Hartz IV-Behörde verlangt für Zeitreise Nachweis

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Sind Reisen zurück in die Vergangenheit strafbar? Und wie werden diese Zeitreisen finanziert? Diese Frage muss nun das Sozialgericht Düsseldorf klären

18.10.2013

Mit einem echten Klamauk muss sich derzeit das Sozialgericht Düsseldorf beschäftigen. Das Gericht hat nach Recherchen des Düsseldorfer Abendblattes allen Ernstes zu prüfen, ob ein Hartz IV-Bezieher „Zeitreisen“ unternommen hat. Denn das hiesige Jobcenter fordert den Betroffenen auf, nachzuweisen, wie er die Zeitreisen finanziert hat. Aus Spaß hatte der Düsseldorfer der Behörde ein fingiertes Reisedokument vorgelegt. In dem Reisepass war ein Einreisedatum inklusive Stempel vermerkt, das vor der Zeit der Geburt des Leistungsberechtigten lag. Er erklärte dem Jobcenter, dass er befähigt sei, Zeitreisen zu unternehmen.

Wenig Spaß versteht indes das Jobcenter: Die Behörde will ergründen, wie der Arbeitslosengeld II- Bezieher seine Reisen in die Vergangenheit finanziert hat. Zudem solle ein Strafverfahren gegen den „Zeitreisenden“ eingeleitet werden. Denn, so die Begründung des Jobcenters, der Leistungsbezieher habe das Jobcenter nicht über die Zeitreisen in Kenntnis gesetzt.

Zum wahren Hintergrund: Der im Jahre 1972 geborene Mann hatte dem Jobcenter eine Kopie eines offensichtlich per Fotomontage angefertigten Reisedokumentes vorgelegt. In dem vermeintlichen Reisepass sind Reisedaten verschiedener Staaten dieser Erde versehen. Ein Stempel weist ein Einreisedatum von 1970 auf, also zwei Jahre vor der Geburt des Klägers. Demnach solle der Mann angeblich zwei Jahre vor seiner Geburt gereist sein. Nun will aber das Jobcenter wissen, wie der Mann die Reisen vor seiner Geburt finanziert habe. Das Gericht (Az: S 40 AS 2814/13) wird sicher viel Spaß daran haben, die Zeitreisen des Mannes nachzuvollziehen. (wm)

Bild: Elke Sawistowski / pixelio.de