ergibt sich der steuerfreie Rentenzufluss.
Schritt 2: Ermittlung der versteuerten Rentenbeitrรคge
Hier mรผssen Sie alle wรคhrend des Erwerbslebens gezahlten Rentenbeitrรคge berรผcksichtigen. Diese mรผssen in zwei Zeitrรคume unterteilt werden:
- Betrรคge ab 2005: Ab diesem Jahr wurden Rentenbeitrรคge schrittweise steuerlich absetzbar. Der nicht absetzbare Teil gilt als versteuerter Rentenbeitrag.
- Beitrรคge vor 2005: Hier wird es kompliziert, da Sie alle Lohnabrechnungen und Steuerbescheide der vergangenen Jahrzehnte benรถtigen. Falls diese nicht mehr vorliegen, kann die Hรถhe der Rentenversicherungsbeitrรคge aus dem Versicherungsverlauf ermittelt werden.
Was tun, wenn eine Doppelbesteuerung vorliegt?
Wenn Sie anhand Ihrer Berechnungen den Verdacht haben, dass Sie von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, sollten Sie Ihre Unterlagen an das Finanzamt senden und um รberprรผfung bitten. Das Finanzamt wird Ihre Angaben prรผfen, wenn Sie alle erforderlichen Belege vorlegen kรถnnen.
Falls das Finanzamt Ihre Berechnung ablehnt und Sie weiterhin รผberzeugt sind, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, haben Sie die Mรถglichkeit, Einspruch einzulegen und notfalls vor dem Finanzgericht zu klagen. Allerdings ist dies mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.
Zukรผnftige Entwicklungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Trotz der bereits umgesetzten รnderungen wird erwartet, dass weitere Reformen folgen werden, um die Doppelbesteuerung vollstรคndig zu vermeiden. Laut aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die bestehenden Regelungen weiter anzupassen. Ziel ist es, sowohl zukรผnftige Rentner als auch Bestandsrentner vor einer Doppelbesteuerung zu schรผtzen.