Rente: Sparpaket gestoppt – Anfang 2026 können die Krankenkassenbeiträge steigen

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Millionen gesetzlich Versicherte müssen sich zum Jahreswechsel 2025/2026 womöglich doch auf steigende Krankenkassenbeiträge einstellen. Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Zwei-Milliarden-Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) am 21. November gestoppt und in den Vermittlungsausschuss geschickt.

Damit ist unklar, ob die geplanten Entlastungen für die Kassen rechtzeitig kommen – und ob das Versprechen stabiler Beiträge zu halten ist.

Bundesrat bremst Zwei-Milliarden-Paket aus

Der Bundestag hatte kurz zuvor ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die GKV-Finanzen stabilisieren wollte. Kern war ein Sparvolumen von rund zwei Milliarden Euro für das Jahr 2026.

Etwa 1,8 Milliarden Euro sollten über geringere Ausgabenzuwächse bei den Krankenhäusern eingespart werden, weitere Einschnitte waren bei Verwaltungskosten der Krankenkassen und beim Innovationsfonds vorgesehen.

Weil der Bundesrat dem Paket aber nicht zustimmte, wurde der Vermittlungsausschuss angerufen. Vertreter von Bundestag und Bundesrat müssen nun einen Kompromiss suchen. Gelingt bis zur letzten Bundesratssitzung vor dem Jahreswechsel keine Einigung, tritt das Gesetz zum 1. Januar 2026 nicht in Kraft – mit direkten Folgen für die Beitragssätze.

Worum es beim Spargesetz wirklich geht

Formal hängt das Sparpaket an einem Pflegegesetz mit dem Titel „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP). Dieses Gesetz soll Pflegefachkräfte stärken, bürokratische Hürden abbauen und etwa auch die Regelung zu Kinderkrankentagen für 2026 festschreiben. In dieses Pflegegesetz wurde die GKV-Sparkomponente eingearbeitet.

Der zentrale Hebel im Finanzteil ist die Begrenzung der Klinikvergütungen: Für 2026 sollten die Preise für Krankenhausleistungen nur noch in der Höhe steigen, in der auch die tatsächlichen Kosten zulegen. Mindererlöse gegenüber heutigen Regeln sollten die Finanzen der Krankenkassen entlasten.

Kritiker sprechen von einem „versteckten Krankenhaus-Sparprogramm“, Befürworter von einer notwendigen Ausgabenbremse, um Beitragszahler zu schützen.

Warum die Länder auf die Bremse treten

Die Länder lehnen das Paket vor allem deshalb ab, weil der größte Teil der Einsparungen zulasten der Kliniken gehen soll. Viele Krankenhäuser arbeiten bereits jetzt mit knappen Budgets, stehen unter Druck durch Personalmangel und notwendige Investitionen und rechnen mit weiter steigenden Tarif- und Sachkosten.

Aus Sicht der Landesregierungen würde das Spargesetz diesen Druck verschärfen und am Ende die stationäre Versorgung gefährden.

Hinzu kommt ein struktureller Konflikt: Die Investitionen in Krankenhäuser sind Aufgabe der Bundesländer, die laufende Finanzierung der Behandlungskosten erfolgt über die Krankenkassen.

Wenn auf der Kassenseite gekürzt wird, steigt der Druck auf die Krankenhäuser, was mittelfristig wieder mehr Hilferufe an die Länder nach zusätzlichem Geld auslöst. Viele Landespolitiker warnen deshalb davor, die Stabilisierung der GKV-Beiträge einseitig über Klinikbudgets finanzieren zu wollen.

Drohende Beitragswelle ab 2026

Unabhängig vom Sparpaket mussten die Krankenkassen ihre Beiträge für 2026 ohnehin anheben. Der zuständige Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung geht von einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent aus – das sind 0,4 Prozentpunkte mehr, als noch für 2025 veranschlagt wurden. Schon jetzt liegt der tatsächlich erhobene Durchschnittswert vieler Kassen rund um diese Marke.

Ohne das Zwei-Milliarden-Paket könnte es für Versicherte jedoch noch teurer werden. Kassenverbände warnen, dass viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge Anfang 2026 über die Marke von drei Prozent hinaus anheben müssen, um Defizite auszugleichen und Rücklagen wieder aufzufüllen.

Dabei bleibt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent zwar formal stabil, doch über den Zusatzbeitrag steigt die Gesamtbelastung für Beschäftigte, Arbeitgeber, freiwillig Versicherte und zahlreiche Rentnerinnen und Rentner.

Besonders gefährdet: Geringverdiener, Rentner und Langzeitkranke

Beitragserhöhungen treffen zwar alle einkommensabhängig Versicherten, sie spüren aber sehr unterschiedlich, wie stark ein Zehntelprozentpunkt mehr ins Gewicht fällt. Für Menschen mit niedrigen Löhnen, Teilzeitbeschäftigte, Alleinerziehende oder Rentner mit kleinen gesetzlichen Renten bedeutet jeder zusätzliche Euro Beitrag weniger verfügbares Einkommen im Monat.

Auch chronisch Kranke haben häufig zusätzliche Kosten, etwa für Zuzahlungen, Fahrten zu Behandlungen oder Hilfsmittel. Zwar greifen Belastungsgrenzen, ab denen Zuzahlungen gedeckelt werden, doch steigende Beiträge werden davon nicht erfasst.

Wer Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, zahlt seine Beiträge zwar nicht selbst, aber über steigende Pauschalen für die Sozialleistungsträger steigt der Druck auf kommunale und bundesweite Sozialhaushalte – mit der Gefahr, dass an anderer Stelle gespart wird.

Pflegereform hängt in der Luft

Die Blockade im Bundesrat hat nicht nur finanzielle Folgen, sondern bremst auch Verbesserungen in der Pflege. Das BEEP-Gesetz sollte Pflegefachkräften mehr Befugnisse geben, etwa bei der eigenverantwortlichen Behandlung bestimmter chronischer Erkrankungen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten, Versorgungswege zu verkürzen und pflegebedürftigen Menschen schneller Hilfe zu bieten.

Geplant waren außerdem Erleichterungen bei der Antragstellung auf Pflegeleistungen und ein besserer Zugang zu Präventionsangeboten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Solange das Gesetz im Vermittlungsausschuss feststeckt, bleiben diese Reformen allerdings auf Eis. Leidtragende sind Pflegekräfte, pflegebedürftige Menschen und Angehörige, die weiterhin mit bekannten bürokratischen Hürden leben müssen.

Was Versicherte jetzt tun können

Für viele Versicherte wird es entscheidend sein, wie ihre eigene Krankenkasse auf die neue Lage reagiert. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitrag, steht den Mitgliedern grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht zu.

Ein Kassenwechsel kann dann sinnvoll sein, wenn andere Anbieter einen deutlich niedrigeren Zusatzbeitrag verlangen und gleichzeitig passende Leistungen anbieten. Allerdings lohnt es sich, nicht nur auf den Preis zu schauen, sondern auch auf Service, Erreichbarkeit, Bonusprogramme und Zusatzleistungen.

Gleichzeitig bleibt der politische Druck hoch: Sollte der Vermittlungsausschuss scheitern, wird die Diskussion über eine breitere Finanzierungsbasis der GKV weiter an Fahrt aufnehmen – etwa über höhere Bundeszuschüsse, die Einbeziehung weiterer Einkommensarten oder strukturelle Reformen im Leistungsrecht.

Für Versicherte bedeutet die Entscheidung des Bundesrats vor allem eines: Die Frage, wie solidarisch und bezahlbar die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft bleibt, ist alles andere als geklärt.