Hartz IV: Hausbesuche und Kontrollen durch Private

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Hausbesuche und Kontrolle durch nicht-öffentliche Stellen in Offenbach: Jobcenter Offenbach erhöht mit Pilotprojekt Druck auf ALG II Bezieher

In Offenbach wird ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, ALG II- Bezieher weiter unter Druck zu setzen. Voraussetzung für einen Leistungsbezug ist eine verpflichtende Teilnahme an dem am 10.08.2009 beginnenden Projekt über zwei Monate, viermal die Woche für jeweils vier Stunden teilzunehmen. Die Anwesenheit ist Pflicht, sonst gibt es kein Geld.

In der bis zum 29 Juli 2009 laufenden Ausschreibung verpflichten sich die Anbieter der Maßnahme nicht nur zur Meldung von unzureichender Mitwirkung und Schlechtleistung der Teilnehmer, sondern auch zu kontrollierenden Hausbesuchen. Wörtlich: ,Die Aktivierung beinhaltet auch, dass ein nicht zur Maßnahme erschienener Teilnehmer (der keinen wichtigen Grund für sein Fernbleiben angezeigt hat), an seinem Wohnsitz vom Auftragnehmer aufgesucht wird (Aktivierungsversuch). Kann der Teilnehmer, der nicht zur Maßnahme erschienen ist, in seiner Wohnung angetroffen werden, hat der Auftragnehmer dem Teilnehmer im Rahmen eines persönlichen Gesprächs deutlich vor Augen zu führen, dass der Teilnehmer aktiv an der Maßnahme zu seiner Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung mitzuwirken hat. Dieser mündliche Hinweis auf die Pflichten des Teilnehmers (mündliche Verwarnung) ist vom Auftragnehmer zu protokollieren.’

Werner Schulten, Sprecher der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE erklärt hierzu:
"Nachdem die verfassungswidrige Observationsanweisung wieder zurückgenommen wurde, wird erneut ein Versuch unternommen, die Erwerbslosen für ihre Situation selbst verantwortlich zu machen. In der 50-seitigen Ausschreibung der Maßnahme geht es fast ausschließlich um Kontrollmeldungen und Informationsbeschaffung wie über das soziale Umfeld der Teilnehmer. Letztere müssen zum Beispiel bei Krankheit bereits am ersten Fehltag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, sonst droht Leistungskürzung. Die privaten Anbieter sind durch Vertragskündigung und Androhung von Schadensersatzklagen bei fehlender Weitergabe von Informationen gehalten, ihrerseits Druck auf die Teilnehmer auszuüben. Angesichts der Tatsache, dass Voraussetzung für die Teilnahme eine über 18-monatige Erwerbslosigkeit ist, muss man sich die Frage stellen, warum eine solche ,Förderung’ nicht bereits im ALG I — Bezug durchgeführt wurde. Die Maßnahme dient ausschließlich dem Zweck, Statistiken zu verfälschen und Betroffene zu stigmatisieren und zu entmündigen. Der menschenrechtswidrige Sanktionsparagraph 31 des SGB II muss sofort abgeschafft werden, sonst könnte der nächste Schritt die Wiedereinführung von Arbeitslagern sein." (Die Linke Offenbach, 21.07.2009)