Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze?

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Witz: Schlüssiges Konzept zur Hartz IV-Mietobergrenze in Bochum

01.03.2013

In diesen Tagen ist ja „Klartext“ angesagt: Steinbrück hat die Vorsitzenden zweier grosser italienischer Wählervereinigungen als „Clowns“ bezeichnet – natürlich ohne sie beleidigen zu wollen. Die SPD-Führung springt ihm zu Hilfe. Ob im „Amt für Soziales und Wohnen“ und im Jobcenter auch Clowns aktiv sind ist hier unbekannt – ein Witz ist es immer wieder was sie tun, allerdings zu Lasten der Hartz IV-Betroffenen.

Jetzt haben sie ein Papier veröffentlicht, das sie nennen: „Schlüssiges Konzept zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) nach den Bestimmungen des SGB II und SGB XII“. Entweder haben sie die Diskussionen und Gerichtsentscheide der letzten Jahre verschlafen oder sind einfach frech und versuchen es noch einmal mit der bekannten Methode „Aussitzen“.

Ein den Anforderungen des Bundessozialgerichts genügendes „schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der Mietobergrenzen erfordert aufwendige sozialwissenschaftliche Erhebungen und eine entsprechende wissenschaftliche Bearbeitung. Dabei können Kosten in Höhe von mehreren hunderttausend Euro entstehen. Dieser zusammengekloppte Witz auf vier Seiten lohnt nicht sich weiter damit zu befassen … . Wie üblich haben sie das Papier klammheimlich erstellt und weder Sozialausschuss und Rat noch die Betroffenen, Beratungsstellen und die Öffentlichkeit informiert. Das Papier ist hier zu finden. (Norbert Hermann für Bochum Prekär)