Neue Gesetzesregelung ab dem 1. September 2009: Rentenausgleich soll bei Scheidung gerechter werden
Jeder bekommt nun ein eigenes Rentenkonto
Ab ersten September gilt eine neue Gesetzesregelung: Der Rentenausgleich soll bei einer Scheidung zwischen zwei Ehepartnern gerechter werden. Bei Ehepaare sollen für das Alter besser versorgt sein. Dabei soll auch derjenige bedacht werden, der während der Ehe nicht gearbeitet hat. Der Versorgungsausgleich regelt jetzt die Rentenansprüche der Ehepartner nach einer Scheidung neu.
Bisher galt: Wenn bei einer Scheidung der eine Ehepartner mehr verdient hat als der andere, wurden die Rentenansprüche so verrechnet, dass die Differenz halbiert und über die gesetzliche Rentenversicherung ausgeglichen wurde. Das wurde mittels der so genannten Barwertverordnung umgerechnet. Das Ergebnis dieser Berechnung entsprach nicht immer der tatsächlichen Wertentwicklung. So war die Teilung nicht immer fair.
Neu ab 1. September 2009: Jetzt erhält jeder Ehepartner sozusagen ein eigenes „Rentenkonto“ bei den verschiedenen Versorgunssystemen, egal ob bei der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken, betrieblichen Pensionskassen oder privaten Rentenversicherungen. War ein Ehepartner nicht berufstätig, hat er trotzdem einen Rentenanspruch – nämlich gegen den Versorgungsträger des anderen Ehepartners. Das nennt sich „interne Teilung“. Auf dem Rentenkonto wird die Hälfte des bisherigen Anspruchs gutgeschrieben. Dabei muss nicht mehr verrechnet werden: Auch der Anspruch aus der Altersvorsorge ist bei der Scheidung schon vollständig geteilt. (01.09.2009)
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