Rente: So erkennt man, ob man von der Doppelbesteuerung betroffen ist

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Eine mögliche Doppelbesteuerung der Rente ist problematisch, wenn Rentner sowohl auf die Rentenbeiträge während des Erwerbslebens als auch auf die später ausgezahlte Rente Steuern zahlen müssen. Das ist verfassungswidrig, weshalb die Politik in den vergangenen Jahren einige Reformen auf den Weg gebracht hat.

Was versteht man unter Doppelbesteuerung bei der Rente?

Von einer Doppelbesteuerung spricht man, wenn Rentner auf ihre Rentenzahlungen Steuern entrichten müssen, obwohl sie bereits auf die eingezahlten Rentenbeiträge während des Erwerbslebens Steuern gezahlt haben.

Diese zwei Summen muss man dazu vergleichen:

  • Der steuerfreie Teil der Rente: Dies ist der Anteil der Rentenzahlungen, der während des Rentenbezugs steuerfrei bleibt.
  • Die versteuerten Rentenbeiträge: Dies sind die Beiträge zur Rentenversicherung, die während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen geleistet wurden.

Wenn der steuerfreie Rentenzufluss niedriger ist als die versteuerten Rentenbeiträge, liegt eine Doppelbesteuerung vor.

Warum kommt es zu einer Doppelbesteuerung?

Der Ursprung des Problems liegt in der Veränderung des Rentenbesteuerungssystems ab 2005. Vor diesem Jahr zahlten Arbeitnehmer ihre Rentenversicherungsbeiträge aus versteuertem Einkommen, während die Rente selbst weitgehend steuerfrei war.

Dieses System wurde schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt, bei der die Rentenbeiträge steuerlich absetzbar sind, dafür aber die Rentenzahlungen im Ruhestand besteuert werden.

Der Übergang erfolgt jedoch über viele Jahrzehnte, was zu der Problematik führt, dass Rentner in der Übergangszeit sowohl auf die Rentenbeiträge als auch auf die Rentenzahlungen Steuern zahlen könnten.

Wer ist von einer Doppelbesteuerung betroffen?

Obwohl die Mehrheit der Rentner keine Doppelbesteuerung fürchten muss, gibt es einige Risikogruppen, die betroffen sein könnten. Dazu gehören:

  • Rentner, die erst seit kurzer Zeit in Rente sind: Je später der Rentenbeginn, desto größer ist der steuerpflichtige Anteil der Rente.
  • Ehemalige Selbstständige: Sie haben häufig den Großteil ihrer Rentenversicherungsbeiträge selbst gezahlt, ohne steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse.
  • Alleinstehende Rentner: Sie erhalten keine Hinterbliebenenrente, was die steuerfreie Rentensumme reduziert.
  • Männer: Aufgrund ihrer statistisch niedrigeren Lebenserwartung erhalten sie insgesamt weniger Rente, was zu einer höheren Besteuerung führen kann.

Vor allem ehemalige Selbstständige sind häufig betroffen, da sie ihre Altersvorsorge ohne Arbeitgeberzuschüsse aufgebaut haben. Dagegen sind Rentner, die ihr Arbeitsleben in einem Angestelltenverhältnis verbracht haben, eher seltener von Doppelbesteuerung betroffen.

Die Reformen zur Rentenbesteuerung

Um das Problem der Doppelbesteuerung zu entschärfen, hat der Bundesfinanzhof im Mai 2021 in zwei Urteilen konkrete Berechnungsgrundlagen für die Doppelbesteuerung festgelegt. Die Politik reagierte daraufhin mit Gesetzesänderungen, die bereits seit 2022 in Kraft sind.

Zwei wesentliche Änderungen wurden umgesetzt:

  1. Erhöhung der steuerlichen Absetzbarkeit von Rentenbeiträgen: Seit 2023 können die Rentenversicherungsbeiträge zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
  2. Langsamere Erhöhung des steuerpflichtigen Rentenanteils: Statt jährlich um 1 Prozent steigt der steuerpflichtige Rentenanteil seit 2023 nur noch um 0,5 Prozent. Das bedeutet, dass die vollständige Besteuerung der Rente erst 2058 erreicht wird, statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2040.

Wie können Sie eine mögliche Doppelbesteuerung selbst berechnen?

Die Berechnung einer Doppelbesteuerung ist sehr aufwändig und erfordert umfangreiche Unterlagen. Hierzu müssen Sie Ihre steuerfreie Rente und die Summe der versteuerten Rentenbeiträge ermitteln.

Schritt 1: Berechnung des steuerfreien Rentenzuflusses

Der steuerfreie Anteil der Rente wird einmalig festgelegt und bleibt für den gesamten Rentenbezug konstant. Er basiert auf dem Renteneintrittsjahr und der statistischen Lebenserwartung.

Zum Beispiel könnte ein Rentner, der im Jahr 2021 mit 66 Jahren in Rente geht, jährlich 19 Prozent seiner Bruttorente steuerfrei erhalten. Multipliziert mit seiner statistischen Lebenserwartung ergibt sich der steuerfreie Rentenzufluss.

Schritt 2: Ermittlung der versteuerten Rentenbeiträge

Hier müssen Sie alle während des Erwerbslebens gezahlten Rentenbeiträge berücksichtigen. Diese müssen in zwei Zeiträume unterteilt werden:

  1. Beträge ab 2005: Ab diesem Jahr wurden Rentenbeiträge schrittweise steuerlich absetzbar. Der nicht absetzbare Teil gilt als versteuerter Rentenbeitrag.
  2. Beiträge vor 2005: Hier wird es kompliziert, da Sie alle Lohnabrechnungen und Steuerbescheide der vergangenen Jahrzehnte benötigen. Falls diese nicht mehr vorliegen, kann die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge aus dem Versicherungsverlauf ermittelt werden.

Was tun, wenn eine Doppelbesteuerung vorliegt?

Wenn Sie anhand Ihrer Berechnungen den Verdacht haben, dass Sie von einer Doppelbesteuerung betroffen sind, sollten Sie Ihre Unterlagen an das Finanzamt senden und um Überprüfung bitten. Das Finanzamt wird Ihre Angaben prüfen, wenn Sie alle erforderlichen Belege vorlegen können.

Falls das Finanzamt Ihre Berechnung ablehnt und Sie weiterhin überzeugt sind, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen und notfalls vor dem Finanzgericht zu klagen. Allerdings ist dies mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Zukünftige Entwicklungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Trotz der bereits umgesetzten Änderungen wird erwartet, dass weitere Reformen folgen werden, um die Doppelbesteuerung vollständig zu vermeiden. Laut aktuellem Stand plant die Bundesregierung, die bestehenden Regelungen weiter anzupassen. Ziel ist es, sowohl zukünftige Rentner als auch Bestandsrentner vor einer Doppelbesteuerung zu schützen.