Schwerbehinderung: Deutschlandticket wird teurer – diese Ansprüche stoppen die Kostenfalle

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Das Deutschlandticket wird teurer – und für viele schwerbehinderte Menschen stellt sich die Frage, ob sie diese Erhöhung überhaupt zahlen müssen oder ob sie bereits Ansprüche haben, mit denen sie Hunderte Euro im Jahr sparen könnten.

Entscheidend ist nicht nur der neue Monatspreis, sondern die Kombination aus Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen, Wertmarke und eventuellen Sozialleistungen.

Deutschlandticket oder Wertmarke: Wer braucht welches Ticket wirklich?

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und bestimmten Merkzeichen wie G, aG, H, Bl oder Gl können ein Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis erhalten. Mit dieser Kombination besteht bundesweit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, also in Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen sowie Regionalbahnen und Regionalexpresszügen der zweiten Klasse.

In der Praxis ersetzt diese Freifahrtberechtigung das Deutschlandticket im Nahverkehr vollständig.

Für Betroffene mit Wertmarke ist die Preiserhöhung des Deutschlandtickets daher nur dann relevant, wenn trotzdem ein zusätzliches Abo besteht, das für dieselben Fahrten eigentlich nicht nötig wäre. Anders sieht es bei schwerbehinderten Menschen ohne Freifahrt-Merkzeichen aus:

Wer zwar einen Schwerbehindertenausweis, aber kein G, aG, H, Bl oder Gl im Ausweis stehen hat, kann die Wertmarke nicht nutzen und bleibt auf reguläre Zeitfahrscheine angewiesen.

Für diese Gruppe ist das Deutschlandticket trotz Preissteigerung häufig weiterhin das günstigste Angebot, weil lokale Monatskarten in vielen Verbünden deutlich teurer ausfallen.

Kostenvergleich: Wertmarke und Deutschlandticket im Jahr

Die Wertmarke ist, gemessen an einem Jahresabo des Deutschlandtickets, preiswert. Während das Deutschlandticket mit einem Monatspreis von 63 Euro auf 756 Euro im Jahr kommt, liegt die Jahreswertmarke für viele Berechtigte nur im niedrigen dreistelligen Bereich.

Für bestimmte Personengruppen, etwa blinde oder hilflose Menschen sowie Beziehende von Bürgergeld oder Grundsicherung mit passenden Merkzeichen, kann die Wertmarke sogar kostenfrei sein.

Wer in diese Gruppen fällt und trotzdem ein Deutschlandticket bezahlt, finanziert im Ergebnis ein Ticket, das durch den Nachteilsausgleich bereits abgedeckt wäre. Besonders teuer wird es für Menschen mit niedrigen Einkommen, die eigentlich Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke hätten, aber nur über das Deutschlandticket informiert wurden.

Beispielrechnung: Wie sich falsche Ticketwahl im Geldbeutel bemerkbar macht

Eine Person mit GdB 80 und Merkzeichen G pendelt täglich im Nahverkehr. Sie hat Anspruch auf eine Wertmarke, bezieht aber keine Sozialleistung, sodass sie die Jahreswertmarke regulär bezahlt. Nutzt sie ein Deutschlandticket mit 63 Euro im Monat, entstehen im Jahr 756 Euro an Ticketkosten.

Entscheidet sie sich stattdessen für die Wertmarke, liegt der Jahresbetrag deutlich niedriger. Die Differenz kann über 600 Euro im Jahr betragen, obwohl sich an der tatsächlichen Nutzung der Verkehrsmittel nichts ändert.

Noch deutlicher wird der Unterschied bei einer schwerbehinderten Person mit Merkzeichen G, die Bürgergeld oder Grundsicherung erhält und deshalb eine kostenfreie Wertmarke bekommen kann.

Der Nahverkehr wäre rechtlich komplett abgedeckt, dennoch fließen mit einem Deutschlandticket jeden Monat 63 Euro an den Verkehrsverbund, also 756 Euro im Jahr, obwohl diese Ausgaben vermeidbar wären.

