Ein aktueller Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) verdeutlicht, wie anspruchsvoll es ist, einen höheren Grad der Behinderung (GdB) einzufordern. Wer keine neuen medizinischen Fakten vorlegt, riskiert eine Ablehnung.
Chronische Schmerzen oder unspezifische Beschwerden reichen selten aus. Betroffene sollten deshalb umfassende Nachweise sammeln und klare Diagnosen darlegen, bevor sie eine GdB-Erhöhung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Weshalb der GdB so wichtig ist
Menschen mit Behinderung profitieren vom GdB in vielerlei Hinsicht. Ein höherer Wert ermöglicht etwa steuerliche Erleichterungen und erleichtert den Erhalt bestimmter Nachteilsausgleiche. Auch die Altersrente für schwerbehinderte Personen steht oft früher zur Verfügung.
Viele Antragstellende hoffen auf einen GdB von 50 oder mehr, um diese Vorteile zu nutzen. Dennoch bleibt der Behördenweg langwierig, wenn fundierte Gutachten fehlen.
Kurze Wartezeiten auf die Entscheidung sind selten. Oft dauert es Monate, bis das Versorgungsamt die erste Einstufung vornimmt. Wer dann mit der Bewertung nicht einverstanden ist, kann Widerspruch einlegen. Scheitert dieser, bleibt nur der Gang vor die Sozialgerichte.
Der konkrete Fall: Kein Erfolg vor dem Bundessozialgericht
Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger bereits mehrere Rückenoperationen hinter sich und litt unter starken Dauerschmerzen. Er beantragte zunächst einen höheren GdB, wurde jedoch nur mit 30 Punkten eingestuft. Eine erneute Prüfung erhöhte den Wert auf 40.
Damit gab sich der Betroffene nicht zufrieden. Er wollte 50 Punkte und das Merkzeichen „G“ erreichen, um eventuelle Gehbeeinträchtigungen anerkennen zu lassen.
Mehrere Instanzen befassten sich mit der Beschwerde. Das Sozialgericht verneinte die Notwendigkeit einer weiteren Erhöhung, weil die vorgelegten Unterlagen keine zusätzlichen Defizite belegten. Auch psychische Einschränkungen wurden nicht eindeutig diagnostiziert.
Die Berufungsinstanz blieb bei derselben Einschätzung. Daraufhin wandte sich der Kläger an das BSG, um die Revision durchzusetzen.
Das BSG urteilte jedoch, dass keine neuen Tatsachen vorlagen. Alle vorhandenen Gutachten seien bereits berücksichtigt worden. Daher gebe es keinen Grund, die Revision zuzulassen. Diese Entscheidung bestätigte das Urteil des Landessozialgerichts.
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Hohe Beweispflichten für GdB-Antragsteller
Schmerzzustände ohne klar dokumentierte Befunde überzeugen Gerichte selten. Oft benötigen Betroffene umfangreiche ärztliche Unterlagen, die ihre Beschwerden objektiv untermauern. Auch psychische Probleme müssen eindeutig belegt werden. Ein reines Berufen auf subjektive Schmerzempfindungen reicht in der Regel nicht.
Wer das Merkzeichen „G“ anstrebt, sollte den Fokus auf nachweisbare Einschränkungen beim Gehen legen. Dabei genügen leichte Gangprobleme nicht. Viele Ablehnungen beruhen darauf, dass Betroffene laut ärztlicher Einschätzung ausreichend mobil sind. Gerichte orientieren sich an diesen Einschätzungen und verneinen dann die Voraussetzungen für das Merkzeichen.
Weitere Stolpersteine und Risiken
Ein Antrag auf GdB-Erhöhung birgt ein gewisses Risiko: Bei genauerer Prüfung kann das Versorgungsamt den bereits gewährten Wert senken, wenn neue Untersuchungen die bisherige Einstufung nicht mehr rechtfertigen. Antragstellende sollten dieses Szenario im Blick behalten.
Mögliche Nachteile bei unzureichender Vorbereitung:
- Herabstufung des bestehenden GdB
- Verzögerung der gesamten Verfahren
- Zusätzlicher Aufwand und Kosten für Gutachten
- Fehlende Anerkennung wichtiger Merkzeichen
Ein gründliches Vorgehen mindert diese Risiken. Ratsam ist, sich professionellen Rat zu holen, bevor offizielle Schritte eingeleitet werden.
Wichtige Aspekte bei chronischen Schmerzen
Chronische Schmerzen betreffen viele Menschen, die einen höheren GdB anstreben. Doch diese Beschwerden sind komplex. Je nach Art und Lokalisation variieren die Auswirkungen stark. Ohne präzise ärztliche Dokumentation fällt eine Höherstufung schwer.
Fachärztliche Atteste sollten:
- Klare Diagnosen nennen, etwa „chronisches Schmerzsyndrom“
- Den Schweregrad beschreiben und dessen Alltagsrelevanz betonen
- Begleitbeschwerden, wie Depressionen oder Schlafstörungen, auflisten
Gerade psychische Begleiterscheinungen lassen sich nur durch anerkannte Fachärztinnen oder Fachärzte diagnostizieren. Wer lediglich auf eigene Angaben verweist, hat vor Gericht selten Erfolg.
Tipps für eine solide Antragsstrategie
Viele Betroffene benötigen Hilfe bei der Antragstellung. Häufig lohnt es sich, fachkundige Beratung hinzuzuziehen. Rentenberater oder erfahrene Anwälte bieten Unterstützung im Umgang mit Behörden und Sozialgerichten.
So können Sie Ihren Antrag auf eine höhere Einstufung optimal vorbereiten:
- Aktuelle ärztliche Unterlagen einholen: Alle relevanten Befunde, Berichte und Diagnosen sollten vorliegen.
- Psychische Beschwerden genau abklären: Bei Bedarf eine fachpsychiatrische Untersuchung vornehmen lassen.
- Vollständige Antragsformulare einreichen: Lückenhafte Unterlagen führen schnell zu Rückfragen oder Ablehnungen.
- Fristen einhalten: Widersprüche oder Klagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.
Mit einer strukturierten Herangehensweise vermeiden Sie vermeidbare Fehler.
Bedeutung für die Rente
Wer schwerbehindert ist, kann oft früher in Rente gehen. Das betrifft insbesondere Menschen, die einen GdB von 50 oder mehr haben. Auch die steuerlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen. So sparen einige Versicherte Jahr für Jahr beträchtliche Summen.
Die Anerkennung einer Schwerbehinderung spielt zudem eine Rolle bei Renten wegen Erwerbsminderung. Wenn Betroffene ihre gesundheitlichen Einschränkungen genau belegen, steigen die Chancen auf Leistungen.
Allerdings prüfen die Rentenversicherungsträger jeden Fall gründlich. Ein durchdachter Antrag erleichtert die Bewertung und kann Zeit sparen.
Konsequenzen aus dem BSG-Beschluss
Die Entscheidung des BSG zeigt: Wer eine Ablehnung erleidet, benötigt klare neue Beweise, um das Gericht umzustimmen. Behördliche und gerichtliche Instanzen werten sämtliche Gutachten sorgfältig aus. Sie bewilligen eine Erhöhung nur, wenn deutliche Verschlechterungen der Gesundheit belegt werden können.
Somit hat der Beschluss Signalwirkung. Viele vergleichbare Fälle könnten ebenso abgelehnt werden, wenn keine frischen Diagnosen oder relevanten Testergebnisse vorliegen. Betroffene sollten also genau prüfen, ob genügend Dokumentationen vorhanden sind.
Praxisbeispiel: Gang zur Behörde
Angenommen, Sie leiden unter chronischem Rückenschmerz und einer begleitenden Depression. Sie vermuten, dass Ihr aktueller GdB von 40 zu niedrig ist. Vor einer Beantragung einer Höherstufung sollten Sie Rücksprache mit Ihren behandelnden Ärztinnen oder Ärzten halten.
Viele Praxen stellen heute spezialisierte Atteste aus, die das Ausmaß der Beschwerden bewerten. Anschließend unterziehen Sie sich am besten einer fachpsychiatrischen Begutachtung. Diese Nachweise belegen Ihre Einschränkungen. Behörden und Gerichte achten genau auf die inhaltliche Tiefe der Dokumente.