Eine andere Konstellation sieht man bei schwerbehinderten Menschen ohne Freifahrt-Merkzeichen: Kostet die lokale Monatskarte für Stadt und Umland beispielsweise 90 Euro, dann liegt der Jahresbetrag bei 1.080 Euro. Das Deutschlandticket mit 756 Euro bleibt hier trotz Preiserhöhung eine spürbare Entlastung, auch wenn der Abstand etwas kleiner geworden ist.

Tabelle: Deutschlandticket und Wertmarke im direkten Vergleich

Konstellation Jahreskosten Nahverkehr (Beispiel)
Deutschlandticket 63 € pro Monat 756 € pro Jahr
Schwerbehindert, Merkzeichen G, Wertmarke (Eigenanteil) 104 € pro Jahr
Schwerbehindert mit Merkzeichen Bl oder H, kostenfreie Wertmarke 0 € pro Jahr
Bürgergeld oder Grundsicherung mit Merkzeichen G und kostenfreier Wertmarke 0 € pro Jahr
Schwerbehindert ohne Freifahrt-Merkzeichen, lokale Monatskarte 90 € 1.080 € pro Jahr
Schwerbehindert ohne Freifahrt-Merkzeichen, Deutschlandticket 756 € pro Jahr

An den Zahlen lässt sich klar erkennen, dass die Preiserhöhung hauptsächlich diejenigen trifft, die vorhandene Freifahrtrechte gar nicht oder nur teilweise nutzen. Für schwerbehinderte Menschen ohne Freifahrt-Merkzeichen bleibt das Deutschlandticket dagegen oft ein wichtiges Sparmodell.

Entlastung im Alltag: Wertmarke, Sozialticket und Kostenübernahmen

Eine bundesweite Erstattung der Deutschlandticket-Mehrkosten speziell für schwerbehinderte Menschen existiert nicht. Entlastung entsteht primär dort, wo die bestehenden Nachteilsausgleiche konsequent ausgeschöpft werden.

Wer ein Merkzeichen wie G, aG, H, Bl oder Gl im Ausweis hat und zusätzlich Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe bezieht, sollte prüfen, ob eine kostenlose oder ermäßigte Wertmarke in Betracht kommt. Mit dieser Lösung entfällt der laufende Ticketkauf für den Nahverkehr vollständig; das Deutschlandticket wird dann nur noch für spezielle Konstellationen interessant, etwa wenn zusätzlich regelmäßig Fernverkehr genutzt wird.

In vielen Regionen wurden zudem Sozialvarianten des Deutschlandtickets eingeführt, die unter Bezeichnungen wie Deutschlandticket Sozial oder Sozialticket laufen. Sie richten sich an Menschen mit geringen Einkommen und können den Monatspreis spürbar senken. Die Voraussetzungen und Rabatthöhen sind regional sehr unterschiedlich; eine Nachfrage beim örtlichen Verkehrsverbund oder Sozialamt bringt hier Klarheit.

Jobcenter und Sozialämter können Fahrtkosten in Einzelfällen als Mehrbedarf oder im Rahmen besonderer Leistungen übernehmen, etwa wenn regelmäßige Fahrten zu einer Maßnahme, zu medizinischen Behandlungen oder zu Reha-Terminen notwendig sind und ohne Ticket nicht finanzierbar wären.

Auch Reha-Träger und Rentenversicherung beteiligen sich bei bestimmten Leistungen an Fahrtkosten und akzeptieren hierbei häufig Zeitfahrscheine oder das Deutschlandticket als Grundlage. Diese Formen der Entlastung sind jedoch individuell zu prüfen und ersetzen keine allgemeine Kostenerstattung.

Besondere Regeln: Merkzeichen B, Kfz-Steuer und ländliche Regionen

Für Menschen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis spielt neben der Ticketfrage auch die Begleitperson eine Rolle. Hat die schwerbehinderte Person selbst ein gültiges Ticket oder eine Freifahrtberechtigung, kann die eingetragene Begleitperson in vielen Fällen im Nahverkehr kostenlos mitfahren; im Fernverkehr gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Bahn.

Die Preiserhöhung des Deutschlandtickets trifft dann primär den schwerbehinderten Menschen selbst, nicht aber die notwendige Begleitung.

Daneben besteht das Wahlrecht zwischen unentgeltlicher Beförderung im ÖPNV und einer Ermäßigung oder Befreiung bei der Kfz-Steuer. Wer die Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl hat, muss sich entscheiden, ob die Wertmarke oder der Nachteilsausgleich beim Auto wichtiger ist.

Gerade mit steigenden Ticketpreisen kann ein Wechsel hin zur Wertmarke finanziell attraktiver werden, wenn der ÖPNV am Wohnort tatsächlich nutzbar ist.

Problematisch bleiben ländliche Gebiete mit dünnem Fahrplan. Dort sind sowohl Wertmarke als auch Deutschlandticket formal vorhanden, bieten aber wegen seltener Verbindungen nur begrenzten praktischen Nutzen.

Gesetzlich vorgesehene pauschale Ausgleichszahlungen für unvermeidliche Pkw-Nutzung gibt es hierfür nicht; hier greifen allenfalls Kfz-Steuervergünstigungen und individualisierte Leistungen zur Mobilität, etwa im Rahmen der Eingliederungshilfe oder der Teilhabe am Arbeitsleben.

Konkrete Schritte für Betroffene

Schwerbehinderte Menschen sollten zunächst prüfen, welche Merkzeichen im Ausweis stehen und ob ein Anspruch auf ein Beiblatt mit Wertmarke besteht. Liegt dieser vor, kann sich der Umstieg von einem Deutschlandticket auf die Wertmarke innerhalb weniger Monate finanziell auszahlen, insbesondere wenn die Wertmarke kostenlos oder stark ermäßigt ist.

Wer keinen Freifahrt-Anspruch hat, sollte die Preise des örtlichen Verkehrsverbundes mit den 63 Euro des Deutschlandtickets vergleichen und parallel nach Sozialvarianten des Tickets fragen.

Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe, die hohe regelmäßige Fahrtkosten etwa zu Ärzten, Therapien oder Maßnahmen haben, können mit ihrem Jobcenter oder Sozialamt klären, ob ein zusätzlicher Mehrbedarf oder eine gezielte Kostenübernahme in Betracht kommt.

Entscheidend ist eine saubere Begründung im Einzelfall und eine möglichst frühzeitige Antragstellung, damit unnötige Ticketausgaben gar nicht erst entstehen.

FAQ zur Deutschlandticket-Preiserhöhung und Schwerbehinderung

Muss ich das Deutschlandticket weiter bezahlen, wenn ich eine Wertmarke habe?
Nein. Wer ein Beiblatt mit Wertmarke und die passenden Merkzeichen besitzt, kann den Nahverkehr bundesweit mit Ausweis und Wertmarke nutzen. Ein zusätzliches Deutschlandticket ist für Busse und Bahnen im Nahverkehr in der Regel nicht erforderlich.

Lohnt sich das Deutschlandticket trotz Schwerbehinderung für mich?
Das kann sich lohnen, wenn kein Freifahrt-Merkzeichen vorliegt und die normale Monatskarte des Verkehrsverbundes teurer ist als 63 Euro. Ohne Anspruch auf Wertmarke bleibt das Deutschlandticket häufig das wirtschaftlichste Angebot.

Bekomme ich die Mehrkosten des Deutschlandtickets automatisch erstattet?
Nein. Es gibt keine pauschale Erstattung speziell für schwerbehinderte Menschen. Entlastung entsteht über kostenfreie oder ermäßigte Wertmarken, regionale Sozialtickets und in begründeten Einzelfällen über Kostenübernahmen von Jobcentern, Sozialämtern oder Reha-Trägern.

Was kann ich tun, wenn ich bisher Deutschlandticket zahle, aber Anspruch auf eine kostenlose Wertmarke habe?
In diesem Fall sollte möglichst rasch die Wertmarke beantragt und das Deutschlandticket mit Wirkung zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden. Je früher der Wechsel erfolgt, desto mehr Ticketkosten können eingespart werden.

Fährt meine Begleitperson kostenlos mit, wenn ich ein Ticket oder eine Wertmarke habe?
Mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis kann eine eingetragene Begleitperson im Nahverkehr in der Regel unentgeltlich mitfahren, sofern die schwerbehinderte Person selbst ein gültiges Ticket oder eine Freifahrtberechtigung besitzt. Im Fernverkehr gelten zusätzlich die jeweiligen Regelungen des Bahnunternehmens.